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   KG, 09.05.2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12)   

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https://dejure.org/2012,22940
KG, 09.05.2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) (https://dejure.org/2012,22940)
KG, Entscheidung vom 09.05.2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) (https://dejure.org/2012,22940)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) (https://dejure.org/2012,22940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 StGB, § 74a Abs 1 Nr 2 GVG
    Revision im Strafverfahren: Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft der Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht beim Tatvorwurf der Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen Organisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Staatsschutzkammer eines Landgerichts gem. § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG als erstinstanzliches Gericht für die Verfolgung eines vorgeworfenen Vergehens nach § 86 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit zur Aburteilung von Staatsschutzdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    3 Die sachliche Zuständigkeit ist als Prozessvoraussetzung von Amts wegen nach § 6 StPO in jeder Lage des Verfahrens zu beachten (BGHSt 7, 26 f; 40, 120, 122; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl. § 338 Rdn. 66).
  • BGH, 03.05.1967 - 2 StR 103/67

    Tödlicher Sturz nach Kinnhakenschlag - Ablehnung eines Antrags auf Einholung

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    Da es in ein und demselben Verfahren nur ein erstinstanzliches Urteil geben kann (BGHSt 21, 245, 247; BGH StraFo 2010, 203) und nach § 74 a Abs. 1 Nr. 2 GVG die erstinstanzliche Zuständigkeit der Staatschutzkammer begründet ist, hebt der Senat sowohl das Urteil des Land-, als auch des Amtsgerichts auf und verweist die Sache nach § 355 StPO an die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin, die auch über die durch die fehlerhafte Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit entstandenen Kosten zu entscheiden hat.
  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    3 Die sachliche Zuständigkeit ist als Prozessvoraussetzung von Amts wegen nach § 6 StPO in jeder Lage des Verfahrens zu beachten (BGHSt 7, 26 f; 40, 120, 122; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl. § 338 Rdn. 66).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    Denn anders als in den Fällen, in denen das Revisionsgericht - nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge - (vgl. BGHSt 42, 205, 211f; offengelassen OLG Hamm NSTZ-RR 2009, 379f: Sach- oder Verfahrensrüge) zu prüfen hat, ob das sachlich zuständige Berufungsgericht bei willkürlicher Begründung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht (vgl. Erb a.a.O. Rdn. 17; so BGHSt 43, 53, 55 für Gericht höherer Ordnung) - etwa durch unterbliebene Verweisung - (nur) die das Verfahren betreffende Vorschrift des § 328 Abs. 2 StPO verletzt hat, steht hier (auch) zur Beurteilung an, ob das Gericht, dessen Entscheidung mit der Revision angefochten wird, überhaupt zu einer Sachentscheidung berufen war, sodass es einer - vorliegend jedoch ohnehin zulässig erhobenen - Verfahrensrüge nicht bedarf.
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    Denn anders als in den Fällen, in denen das Revisionsgericht - nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge - (vgl. BGHSt 42, 205, 211f; offengelassen OLG Hamm NSTZ-RR 2009, 379f: Sach- oder Verfahrensrüge) zu prüfen hat, ob das sachlich zuständige Berufungsgericht bei willkürlicher Begründung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht (vgl. Erb a.a.O. Rdn. 17; so BGHSt 43, 53, 55 für Gericht höherer Ordnung) - etwa durch unterbliebene Verweisung - (nur) die das Verfahren betreffende Vorschrift des § 328 Abs. 2 StPO verletzt hat, steht hier (auch) zur Beurteilung an, ob das Gericht, dessen Entscheidung mit der Revision angefochten wird, überhaupt zu einer Sachentscheidung berufen war, sodass es einer - vorliegend jedoch ohnehin zulässig erhobenen - Verfahrensrüge nicht bedarf.
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09

    Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    Da es in ein und demselben Verfahren nur ein erstinstanzliches Urteil geben kann (BGHSt 21, 245, 247; BGH StraFo 2010, 203) und nach § 74 a Abs. 1 Nr. 2 GVG die erstinstanzliche Zuständigkeit der Staatschutzkammer begründet ist, hebt der Senat sowohl das Urteil des Land-, als auch des Amtsgerichts auf und verweist die Sache nach § 355 StPO an die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin, die auch über die durch die fehlerhafte Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit entstandenen Kosten zu entscheiden hat.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    Denn selbst das Herbeiführen oder bewusste Ausnutzen eines Verfahrensfehlers führt bei unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen wie der sachlichen Zuständigkeit generell nicht zum Rügeverlust (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 337 Rdn. 271, 282 a ff; vgl. auch BGH, NJW 2012, 468, 469 kein Rügeverlust nach Verständigung).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2000 - 2 Ss 76/97

    Entscheidung des Revisionsgericht bei unterlassener Verweisung im

    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    Diese vorzunehmende Prüfung ergibt, dass weder das Amtsgericht Tiergarten noch das Landgericht Berlin als Rechtsmittelinstanz mit seiner nicht weiter reichenden Zuständigkeit (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 328 Rdn.9) zur Sachentscheidung berufen waren, sodass beide Urteile keinen Bestand haben können (vgl. OLG Brandenburg NStZ 2001, 611 f).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 2 Ss 434/94
    Auszug aus KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
    3 Die sachliche Zuständigkeit ist als Prozessvoraussetzung von Amts wegen nach § 6 StPO in jeder Lage des Verfahrens zu beachten (BGHSt 7, 26 f; 40, 120, 122; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl. § 338 Rdn. 66).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Dies gilt auch für die damit im Sinne der §§ 2 f. StPO gemeinsam anhängigen weiteren Taten (vgl. KG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12), NStZ-RR 2013, 57; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 74a Rn. 3).
  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).

    Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (vgl. BGHSt 34, 159; NStZ-RR 2010, 203; NJW 1987, 1212; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 328 Rdn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9), hätte das Berufungsgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2001, 611).

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).

    Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (vgl. BGHSt 34, 159; NStZ-RR 2010, 203; NJW 1987, 1212; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 328 Rdn. 4; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9), hätte das Berufungsgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2001, 611).

  • OLG Celle, 16.03.2016 - 2 Ss 199/15

    Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts für die Entscheidung über den Vorwurf

    Das Revisionsgericht hat die sachliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs auch ohne eine hierauf gerichtete Revisionsrüge zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1967 - 1 StR 378/67 = BGHSt 22, 1; KG, Urteil vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) = NStZ-RR 2013, 57; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. (2006), § 6 RdNr. 16).
  • BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht

    Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9 m.w.N.), hätte das Berufungsgericht die Frage einer Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick nehmen und die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; OLG Rostock, Urteil vom 14. Mai 2004 - 1 Ss 44/04 I 20/04 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97 -, juris).
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