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   KG, 04.09.2013 - 3 Ws (B) 441/13, 162 Ss 110/13   

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KG, 04.09.2013 - 3 Ws (B) 441/13, 162 Ss 110/13 (https://dejure.org/2013,47320)
KG, Entscheidung vom 04.09.2013 - 3 Ws (B) 441/13, 162 Ss 110/13 (https://dejure.org/2013,47320)
KG, Entscheidung vom 04. September 2013 - 3 Ws (B) 441/13, 162 Ss 110/13 (https://dejure.org/2013,47320)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07

    Zustellung an den gewählten Verteidiger (Wirksamwerden der rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 3 Ws (B) 441/13
    Diese wäre zwar wirksam, wenn die Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Zustellung bestand, sich in den Akten zwar noch kein Nachweis der Bevollmächtigung befand, dieser jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu den Akten gelangt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 3 StR 450/07 - in juris).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 3 Ws (B) 441/13
    Anders als in dem vom Bayrischen Obersten Landesgericht entschiedenen Fall (NJW 2004, 1263 f.) ist das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Empfangsvollmacht auch nicht im Rahmen des Empfangsbekenntnisses von dem Verteidiger bestätigt worden.
  • KG, 17.06.2016 - 3 Ws (B) 217/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    bb) In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur aufgrund einer gesetzlichen Zustellungsvollmacht, sondern auch aufgrund einer rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH NStZ 1997, 293; BayOblG NJW 2004, 1263f; Senat, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 3 Ws (B) 441/13 -, VRS 125, 230, vom 24. Juli 2014 - 3 Ws (B) 365/14 [betrifft ebenfalls Rechtsanwalt X], NStZ-RR 2015, 226; OLG Karlsruhe, Beschuss vom 8. Oktober 2015 - 2 (7) Ss Bs 467/15-AK 146/15, juris Rn. 12; OLG Saarbrücken, aaO, juris Rn. 8; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWi) 83/13 -, juris Rn. 10; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO 59. Aufl., § 145a Rn. 2a; Laufhütte/Willnow in Karlsruher Kommentar StPO 7. Aufl., § 145a Rn. 1).
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