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RG, 26.06.1901 - Rep. I. 162/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird eine mangelhaft erhobene Klage durch Berichtigung oder Ergänzung in der mündlichen Verhandlung in Ermangelung einer rechtzeitigen Rüge seitens des Beklagten rechtswirksam? Tritt eine solche Heilung des Mangels auch dann ein, wenn der Klagantrag bei der mündlichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelhaft erhobene Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 49, 376
Wird zitiert von ...
- RG, 22.06.1907 - I 40/07
Mangel der Prozessvoraussetzungen.
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist dieser Parteiwechsel unter dem Gesichtspunkte der Klagänderung behandelt worden (vgl. Urteil Rep. I. 162/01 vom 26. Juni 1902, Entsch. in Zivils. Bd. 49 S. 376).