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   KG, 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17)   

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KG, 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) (https://dejure.org/2017,57680)
KG, Entscheidung vom 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) (https://dejure.org/2017,57680)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) (https://dejure.org/2017,57680)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

    Die durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg vertretene Rechtsauffassung (ebenso KG, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 161 Ss 148/17, BeckRS 2017, 145637; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 331 Rn. 21) ist mit der eindeutigen, einer anderweitigen Beurteilung nicht zugänglichen Gesetzeslage unvereinbar.
  • LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18

    Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche,

    Nach alledem verstößt Art. 316 h S.1 EGStGB nicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG ( so auch OLG Köln, Urteil vom 23.01.2018, Az. III-1 RVs 274/17; KG, Beschluss vom 01.12.2017, Az. (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

    Soweit das Kammergericht in einem unveröffentlichten Beschluss die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen und ergänzende Ausführungen zu § 316h EGStGB gemacht hat (Beschluss vom 1. Dezember 2017, Az.: (5) 161 Ss 148/17 (69/17)), sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht gehindert, da angesichts der Begründung nicht erkennbar ist, dass die ergänzenden Ausführungen für die Entscheidung tragend sein könnten.
  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18

    Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei

    Der Senat ist mit Blick auf die nichtveröffentlichte, ihm aber bekannt gewordene Entscheidung des Kammergerichts (KG, Beschl. v. 1. Dezember 2017 - [5] 161 Ss 148/17 [69/17]) nicht verpflichtet, die Sache nach § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im

    Hieran sieht er sich durch den Beschluss des Kammergerichts vom 1. Dezember 2017 (Az.: (5) 161 Ss 148/17 (69/17)) gehindert.
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Verschlechterungsverbot bei Berufung des Angeklagten

    Soweit das Kammergericht eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. Beschluss vom 01.12.2017, (5) 161 Ss 148/17 (69/17)), ist jene Entscheidung durch die danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die auch die hier gegebene Konstellation erfasst, überholt.
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

    Eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen oder das nicht begründete Unterbleiben einer solchen Anordnung (Aufgabe der insoweit abweichenden Auffassung im Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) -).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - bezüglich dieser Frage eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
    Eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen oder das nicht begründete Unterbleiben einer solchen Anordnung (Aufgabe der insoweit abweichenden Auffassung im Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) -).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - bezüglich dieser Frage eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.

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