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KG, 02.11.2016 - 3 Ws (B) 550/16 - 162 Ss 146/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 18 Abs 5 S 1 StVO, § 42 Abs 2 Anl 3 Nr 5 Zeichen 310 StVO, § 42 Abs 2 Anl 3 Nr 6 Zeichen 311 StVO, § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO
Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterliche Bezugnahme auf ein zur Identifizierung geeignetes Belegfoto; geschwindigkeitsregelnde Wirkung von Verkehrszeichen für städtische Autobahnen - verkehrslexikon.de
Zur Fotoidentifizierung und Geschwindigkeit auf innerstädtischen Autobahnen
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsüberschreitung - zur Identifizierung geeignetes Belegfoto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.08.2016 - 307 OWi 822/15
- KG, 02.11.2016 - 3 Ws (B) 550/16 - 162 Ss 146/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus KG, 02.11.2016 - 3 Ws (B) 550/16
Wenn der Tatrichter - wie vorliegend - von der Möglichkeit Gebrauch macht, auf ein Belegfoto nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO Bezug zu nehmen, sind darüber hinausgehende Ausführungen des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95 -, Rn. 23, juris; Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2015 - 3 Ws (B) 185/15 - und 29. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 654/14 -).Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Überzeugung des Tatrichters von der Identität des Betroffenen mit einem auf einem Messfoto (Radarfoto) abgebildeten Fahrzeugführer von der Rechtsbeschwerde in der Regel nicht beanstandet werden kann (vgl. BGHSt 29, 18, 20 und 41, 376, 381; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 654/14 -).
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus KG, 02.11.2016 - 3 Ws (B) 550/16
c) Endlich hat das Amtsgericht unter Beachtung der von der obergerichtlichen Rechtsprechung dazu aufgestellten Grundsätze (vgl. BGHSt 39, 291 ff.) rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Betroffene die am Ort der Messung geltende Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h überschritten hat. - BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus KG, 02.11.2016 - 3 Ws (B) 550/16
Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Überzeugung des Tatrichters von der Identität des Betroffenen mit einem auf einem Messfoto (Radarfoto) abgebildeten Fahrzeugführer von der Rechtsbeschwerde in der Regel nicht beanstandet werden kann (vgl. BGHSt 29, 18, 20 und 41, 376, 381; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 654/14 -).