Rechtsprechung
AG München, 07.02.2019 - 161 C 22009/17 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Bei fälschlicher Angabe der Steuernummer statt der Buchungsnummer im Verwendungszweck hier kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises
- lawblog.de (Kurzinformation)
In den Betreff gehört der Betreff
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reisebuchung: Angabe der Steuernummer statt der Buchungsnummer im Verwendungszweck ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Falscher Verwendungszweck im Überweisungsformular - Reiseveranstalter kann Zahlung nicht zuordnen und storniert die Urlaubsbuchung
- datev.de (Kurzinformation)
Steuernummer statt Buchungsnummer im Verwendungszweck - keine Reisepreisrückzahlung