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   KG, 22.02.2013 - (4) 161 Ss 38/13 (41/13)   

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https://dejure.org/2013,7080
KG, 22.02.2013 - (4) 161 Ss 38/13 (41/13) (https://dejure.org/2013,7080)
KG, Entscheidung vom 22.02.2013 - (4) 161 Ss 38/13 (41/13) (https://dejure.org/2013,7080)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - (4) 161 Ss 38/13 (41/13) (https://dejure.org/2013,7080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Zustellung, Verteidiger, Benachrichtigung, Beschuldigter

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 145a Abs 3 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Benachrichtigung des Betroffenen von der Zustellung des Urteils an seinen Verteidiger

  • verkehrslexikon.de

    Keine Wiedereinsetzung bei flüchtigem Angeklagten wegen fehlender Benachrichtigung von der Zustellung an den Verteidiger

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachrichtigung eines Betroffenen von der Zustellung an seinen Verteidiger als Ausdruck der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts bzgl. eines unbekannten Aufenthalts des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 145a Abs. 3
    Vereitelung der Benachrichtigung nach § 145a Abs. 3 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch Flüchtige dürfen telefonieren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.2010 - 4 StR 79/10

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Urteilszustellung

    Auszug aus KG, 22.02.2013 - 161 Ss 38/13
    Das Fehlen einer Unterrichtung des Angeklagten und einer formlosen Übersendung einer Urteilsabschrift an ihn gemäß § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO böte angesichts dessen, dass er aus der Jugendstrafanstalt flüchtig und unbekannten Aufenthalts war, im Übrigen keinen Anlass für eine Wiedereinsetzung (vgl. BGH NStZ 2010, 584, 585).
  • KG, 26.09.2001 - 5 Ws (B) 609/01
    Auszug aus KG, 22.02.2013 - 161 Ss 38/13
    Wenn ein Angeklagter dem Gericht die Erfüllung dieser Pflicht unmöglich macht, kann er ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht auf die fehlende Benachrichtigung stützen (vgl. KG, Beschluss vom 26. September 2001 - 5 Ws (B) 609/01 - [juris]).
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