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   KG, 27.07.2020 - 4-58/20   

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KG, 27.07.2020 - 4-58/20 (https://dejure.org/2020,23515)
KG, Entscheidung vom 27.07.2020 - 4-58/20 (https://dejure.org/2020,23515)
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Sonstiges

Papierfundstellen

  • StV 2021, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Darüber hinaus ist in der zu § 46 Abs. 3 StGB ergangenen Entscheidung BGH NStZ 1991, 33 noch klargestellt worden, dass bei einer Vergewaltigung (auch nach damaligem Rechtszustand) der Samenerguss in die Scheide nicht zur Vollendung eines Beischlafs gehöre, ein solcher vielmehr bereits mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof vollendet sei.
  • AG Berlin-Tiergarten, 11.12.2018 - 278 Ls 14/18

    Stealthing: Wie bestraft man das heimliche Abziehen des Kondoms?

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten mit Urteil vom 11. Dezember 2018 (278 Ls 14/18, veröffentlicht bei juris) wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 2 Ss 25/13

    Bedrohung: Objektive Ernstlichkeit der Ankündigung eines Verbrechens

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Aufgrund der Sachrüge hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob die vom Angeklagten erklärte Berufungsbeschränkung wirksam war (vgl. KG StV 2012, 654; Senat StV 2013, 637; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 352 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo;

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134; NJW 2011, 1526).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Zu diesen Ausnahmefällen gehört auch die unzulässige Einwirkung auf den Angeklagten (vgl. BGHSt 19, 101, 104).
  • EGMR, 17.04.2014 - 9154/10

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit bzgl.

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    b) Weitere Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4-58/20
    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134; NJW 2011, 1526).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21

    Freispruch des Amtsgerichts Kiel in einem "Stealthing"-Verfahren aufgehoben

    Obergerichtlich hat bisher allein das Kammergericht Berlin (Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20)) im Grundsatz eine Strafbarkeit angenommen, wenn auch entschieden allein für den - hier bisher nicht festgestellten - Fall, dass es auch zu einer Ejakulation gekommen ist.

    Dies wird schon daran deutlich, dass zum einen mit dem Fortfall des Kondoms auch eine weitere Barriere gegenüber Intimität entfällt und zum anderen das Risiko der Infektion mit einer übertragbaren Krankheit (insbesondere mit dem HI-Virus) oder einer ungewollten Schwangerschaft vergrößert wird (Herzog FS Fischer (2018), 351, 354; KG Berlin, Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, bei juris Rn. 25 ff für den Fall - jedenfalls - einer Ejakulation).

    Anders als es das Kammergericht einschränkend entschieden hat (KG Berlin Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, bei juris Rn. 25 ff.), kommt es für den Senat allerdings nicht darauf an, ob es tatsächlich nicht nur zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, sondern - wie in dem vom Kammergericht entschiedenen Fall - auch zur Ejakulation gekommen ist.

  • OLG Hamm, 01.03.2022 - 5 RVs 124/21

    Selbstbestimmungsrecht des § 177 Abs. 1 StGB ; Bestimmung der Bedingungen der

    1) Das durch § 177 Abs. 1 StGB geschützte Selbstbestimmungsrecht beinhaltet das Recht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Rechtsgutsinhaber mit einer sexuellen Handlung einverstanden ist.(Anschluss an KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4) 161 Ss 48/20 (58.

    Die mit dieser Fragestellung befassten Obergerichte - KG Berlin (Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, juris); OLG Schleswig (Urteil vom 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 -, Rn. 22, juris); Bayerisches Oberstes Landesgericht (Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, juris) - sind der herrschenden Meinung (s. die Nachweise bei Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, juris) gefolgt und haben einheitlich und mit überzeugender Begründung die Strafbarkeit des "Stealthing" nach § 177 Abs. 1 StGB jedenfalls dann bejaht, wenn der Täter in den Körper des Opfers absprachewidrig ejakuliert.

    Danach ist davon auszugehen, dass das von § 177 StGB geschützte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung die Freiheit der Person beinhaltet, über Zeitpunkt, Art, Form und Partner sexueller Betätigung nach eigenem Belieben zu entscheiden (KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 22, juris).

    Nach dem Schutzzweck der Norm kann der Rechtsgutinhaber daher nicht nur darüber bestimmen, ob überhaupt Geschlechtsverkehr stattfinden soll, sondern auch darüber, unter welchen Voraussetzungen er mit einer sexuellen Handlung einverstanden ist (KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 22, juris).

    In der vorliegenden Fallgestaltung ist hierbei insbesondere von Bedeutung, dass dem Samenerguss in der Vagina in sexualstrafrechtlicher Hinsicht eine andere Handlungsqualität als der "bloßen" vaginalen Penetration zukommt (KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 25, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht; Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, Rn. 17).

    Dies wird allein schon im Hinblick auf den ungewollten Kontakt mit dem Sperma des Sexualpartners sowie dem damit verbundenen erhöhten Risiko einer ungewollten Schwangerschaft deutlich, auch wenn dies nicht die Motive des Opfers für die ablehnende Haltung sein müssen (Bayerisches Oberstes Landesgericht; Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, Rn. 17; juris; KG Berlin, Beschluss vom 27.07,2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, Rn. 25, juris).

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Der Gebrauch eines Präservativs betrifft die Art und Weise des Sexualvollzugs und führt zu einer anderen qualitativen Bewertung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21, NStZ 2021, 619 Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2021 - 206 StRR 87/21, NStZ-RR 2022, 43, 44; KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20), OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 5 f.; Camargo, ZStW 2022, 351, 375; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 177 Rn. 18; Schumann/Schefer in Festschrift Kindhäuser, 2019, S. 811, 816; anders dagegen Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 177 Rn. 5).

    Der Entscheidung der betroffenen Person, keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu wollen, liegt grundsätzlich keine Fehlvorstellung zugrunde, wenn der Täter vorspiegelt, diesem Wunsch nachzukommen; denn dadurch ändert sich nichts an der ablehnenden Haltung gegenüber einem Sexualkontakt ohne die Nutzung eines Kondoms (s. etwa KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20), OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 10 f.; Herzog in Festschrift Fischer, 2018, S. 351, 357; dagegen mit anderem Ansatz Franzke, BRJ 2019, 114, 119 f.; Denzel/Kramer da Fonseca Calixto, KriPoZ 2019, 347, 353).

    e) Es bedarf hier keiner Erörterung, dass grundsätzlich die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20), OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 17; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2021 - 206 StRR 87/21, juris Rn. 39; Hoffmann, NStZ 2019, 16, 17 f.); denn durch dessen Nichtannahme ist der Angeklagte jedenfalls nicht beschwert.

  • BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21

    Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall

    Von der überwiegenden Rechtsprechung und Meinung im Schrifttum wird dies grundsätzlich bejaht (KG, Beschluss vom 27. Juli 2020, (4) 161 Ss 48/20 (58/20), juris - jedenfalls für den Fall der Ejakulation in den Körper des bzw. der Geschädigten; OLG Schleswig, Urteil v. 19. März 2021, 2 OLG 4 Ss 13/21, juris - ohne die vorgenannte vom KG vorgenommene Einschränkung; El Ghazi, StV 2021, 314, 317 f.; Makepeace, KriPoZ 2021, 10, 12 f.; Hoffmann, NStZ 2019, 16, 17 f.; Hoven, NStZ 2020, 578, 580 f.; Fischer, StGB § 177 Rn. 2c, 9a; Renzikowski in Münchener Kommentar, StGB, 4. Aufl. 2021, § 177 Rn. 51; Ziegler in BeckOK StGB, 50. Ed., Stand 1. Mai 2021, § 177 Rn. 9a; a.A. AG Kiel, Urt. v. 17. November 2020, 38 Ds 559 Js 11670/18, BeckRS 2020, 38969 aufgehoben von OLG Schleswig aaO.; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 177 Rn. 5 a.E.).

    (2) Dem Beschluss des KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 ((4)161 Ss 48/20 (58/20), juris), lag eine Fallgestaltung zugrunde, in welcher der Täter das Opfer gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert und in dessen Körper schließlich ejakuliert hatte (juris Rn. 2).

    Ob sich bei der vorliegenden Fallgestaltung, bei der es weder zu einer Penetration noch zu einer Ejakulation in den Körper der Geschädigten gekommen ist, die Strafbarkeit der absprachewidrig ohne Kondom ausgeführten sexuellen Handlung auch durch eine davon ausgehende besondere Demütigungs- und Instrumentalisierungswirkung begründen lässt, wie sie das Kammergericht (Beschluss vom 27. Juli 2020, (4)161 Ss 48/20 (58/20), juris Rn. 26) für den dort entschiedenen Fall angenommen hat, bedarf angesichts der genannten Umstände, die die Strafbarkeit auch unter Berücksichtigung dieses Aspekts begründen, keiner Erörterung mehr.

  • LG Aachen, 15.10.2020 - 65 KLs 15/20
    Die Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung beruht in diesem Fall darauf, dass der Angeklagte bei dem grundsätzlich einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten entgegen der insoweit ausdrücklich getroffenen Absprache bewusst und gewollt in den Körper der Geschädigten ejakulierte (vgl. insoweit KG, Beschl. v. 27.7.2020 - 4 Ss 58/20, beck-online).

    Die Kammer hat allerdings in diesem Fall im Hinblick auf die besondere Fallkonstellation im Rahmen der Strafzumessung (hierzu Näheres unter V.) im vorliegenden Fall zugunsten des Angeklagten das Vorliegen eines Regelbeispiels i.S.d. § 177 Abs. 6 Nr. 1 (Vergewaltigung) StGB letztlich verneint, obwohl das Ejakulat (gegen deren Willen) in den Körper der Geschädigten eindrang, was ansonsten regelmäßig für sich genommen für die Erfüllung des gesetzlichen Regelbeispiels ausreichend ist (vgl. KG, Beschl. v. 27.7.2020 - 4 Ss 58/20, beck-online; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 177 Rn. 102).

  • AG Kiel, 17.11.2020 - 38 Ds 559 Js 11670/18

    Straflosigkeit des sog. "Stealthing"

    Soweit abweichende Auffassungen wie die das Landgerichts Kiel in dem hiesigen Verfahren oder die des KG Berlin in dem Beschluss vom 27.07.2020 (4 Ss 58/20) dem Einvernehmen mit der sexuellen Handlung im Nachhinein mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen die Wirksamkeit absprechen, führen diese im Ergebnis zu einer Umgehung der Wortlautschranke aus Art. 103 Abs. 2 GG und gehen zudem mit Rechtsunsicherheit einher, da die jeweils gewählten Begründungsmuster (wie der Wegfall einer Bedingung bzw. die erhebliche Abweichung vom konsentierten Verhalten) in abweichenden Konstellationen fragwürdige Ergebnisse zur Folge hätten.
  • AG Freiburg, 22.07.2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Hält sich der Sexualpartner bewusst nicht an vom Rechtsgutsinhaber gesetzte Grenzen in Bezug auf Zeitpunkt, Art und Form der sexuellen Handlung, unterfällt dies grundsätzlich § 177 Abs. 1 StGB (KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 Ss 58/20 -, juris, wobei hier die Tatbestandsmäßigkeit jedenfalls für den Fall - wie hier - angenommen wird, wenn im Verlauf des ungeschützten Geschlechtsverkehrs in den Körper der Geschädigten ejakuliert wird).
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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20)   

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KG, 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) (https://dejure.org/2020,81525)
KG, Entscheidung vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) (https://dejure.org/2020,81525)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) (https://dejure.org/2020,81525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressemeldung, 13.08.2020)

    Heimlich Kondom abgestreift: "Stealthing" strafbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Darüber hinaus ist in der zu § 46 Abs. 3 StGB ergangenen Entscheidung BGH NStZ 1991, 33 noch klargestellt worden, dass bei einer Vergewaltigung (auch nach damaligem Rechtszustand) der Samenerguss in die Scheide nicht zur Vollendung eines Beischlafs gehöre, ein solcher vielmehr bereits mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof vollendet sei.
  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 2 Ss 25/13

    Bedrohung: Objektive Ernstlichkeit der Ankündigung eines Verbrechens

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Aufgrund der Sachrüge hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob die vom Angeklagten erklärte Berufungsbeschränkung wirksam war (vgl. KG StV 2012, 654; Senat StV 2013, 637; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 352 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo;

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Ein Ausnahmefall, in dem die - grundsätzlich im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektierende (vgl. Senat StV 2014, 78 mwN; Quentin in MüKo-StPO, § 318 Rn. 55) - Rechtsmittelbeschränkung unwirksam ist, weil das Tatgericht ein strafloses Verhalten fälschlich für strafbar gehalten hat, liegt entgegen der Auffassung der Revision nicht vor.
  • EGMR, 17.04.2014 - 9154/10

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit bzgl.

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134; NJW 2011, 1526).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    b) Weitere Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208).
  • AG Berlin-Tiergarten, 11.12.2018 - 278 Ls 14/18

    Stealthing: Wie bestraft man das heimliche Abziehen des Kondoms?

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten mit Urteil vom 11. Dezember 2018 (278 Ls 14/18, veröffentlicht bei juris) wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
    Zu diesen Ausnahmefällen gehört auch die unzulässige Einwirkung auf den Angeklagten (vgl. BGHSt 19, 101, 104).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

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KG, Entscheidung vom 27.07.2020 - 4 Ss 58/20 - 161 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,83412)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 4 Ss 58/20 - 161 Ss 48/20 (https://dejure.org/2020,83412)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    b) Weitere Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208 ).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Ein Ausnahmefall, in dem die - grundsätzlich im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektierende (vgl. Senat StV 2014, 78 mwN; Quentin in MüKo- StPO , § 318 Rn. 55) - Rechtsmittelbeschränkung unwirksam ist, weil das Tatgericht ein strafloses Verhalten fälschlich für strafbar gehalten hat, liegt entgegen der Auffassung der Revision nicht vor.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Zu diesen Ausnahmefällen gehört auch die unzulässige Einwirkung auf den Angeklagten (vgl. BGHSt 19, 101, 104).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134 ; NJW 2011, 1526 ).
  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 2 Ss 25/13

    Bedrohung: Objektive Ernstlichkeit der Ankündigung eines Verbrechens

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Aufgrund der Sachrüge hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob die vom Angeklagten erklärte Berufungsbeschränkung wirksam war (vgl. KG StV 2012, 654 ; Senat StV 2013, 637 ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 352 Rn. 4 mwN).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353 ; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • AG Berlin-Tiergarten, 11.12.2018 - 278 Ls 14/18

    Stealthing: Wie bestraft man das heimliche Abziehen des Kondoms?

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten mit Urteil vom 11. Dezember 2018 ( 278 Ls 14/18, veröffentlicht bei juris) wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134 ; NJW 2011, 1526 ).
  • EGMR, 17.04.2014 - 9154/10

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit bzgl.

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353 ; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo;

    Auszug aus KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
    Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353 ; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst.
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

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