Rechtsprechung
AG Hamburg, 04.11.2003 - 163 Gs 2340/03 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 4. November 2003 - 163 Gs 2340/03 - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 1. April 2004 - 622 Qs 27/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.Mit angegriffenem Beschluss vom 4. November 2003 - 163 Gs 2340/03 - ordnete das Amtsgericht Hamburg gestützt auf § 103 StPO die Durchsuchung der Geschäfts-, Büro- und sonstigen Betriebsräume des Beschwerdeführers an.
Rechtsprechung
AG Hamburg, 08.04.2004 - 163 Gs 2340/03 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 04.11.2003 - 163 Gs 2340/03
- LG Hamburg, 01.04.2004 - 622 Qs 27/04
- AG Hamburg, 08.04.2004 - 163 Gs 2340/03
- AG Hamburg, 08.04.2004 - 163 Gs 2340/03 163 Gs/171 Js 777/03
- AG Hamburg, 08.04.2004 - 163 Gs 2340/03 Js 777/03
- LG Hamburg, 02.08.2004 - 622 Qs 43/04
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 8. April 2004 - 163 Gs 2340/03 163 Gs/171 Js 777/03 - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. August 2004 - 622 Qs 43/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, soweit sie den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anfertigung von Lichtbildern und Grundflächenskizzen über die Räumlichkeiten des durchsuchten Rundfunksenders, den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme bzw. Sicherstellung der Redaktionsunterlagen sowie den Antrag auf Löschung der Lichtbilder, Grundflächenskizzen und Ablichtungen der sichergestellten Unterlagen zurückweisen.Mit angegriffenem Beschluss vom 8. April 2004 - 163 Gs 2340/03 163 Gs/171 Js 777/03 - wies das Amtsgericht Hamburg mehrere Feststellungs- und Anordnungsanträge des Beschwerdeführers gegen die Art und Weise der Durchführung der Durchsuchung sowie gegen die Beschlagnahme der Unterlagen zurück.