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   KG, 25.04.2019 - (3) 161 Ss 42/19 (27/19)   

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KG, 25.04.2019 - (3) 161 Ss 42/19 (27/19) (https://dejure.org/2019,17419)
KG, Entscheidung vom 25.04.2019 - (3) 161 Ss 42/19 (27/19) (https://dejure.org/2019,17419)
KG, Entscheidung vom 25. April 2019 - (3) 161 Ss 42/19 (27/19) (https://dejure.org/2019,17419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Mitteilungspflicht, in anderem Spruchkörper geführte Erörterungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht für von einem anderen Spruchkörper vor Hinzuverbindung der Sache geführten Erörterungsgespräche

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Werden von der Mitteilungspflicht auch Erörterungen in anderen Verfahren umfasst?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO sind gegeben, wenn bei im Vorfeld (oder neben) der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum stehen, also jedenfalls dann, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BGH NStZ 2016, 221 m.w.N.).

    Anerkannt ist die Pflicht zur Mitteilung der vorausgegangenen Erörterungsgespräche nach erfolgter Neubesetzung der zur Entscheidung berufenen Strafkammer (vgl. BGH NJW 2014, 3385; für den Richterwechsel aufgrund erfolgreicher Besetzungsrüge: BGH NStZ 2016, 221).

    Mit diesem Schutzzweck sei es unvereinbar, in dem Umstand, dass sich die Besetzung einer Strafkammer zwischen dem Erörterungsgespräch und der Hauptverhandlung ändere, was kein seltener Vorgang sei, einen Grund für den Ausschluss der Mitteilungspflicht zu sehen (vgl. BGH NStZ 2016, 221).

    In gleicher Weise mitzuteilen sind Gespräche, die außerhalb einer anderen, später ausgesetzten Hauptverhandlung stattgefunden haben (vgl. BGH NStZ 2016, 221).

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Im Rahmen der an den Umständen des Einzelfalls ausgerichteten Beruhensprüfung ist einerseits zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang Essentialia aus den Erörterungsgesprächen unerwähnt bleiben (vgl. BGH NJW 2015, 645).

    In besonders gelagerten Einzelfällen kann - unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 243 Abs. 4 StPO - ein Ausschluss des Beruhens im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO möglich sein, wenn der Instanzverteidiger den Angeklagten über Ablauf und Inhalt der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche zuverlässig unterrichtet und so ein Informationsdefizit seines Mandanten ausgeglichen hat (vgl. BGH NJW 2015, 645 m.w.N.).

    Wenngleich das Gespräch des Angeklagten mit seinem Verteidiger nicht generell geeignet ist, die Mitteilung durch das Gericht in der Hauptverhandlung zu ersetzen, ist bei der Frage, ob auf dieser Grundlage ausnahmsweise gleichwohl das Beruhen ausgeschlossen werden kann, die Komplexität der dem Verständigungsversuch zugrundeliegenden Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2015, 645).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Im Rahmen der Beruhensprüfung ist neben den Auswirkungen des Mitteilungsverstoßes auf das Aussageverhalten des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2014, 418) auch zu berücksichtigen, dass ein solcher Verstoß aufgrund der damit einhergehenden Intransparenz von Verständigungsvorgängen die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, sodass - auch im Falle einer vollständigen Information des Angeklagten durch seinen Verteidiger über erfolgte Erörterungsgespräche (vgl. BGH NStZ 2017, 244) - das Urteil im Ergebnis einer wertenden Beurteilung unter Abwägung der Art und Schwere des Verstoßes auf dem Verfahrensverstoß beruhen kann (vgl. BVerfG NStZ 2015, 170; MüKoStPO/ Arnoldi , aaO., § 243 Rn. 97 m.w.N.).

    Bei der Beruhensprüfung im Hinblick auf einen Transparenzverstoß sind Art und Schwere des Rechtsverstoßes zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2015, 1235).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Auch wenn die Beschränkungserklärung als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHSt 45, 51ff), sind gleichwohl in der Rechtsprechung Ausnahmen anerkannt.

    Gleiches kann sich ergeben aus besonderen Umständen der Art und Weise des Zustandekommens der Rechtsmittelbeschränkung (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2016 - (3) 121 Ss 132/16 (95/16) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, aaO.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 146; für Rechtsmittelverzicht: BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 -, juris).

  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Dabei ist unerheblich, ob diese Gespräche tatsächlich zu einer Verständigung geführt haben oder ergebnislos verlaufen sind (BGH NJW 2014, 3385).

    Anerkannt ist die Pflicht zur Mitteilung der vorausgegangenen Erörterungsgespräche nach erfolgter Neubesetzung der zur Entscheidung berufenen Strafkammer (vgl. BGH NJW 2014, 3385; für den Richterwechsel aufgrund erfolgreicher Besetzungsrüge: BGH NStZ 2016, 221).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Haben - wie hier - außerhalb der Hauptverhandlung Erörterungen stattgefunden, die anschließend nicht oder nicht ordnungsgemäß nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO in öffentlicher Hauptverhandlung mitgeteilt wurden, ist zwar in aller Regel von einem Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß unabhängig davon auszugehen, ob die Gespräche tatsächlich zu einer Verständigung geführt haben oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058; MüKoStPO/ Arnoldi , 1. Aufl. StPO, § 243 Rn. 96 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Erforderlich ist jeweils eine wertende Gesamtbetrachtung (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 379 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    So kann ein Verstoß gegen die Mitteilungspflichten des § 243 Abs. 4 StPO sowie die damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationspflichten eine unrichtige gerichtliche Auskunft nach sich ziehen und ist daher grundsätzlich geeignet, den Angeklagten zu einer irrtumsbedingten Rechtsmittelbeschränkung zu bewegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13 -, juris; OLG Hamburg NStZ 2014, 534; Schneider, NZWiSt 2015, 1).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 2 Ws 150/96
    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    Gleiches kann sich ergeben aus besonderen Umständen der Art und Weise des Zustandekommens der Rechtsmittelbeschränkung (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2016 - (3) 121 Ss 132/16 (95/16) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, aaO.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 146; für Rechtsmittelverzicht: BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

    Auszug aus KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
    So kann ein Verstoß gegen die Mitteilungspflichten des § 243 Abs. 4 StPO sowie die damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationspflichten eine unrichtige gerichtliche Auskunft nach sich ziehen und ist daher grundsätzlich geeignet, den Angeklagten zu einer irrtumsbedingten Rechtsmittelbeschränkung zu bewegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13 -, juris; OLG Hamburg NStZ 2014, 534; Schneider, NZWiSt 2015, 1).
  • BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16

    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

  • KG, 27.09.2016 - 121 Ss 132/16

    Verständigungsverfahren, Belehrungspflicht

  • OLG Stuttgart, 11.07.1995 - 5 Ss 150/95
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 511/16

    Mitteilungs- und Transparenzpflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 417/18

    Gang der Hauptverhandlung (Informationspflicht: Mittelung über Erörterungen,

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

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