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   KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12 - 162 Ss 104/12   

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KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12 - 162 Ss 104/12 (https://dejure.org/2012,53988)
KG, Entscheidung vom 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12 - 162 Ss 104/12 (https://dejure.org/2012,53988)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 478/12 - 162 Ss 104/12 (https://dejure.org/2012,53988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berechnung der Cannabis-Konzentration zum Tatzeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Zeitpunkts eines vorgeworfenen Cannabiskonsums

  • bussgeldsiegen.de

    Fahren unter Drogeneinfluss - Berechnung und Rückrechnung der Cannabis-Konzentration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a; StVG § 25; OWiG § 17 Abs. 3
    Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Zeitpunkts eines vorgeworfenen Cannabiskonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. KG DAR 2005, 634; KG, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 3 Ws (B) 395/10 - und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).
  • KG, 17.02.2012 - 3 Ws (B) 52/12

    Zur Bemessung der Geldbuße bei Arbeitslosigkeit des Betroffenen

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei der Verhängung einer Geldbuße über der nunmehr bei 250, 00 Euro festzusetzenden Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu treffen sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 Ws (B) 144/10 - und 17. Februar 2012 - 3 Ws (B) 52/12), und auch in solchen Fällen von einer näheren Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann abgesehen werden kann, wenn sie erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen und der Tatrichter eine Geldbuße festsetzt, die dem Bußgeldkatalog entspricht.
  • KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05

    Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. KG DAR 2005, 634; KG, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 3 Ws (B) 395/10 - und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    Bedient sich der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen, muss er dabei die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen zur fachlichen Begründung für die Schlussfolgerung im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 478/12 -, 12. Juni 2012 - 3 Ws (B) 252/12 -, 11. April 2012 - 3 Ws (B) 113/12 - und 21. März 2012 - 3 Ws (B) 116/12 - Ott in: Karlsruher Kommentar StPO 7. Auflage, § 261 Rn. 32 m. w. N.).

    Es fehlt auch an den notwendigen Angaben des Sachverständigen, inwieweit er wissenschaftliche Einwendungen gegen die Zuverlässigkeit der Rückrechnung bei Cannabiskonsum einbezogen hat und wie er wissenschaftliche Bedenken zu zerstreuen vermochte (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 aaO.).

  • KG, 22.07.2014 - 3 Ws (B) 332/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss von

    Die Darstellung des Gutachtens genügt indes nicht den von der obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu aufgestellten Erfordernissen (vgl. etwa KG, Beschlüsse vom 11. April 2014 - 3 Ws (B) 180/14 -, 7. Februar 2014 - 3 Ws (B) 14/14 - und 30. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 478/12 -), denn es fehlt insbesondere eine eingehendere Schilderung der angewandten wissenschaftlichen Methodik unter Mitteilung der hierfür wesentlichen Anknüpfungstatsachen sowie an einer Auseinandersetzung mit gegebenenfalls gegen die angewandte Methode vorgebrachten wissenschaftlichen Einwänden, da es sich bei der zeitlichen Rückrechnung in Fällen des Cannabiskonsums bislang um kein anerkanntes standardisiertes Untersuchungsverfahren handelt.
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