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KG, 12.08.2013 - (4) 161 Ss 173/13 (191/13) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen
Es kann dahinstehen, ob bereits die unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsfolgenerwartung durch Gericht und Staatsanwaltschaft zur Annahme einer besonderen Schwierigkeit der Rechtslage i.d.S. führen müssen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 1 Ss 259/00 v. 20.03.2001 in NStZ-RR 2002, 336; KG Berlin, (4) 161 Ss 173/13 (191/13) v. 12.08.2013, Rn. 9, zitiert nach Juris;… KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019, StPO § 140 Rn. 23;… MüK0StPO/Thomas/Kämpfer, Aufl. 2014, StPO § 140 Rn. 41). - OLG Celle, 09.07.2018 - 2 Ss 79/18
Notwendigkeit der Verteidigung bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen
Hinzu kommen im vorliegenden Verfahren mehrere divergierende Rechtsauffassungen unterschiedlicher Justizorgane, die nach der Rechtsprechung regelmäßig dazu führen, dass die Rechtslage i.S.v. § 140 StPO nicht eindeutig und damit schwierig ist (…vgl. Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl. 2014, § 140, Rn. 45, KG Berlin, Beschluss vom 12.08.2013, 161 Ss 173/13 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2001, 1 Ss 259/00-, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 1.07.2005, 2 Ss 173/05 -, juris), zumal insoweit allein die Sicht des Angeklagten maßgeblich ist (…vgl. Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 140, Rn. 68). - KG, 26.10.2016 - 161 Ss 162/16
Pflichtverteidigerbeiordnung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …
Es kann dahinstehen, ob, wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. u. a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 Ss 259/00 - mit weiteren Nachweisen - in juris -), allein eine zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Berufung der Amts- oder Staatsanwaltschaft mit dem Ziel des Wegfalls einer Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich einen Fall notwendiger Verteidigung im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO begründet (so auch der 4. Strafsenat des Kammergerichts, Beschluss vom 12. August 2013 - (4) 161 Ss 173/13 (191/13) - in juris).