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KG, 27.07.2020 - 4-58/20 |
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Papierfundstellen
- StV 2021, 311 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21
Freispruch des Amtsgerichts Kiel in einem "Stealthing"-Verfahren aufgehoben
Obergerichtlich hat bisher allein das Kammergericht Berlin (Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20)) im Grundsatz eine Strafbarkeit angenommen, wenn auch entschieden allein für den - hier bisher nicht festgestellten - Fall, dass es auch zu einer Ejakulation gekommen ist.Dies wird schon daran deutlich, dass zum einen mit dem Fortfall des Kondoms auch eine weitere Barriere gegenüber Intimität entfällt und zum anderen das Risiko der Infektion mit einer übertragbaren Krankheit (insbesondere mit dem HI-Virus) oder einer ungewollten Schwangerschaft vergrößert wird ( Herzog FS Fischer (2018), 351, 354; KG Berlin, Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, bei juris Rn. 25 ff für den Fall - jedenfalls - einer Ejakulation).
Anders als es das Kammergericht einschränkend entschieden hat (KG Berlin Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, bei juris Rn. 25 ff.), kommt es für den Senat allerdings nicht darauf an, ob es tatsächlich nicht nur zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, sondern - wie in dem vom Kammergericht entschiedenen Fall - auch zur Ejakulation gekommen ist.
- BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22
Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom …
Der Gebrauch eines Präservativs betrifft die Art und Weise des Sexualvollzugs und führt zu einer anderen qualitativen Bewertung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21, NStZ 2021, 619 Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2021 - 206 StRR 87/21, NStZ-RR 2022, 43, 44; KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - [4] 161 Ss 48/20 [58/20], OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 5 f.; Camargo, ZStW 2022, 351, 375;… SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 177 Rn. 18;… Schumann/Schefer in Festschrift Kindhäuser, 2019, S. 811, 816;… anders dagegen Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 177 Rn. 5).Der Entscheidung der betroffenen Person, keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu wollen, liegt grundsätzlich keine Fehlvorstellung zugrunde, wenn der Täter vorspiegelt, diesem Wunsch nachzukommen; denn dadurch ändert sich nichts an der ablehnenden Haltung gegenüber einem Sexualkontakt ohne die Nutzung eines Kondoms (s. etwa KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - [4] 161 Ss 48/20 [58/20], OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 10 f.;… Herzog in Festschrift Fischer, 2018, S. 351, 357; dagegen mit anderem Ansatz Franzke, BRJ 2019, 114, 119 f.; Denzel/Kramer da Fonseca Calixto, KriPoZ 2019, 347, 353).
e) Es bedarf hier keiner Erörterung, dass grundsätzlich die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - [4] 161 Ss 48/20 [58/20], OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 17; BayObLG…, Beschluss vom 20. August 2021 - 206 StRR 87/21, juris Rn. 39; Hoffmann, NStZ 2019, 16, 17 f.); denn durch dessen Nichtannahme ist der Angeklagte jedenfalls nicht beschwert.
- OLG Hamm, 01.03.2022 - 5 RVs 124/21
Selbstbestimmungsrecht des § 177 Abs. 1 StGB ; Bestimmung der Bedingungen der …
1) Das durch § 177 Abs. 1 StGB geschützte Selbstbestimmungsrecht beinhaltet das Recht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Rechtsgutsinhaber mit einer sexuellen Handlung einverstanden ist.(Anschluss an KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4) 161 Ss 48/20 (58.Die mit dieser Fragestellung befassten Obergerichte - KG Berlin (Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, juris);… OLG Schleswig (Urteil vom 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 -, Rn. 22, juris); Bayerisches Oberstes Landesgericht (Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, juris) - sind der herrschenden Meinung (s. die Nachweise bei Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, juris) gefolgt und haben einheitlich und mit überzeugender Begründung die Strafbarkeit des "Stealthing" nach § 177 Abs. 1 StGB jedenfalls dann bejaht, wenn der Täter in den Körper des Opfers absprachewidrig ejakuliert.
Danach ist davon auszugehen, dass das von § 177 StGB geschützte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung die Freiheit der Person beinhaltet, über Zeitpunkt, Art, Form und Partner sexueller Betätigung nach eigenem Belieben zu entscheiden (KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 22, juris).
Nach dem Schutzzweck der Norm kann der Rechtsgutinhaber daher nicht nur darüber bestimmen, ob überhaupt Geschlechtsverkehr stattfinden soll, sondern auch darüber, unter welchen Voraussetzungen er mit einer sexuellen Handlung einverstanden ist (KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 22, juris).
In der vorliegenden Fallgestaltung ist hierbei insbesondere von Bedeutung, dass dem Samenerguss in der Vagina in sexualstrafrechtlicher Hinsicht eine andere Handlungsqualität als der "bloßen" vaginalen Penetration zukommt (KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 25, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht; Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, Rn. 17).
Dies wird allein schon im Hinblick auf den ungewollten Kontakt mit dem Sperma des Sexualpartners sowie dem damit verbundenen erhöhten Risiko einer ungewollten Schwangerschaft deutlich, auch wenn dies nicht die Motive des Opfers für die ablehnende Haltung sein müssen (Bayerisches Oberstes Landesgericht;… Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, Rn. 17; juris; KG Berlin, Beschluss vom 27.07,2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 25, juris).
- BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21
Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall
Von der überwiegenden Rechtsprechung und Meinung im Schrifttum wird dies grundsätzlich bejaht (KG, Beschluss vom 27. Juli 2020, (4) 161 Ss 48/20 (58/20), juris - jedenfalls für den Fall der Ejakulation in den Körper des bzw. der Geschädigten; OLG Schleswig, Urteil v. 19. März 2021, 2 OLG 4 Ss 13/21, juris - ohne die vorgenannte vom KG vorgenommene Einschränkung; El Ghazi, StV 2021, 314, 317 f.; Makepeace, KriPoZ 2021, 10, 12 f.; Hoffmann, NStZ 2019, 16, 17 f.; Hoven, NStZ 2020, 578, 580 f.;… Fischer, StGB § 177 Rn. 2c, 9a;… Renzikowski in Münchener Kommentar, StGB, 4. Aufl. 2021, § 177 Rn. 51;… Ziegler in BeckOK StGB, 50. Ed., Stand 1. Mai 2021, § 177 Rn. 9a;… a.A. AG Kiel, Urt. v. 17. November 2020, 38 Ds 559 Js 11670/18, BeckRS 2020, 38969 aufgehoben von OLG Schleswig aaO.;… Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 177 Rn. 5 a.E.).(2) Dem Beschluss des KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 ((4)161 Ss 48/20 (58/20), juris), lag eine Fallgestaltung zugrunde, in welcher der Täter das Opfer gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert und in dessen Körper schließlich ejakuliert hatte (…juris Rn. 2).
Ob sich bei der vorliegenden Fallgestaltung, bei der es weder zu einer Penetration noch zu einer Ejakulation in den Körper der Geschädigten gekommen ist, die Strafbarkeit der absprachewidrig ohne Kondom ausgeführten sexuellen Handlung auch durch eine davon ausgehende besondere Demütigungs- und Instrumentalisierungswirkung begründen lässt, wie sie das Kammergericht (Beschluss vom 27. Juli 2020, (4)161 Ss 48/20 (58/20), juris Rn. 26) für den dort entschiedenen Fall angenommen hat, bedarf angesichts der genannten Umstände, die die Strafbarkeit auch unter Berücksichtigung dieses Aspekts begründen, keiner Erörterung mehr.
- LG Aachen, 15.10.2020 - 65 KLs 15/20 Die Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung beruht in diesem Fall darauf, dass der Angeklagte bei dem grundsätzlich einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten entgegen der insoweit ausdrücklich getroffenen Absprache bewusst und gewollt in den Körper der Geschädigten ejakulierte (vgl. insoweit KG, Beschl. v. 27.7.2020 - 4 Ss 58/20, beck-online).
Die Kammer hat allerdings in diesem Fall im Hinblick auf die besondere Fallkonstellation im Rahmen der Strafzumessung (hierzu Näheres unter V.) im vorliegenden Fall zugunsten des Angeklagten das Vorliegen eines Regelbeispiels i.S.d. § 177 Abs. 6 Nr. 1 (Vergewaltigung) StGB letztlich verneint, obwohl das Ejakulat (gegen deren Willen) in den Körper der Geschädigten eindrang, was ansonsten regelmäßig für sich genommen für die Erfüllung des gesetzlichen Regelbeispiels ausreichend ist (vgl. KG, Beschl. v. 27.7.2020 - 4 Ss 58/20, beck-online;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 177 Rn. 102).
- AG Kiel, 17.11.2020 - 38 Ds 559 Js 11670/18
Straflosigkeit des sog. "Stealthing"
Soweit abweichende Auffassungen wie die das Landgerichts Kiel in dem hiesigen Verfahren oder die des KG Berlin in dem Beschluss vom 27.07.2020 (4 Ss 58/20) dem Einvernehmen mit der sexuellen Handlung im Nachhinein mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen die Wirksamkeit absprechen, führen diese im Ergebnis zu einer Umgehung der Wortlautschranke aus Art. 103 Abs. 2 GG und gehen zudem mit Rechtsunsicherheit einher, da die jeweils gewählten Begründungsmuster (wie der Wegfall einer Bedingung bzw. die erhebliche Abweichung vom konsentierten Verhalten) in abweichenden Konstellationen fragwürdige Ergebnisse zur Folge hätten.
Rechtsprechung
KG, 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Stealthing, Strafbarkeit, sexueller Übergriff
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 177 Abs 1 StGB
Strafbarkeit des sog. Stealthing - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"
Kurzfassungen/Presse
- faz.net (Pressemeldung, 13.08.2020)
Heimlich Kondom abgestreift: "Stealthing" strafbar
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KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20 - 161 Ss 48/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"
- rechtsportal.de
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)