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   KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13, (2) 161 Ss 229/13 (54/13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45831
KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13, (2) 161 Ss 229/13 (54/13) (https://dejure.org/2013,45831)
KG, Entscheidung vom 06.12.2013 - 2 Ws 550/13, (2) 161 Ss 229/13 (54/13) (https://dejure.org/2013,45831)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 2 Ws 550/13, (2) 161 Ss 229/13 (54/13) (https://dejure.org/2013,45831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 238 StGB
    Strafverfahren: "Stalking" durch den Adressaten nicht erreichende Drohungen; Anforderungen an Verweisungen auf das erstinstanzliche Urteil im Berufungsurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestandes der Nachstellung bei Nichterreichen der Drohungen den Adressaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 250; StPO § 261; StPO § 249
    Unzulässige Beweisverwertung nach Verstoß gegen § 250 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Stalking: Drohungen müssen das Opfer auch erreicht haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine strafbare Nachstellung durch Drohungen möglich, die den Adressaten nicht erreichen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine strafbare Nachstellung durch Drohungen möglich, die den Adressaten nicht erreichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 703
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13
    Von den Sonderfällen des § 267 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 StPO abgesehen, sind deshalb jegliche Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke (selbst wenn sie "angesiegelt" sind, vgl. BGH NStZ 2007, 478) oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils grundsätzlich unzulässig, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (vgl. Kuckein in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, § 267 Rdn. 3 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13
    Dabei ist ein ursächlicher Zusammenhang allerdings bereits anzunehmen, wenn das Urteil ohne die Gesetzesverletzung möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGH Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68 - [juris] = BGHSt 22, 278 = NJW 1969, 473; Gericke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 337 Rdn. 33).
  • KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13
    aa) Als Inbegriff der Hauptverhandlung darf nur das verwertet werden, was zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden ist; inhaltlich dürfen nur Beweiserhebungen einschließlich der Einlassung des Angeklagten zur Urteilsgrundlage gemacht werden, die in einer vom Gesetz vorgeschriebenen Form in das Verfahren eingeführt worden sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) - [juris]).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13
    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGHSt 33, 59, 60 = NJW 1985, 1089).
  • RG, 20.11.1925 - I 513/25

    Inwieweit darf im Berufungsurteil auf die Gründe des schöffengerichtlichen

    Auszug aus KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13
    Die Klarheit und Sicherheit der Gesamtdarstellung darf unter einer im Berufungsverfahren ausnahmsweise zulässigen Bezugnahme nicht leiden (so bereits das Reichsgericht RGSt 59, 427, 428 zit. nach juris).
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