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   KG, 11.12.2012 - (4) 161 Ss 224/12 (281/12)   

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https://dejure.org/2012,46004
KG, 11.12.2012 - (4) 161 Ss 224/12 (281/12) (https://dejure.org/2012,46004)
KG, Entscheidung vom 11.12.2012 - (4) 161 Ss 224/12 (281/12) (https://dejure.org/2012,46004)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - (4) 161 Ss 224/12 (281/12) (https://dejure.org/2012,46004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses im Falle fehlender Unterschrift bei Abgrenzung zum Vorliegen eines bloßen Beschlussentwurfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203; StPO § 207
    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses trotz fehlender Unterschrift des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der nicht unterzeichnete Eröffnungsbeschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08

    Strafverfahren: Inhaltliche Mängel eines Eröffnungsbeschlusses und

    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12
    4 St 34/89|OLG Köln; 20.12.1988; 2 Ws 642/88|OLG Hamm; 29.03.1990; 3 Ws 167/90">StV 1990, 395, 396; JR 1959, 68; OLG Celle JR 1978, 347; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - III-3 RVs 154/11 - [juris] - StV 1983, 408; NStZ-RR 2000, 114; OLG Hamburg NJW 1962, 1360; OLG Hamm MDR 1993, 893; OLG Koblenz MDR 1985, 955; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 75 und Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - [juris Rn. 17]; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 207 Rn. 11; a.A. OLG Frankfurt JR 1992, 348; offen lassend OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332).

    Die im Wege des Freibeweises eingeholte dienstliche Erklärung des Amtsrichters hat jedenfalls jeglichen Zweifel daran beseitigt, dass der mit allen Bestandteilen vollständig zur Akte gebrachte schriftliche Beschluss vom 15. März 2012 nur versehentlich nicht unterzeichnet worden und von dem Richter gefasst und willentlich in den Geschäftsgang gebracht worden ist (zur Abgrenzung von dem Fall des gänzlichen Fehlens einer schriftlich fixierten Eröffnungsentscheidung vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150 und von Fällen des Vorliegens eines bloßen Beschlussfragments, bei dem zudem die richterliche Urheberschaft zweifelhaft ist, vgl. OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 aaO).

  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12
    Die im Wege des Freibeweises eingeholte dienstliche Erklärung des Amtsrichters hat jedenfalls jeglichen Zweifel daran beseitigt, dass der mit allen Bestandteilen vollständig zur Akte gebrachte schriftliche Beschluss vom 15. März 2012 nur versehentlich nicht unterzeichnet worden und von dem Richter gefasst und willentlich in den Geschäftsgang gebracht worden ist (zur Abgrenzung von dem Fall des gänzlichen Fehlens einer schriftlich fixierten Eröffnungsentscheidung vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150 und von Fällen des Vorliegens eines bloßen Beschlussfragments, bei dem zudem die richterliche Urheberschaft zweifelhaft ist, vgl. OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 aaO).
  • KG, 27.07.1998 - 1 Ss 118/98
    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12
    Vielmehr ist es - auch beim Amtsgericht - ausreichend, wenn bei fehlender Unterschrift das Schriftstück aus sich selbst heraus oder aus der Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass der zuständige Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat, es sich also nicht lediglich um einen Entwurf handelte, sondern um eine endgültige Entscheidung, die mit dem Willen des Richters zur weiteren Erledigung in den Geschäftsgang gegeben worden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. März 1988 - (4) 1 Ss 314/87 (26/88) - und 13. August 1997 - 4 Ws 177/97 - [juris]-; ebenso KG, Beschluss vom 27. Juli 1998 - (3) 1 Ss 118/98 (57/88) - [juris]; BayObLG …
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - Ss 71/16

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Verwendung eines Formularvordrucks für den

    Das fragliche Schriftstück muss daher aus Gründen der Rechtssicherheit aus sich selbst heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lassen, dass der zuständige Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat (vgl. BGH StV 2011, 457; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74, 75; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114 f.; OLG Hamm, a.a.O.; KG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - (4) 161 Ss 224/12 (281/12) -, juris).
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