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KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19 - 161 AR 24/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 305a Abs 1 S 1 StPO, § 306 Abs 2 StPO, § 56a StGB
Beschwerde gegen einen Strafaussetzungsbeschluss: Anfechtbarkeit der Abhilfeentscheidung; Voraussetzungen der erforderlichen Beschwer des Anfechtenden - Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 305 Abs. 1 S. 1; StPO § 306 Abs. 2
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Abhilfeentscheidung des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19
Sie setzt daher voraus, dass die Beseitigung fehlerhafter Erwägungen dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm objektiv - also nicht nur nach seiner subjektiven Einschätzung (vgl. BGHSt 28, 327) - günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 16, 374;… Senat a.a.O.;… KG a.a.O.). - OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ws 306/09
Auszug aus KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19
Die Beschwerde ist gleichwohl unzulässig, da es an der - für die Zulässigkeit eines jeden förmlichen Rechtsmittels erforderlichen (vgl. KG, Beschluss vom 10. Juli 2009 - 2 Ws 306/09 -) - Beschwer des Anfechtenden fehlt. - KG, 16.03.2009 - 4 Ws 22/09
Strafverfahren: Kostenniederschlagung nach unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19
Kosten für das Beschwerdeverfahren waren wegen der in der falschen Rechtsmittelbelehrung durch das Landgericht liegenden unrichtigen Sachbehandlung nicht zu erheben (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GKG; vgl. KG, Beschluss vom 16. März 2009 - 4 Ws 22-23/09 - juris;… Senat a.a.O.). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …
Auszug aus KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19
Sie setzt daher voraus, dass die Beseitigung fehlerhafter Erwägungen dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm objektiv - also nicht nur nach seiner subjektiven Einschätzung (vgl. BGHSt 28, 327) - günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 16, 374;… Senat a.a.O.;… KG a.a.O.).
- OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender …
Trifft - wie hier - das zu einer Abhilfeentscheidung nicht befugte und nicht zum Beschwerdegericht berufene Landgericht gleichwohl eine Entscheidung über das Rechtsmittel, so stellt sich diese Entscheidung - je nach Sachlage - entweder als Nichtabhilfeentscheidung mit der Folge der Notwendigkeit der Vorlage an das zuständige Beschwerdegericht nach § 306 Abs. 2 2. Hs. StPO (ggf. analog), als vollständige Abhilfeentscheidung mit der Folge der grds. Möglichkeit der Anfechtung durch den nunmehr Beschwerten (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 11.03.2019 - 5 Ws 20/19 - juris) oder als teilweise Abhilfe bzw. teilweise Nichtabhilfe mit der Folge der grds. Anfechtungsmöglichkeit durch den Neubeschwerten (…vgl. KG Berlin a. a. O.) und der Pflicht zur Vorlage an das Beschwerdegericht, soweit nicht abgeholfen wurde (s. o.), dar. - LG Lübeck, 06.03.2024 - 6 Qs 2/24 Die Entscheidung, die der Beschwerde ganz oder teilweise abhilft, ist eine neue Sachentscheidung gleicher Art und gleicher Instanz wie die angefochtene Entscheidung, die sie ersetzt, ändert oder ergänzt, und damit mit der Beschwerde nach Maßgabe der für ihren neuen Inhalt geltenden Vorschriften anfechtbar (KG Beschl. v. 11.3.2019 - 5 Ws 20/19, BeckRS 2019, 14493 m.w.N.).