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AG Leipzig, 30.06.2008 - 167 C 5138/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf geräumte Herausgabe einer gemieteten streitgegenständlichen Wohnung nach fristloser Kündigung wegen Auflaufens von Mietrückständen; Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Angabe des Kündigungsgrundes i.S.v. § 569 Abs. 4 BGB
- Justiz Sachsen
BGB § 569
Kündigung
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 30.06.2008 - 167 C 5138/07
- LG Leipzig, 18.03.2009 - 1 S 372/08
- BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines …
Auszug aus AG Leipzig, 30.06.2008 - 167 C 5138/07
Nach Revision aufgehoben durch den BGH: VIII ZR 96/09 Urteil v. 12.5.2010.
- LG Leipzig, 18.03.2009 - 1 S 372/08
Räumungsklage nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs; …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 30.06.2008 (Az. 167 C 5138/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des Urteil des Amtsgerichts Leipzig, Az: 167 C 5138/07, die Beklagten zu verurteilen, die Wohnung in der ...straße ..., ... Leipzig, Eigentumswohnung Nr. 220, 4.