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KG, 22.02.2013 - (4) 161 Ss 38/13 (41/13) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Wiedereinsetzung, Zustellung, Verteidiger, Benachrichtigung, Beschuldigter
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 44 StPO, § 45 StPO, § 145a Abs 3 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Benachrichtigung des Betroffenen von der Zustellung des Urteils an seinen Verteidiger
- verkehrslexikon.de
Keine Wiedereinsetzung bei flüchtigem Angeklagten wegen fehlender Benachrichtigung von der Zustellung an den Verteidiger
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benachrichtigung eines Betroffenen von der Zustellung an seinen Verteidiger als Ausdruck der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts bzgl. eines unbekannten Aufenthalts des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 145a Abs. 3
Vereitelung der Benachrichtigung nach § 145a Abs. 3 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lawblog.de (Kurzinformation)
Auch Flüchtige dürfen telefonieren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.07.2012 - 224 Js 4470/11
- KG, 22.02.2013 - (4) 161 Ss 38/13 (41/13)