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   EGMR, 23.03.2010 - 29752/04, 16771/06   

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EGMR, 23.03.2010 - 29752/04, 16771/06 (https://dejure.org/2010,40703)
EGMR, Entscheidung vom 23.03.2010 - 29752/04, 16771/06 (https://dejure.org/2010,40703)
EGMR, Entscheidung vom 23. März 2010 - 29752/04, 16771/06 (https://dejure.org/2010,40703)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Im Hinblick auf die in seiner Rechtsprechung festgelegten Kriterien (das Gericht bezog sich auf die Entscheidung seiner Großen Kammer vom 3. März 2005, GSSt 1/04, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2005, S. 1440 ff., siehe "Das einschlägige innerstaatliche Recht und die einschlägige innerstaatliche Praxis") lägen keine Gründe vor, die ausnahmsweise zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzicht führen würden.

    In seiner Leitsatzentscheidung vom 3. März 2005 legte der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Grundsätze für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen von verfahrensbeendenden Absprachen fest (GSSt 1/04, Neue Juristische Wochenschrift ( NJW ) 2005, S. 1440 ff.).

  • EGMR, 22.01.2009 - 45749/06

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Nur in bestimmten außergewöhnlichen Fällen, in denen die Rechtsmittelgerichte und das Bundesverfassungsgericht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage waren, dem Angeklagten auf diese Weise Wiedergutmachung zu leisten, war der Gerichtshof der Auffassung, dass ein Rechtsmittel bzw. eine Beschwerde an diese Gerichte kein wirksamer Rechtsbehelf war, der geeignet gewesen wäre, angemessene Abhilfe im Sinne der Konvention zu schaffen (siehe O. ./. Deutschland (Nr. 1) , Individualbeschwerde Nr. 10597/03, Rdnrn. 70 ff., 13. November 2008, bezüglich eines Verfahrens, das mit dem Freispruch des Beschwerdeführers endete; O. ./. Deutschland (Nr. 2) , Individualbeschwerde Nr. 26073/03, Rdnrn. 56 ff., 13. November 2008, bezüglich eines Verfahrens, das aus Gründen eingestellt wurde, die nichts mit der Verfahrensdauer zu tun hatten, und K. und T. ./. Deutschland , Individualbeschwerden Nrn. 45749/06 und 51115/06, Rdnrn. 83 ff., 22. Januar 2009, bezüglich eines Verfahrens, das mit der Auferlegung einer zwingend vorgeschriebenen (lebenslangen) Freiheitsstrafe endete.
  • EGMR, 03.04.2007 - 14374/03

    H. W. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Was Beschwerden zur Beanstandung der überlangen Dauer von Strafverfahren angeht, ist es ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht, in der die Dauer solcher Verfahren gerügt wird, nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe vor den Strafgerichten in der Regel als wirksamer Rechtsbehelf anzusehen ist, der geeignet ist, der Prozesspartei angemessene Abhilfe zu verschaffen (vergleiche u. a. U. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004, und W. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 14374/03, 3. April 2007).
  • EGMR, 17.11.2005 - 72438/01

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Umfang der Prüfung des EGMR nach nationaler

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Dazu gehören insbesondere die Einstellung des Verfahrens nach §§ 153 und 153a StPO, die Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154 und 154a StPO oder das Absehen von Strafe bzw. die Strafmilderung (siehe W. , a.a.O.; siehe auch J. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000 und D. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 65745/91, Rdnrn. 100-104, 10. November 2005 in Bezug auf die Strafmilderung, sowie S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 72438/01, 17. November 2005 in Bezug auf die Einstellung des Verfahrens).
  • EGMR, 17.11.2005 - 59624/00

    K.-E. Z. L. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Dies wäre dann der Fall, wenn der Rechtsmittelverzicht der Beschwerdeführer, durch den sie auf die Möglichkeit verzichteten, prüfen zu lassen, ob das Strafverfahren mit ihren Rechten aus Artikel 6 der Konvention in Einklang stand, im Sinne der Konvention nicht als wirksam angesehen werden könnte (zu den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Grundsätzen siehe Transado-Transportes Fluviais Do Sado S.A. ./. Portugal (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35943/02, ECHR 2003-XII; Pfeifer und Plankl ./. Österreich , 25. Februar 1992, Rdnr. 37, Serie A Band 227, und zu Leiningen ./. Germany (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 59624/00, ECHR 2005-XIII).
  • EGMR, 16.12.2003 - 35943/02

    TRANSADO-TRANSPORTES FLUVIAIS DO SADO, S.A., c. PORTUGAL

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Dies wäre dann der Fall, wenn der Rechtsmittelverzicht der Beschwerdeführer, durch den sie auf die Möglichkeit verzichteten, prüfen zu lassen, ob das Strafverfahren mit ihren Rechten aus Artikel 6 der Konvention in Einklang stand, im Sinne der Konvention nicht als wirksam angesehen werden könnte (zu den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Grundsätzen siehe Transado-Transportes Fluviais Do Sado S.A. ./. Portugal (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35943/02, ECHR 2003-XII; Pfeifer und Plankl ./. Österreich , 25. Februar 1992, Rdnr. 37, Serie A Band 227, und zu Leiningen ./. Germany (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 59624/00, ECHR 2005-XIII).
  • EGMR, 12.10.2000 - 44186/98

    JANSEN contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Dazu gehören insbesondere die Einstellung des Verfahrens nach §§ 153 und 153a StPO, die Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154 und 154a StPO oder das Absehen von Strafe bzw. die Strafmilderung (siehe W. , a.a.O.; siehe auch J. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 44186/98, 12. Oktober 2000 und D. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 65745/91, Rdnrn. 100-104, 10. November 2005 in Bezug auf die Strafmilderung, sowie S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 72438/01, 17. November 2005 in Bezug auf die Einstellung des Verfahrens).
  • EGMR, 25.02.1992 - 10802/84

    PFEIFER ET PLANKL c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Dies wäre dann der Fall, wenn der Rechtsmittelverzicht der Beschwerdeführer, durch den sie auf die Möglichkeit verzichteten, prüfen zu lassen, ob das Strafverfahren mit ihren Rechten aus Artikel 6 der Konvention in Einklang stand, im Sinne der Konvention nicht als wirksam angesehen werden könnte (zu den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Grundsätzen siehe Transado-Transportes Fluviais Do Sado S.A. ./. Portugal (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35943/02, ECHR 2003-XII; Pfeifer und Plankl ./. Österreich , 25. Februar 1992, Rdnr. 37, Serie A Band 227, und zu Leiningen ./. Germany (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 59624/00, ECHR 2005-XIII).
  • EGMR, 10.11.2005 - 65745/01

    Beschleunigungsgrundsatz im Haftverfahren (doppelte Strafmilderung bei Verletzung

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Der Gerichtshof ist weiter davon überzeugt, dass die Beschwerdeführer nach ihrer Freilassung auch im Rahmen einer Revision und einer anschließenden Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht durch eine messbare Herabsetzung ihrer Strafe Kompensation für eine Verletzung von Artikel 5 Abs. 3 hätten erlangen können (siehe D. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 65745/01, Rdnr. 83, 10. November 2005).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Dauer der Untersuchungshaft des ersten Beschwerdeführers angemessen war, muss der Gerichtshof feststellen, ob die von den Justizbehörden vorgebrachten Gründe zur Rechtfertigung der fortgesetzten Freiheitsentziehung "zutreffend" und "ausreichend" waren, und außerdem feststellen, ob die zuständigen nationalen Behörden bei der Durchführung des Verfahrens "besonders zügig" vorgegangen sind (siehe u.a. Labita ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 26772/95, Rdnr. 153, ECHR 2000-IV, sowie Kudla ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Rdnr. 11, ECHR 2000-XI).
  • EGMR, 13.11.2008 - 10597/03

    Rechtssache O. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 13.11.2008 - 26073/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der

  • EGMR, 06.04.2000 - 26772/95

    LABITA c. ITALIE

  • EGMR, 20.10.2011 - 29090/06

    Vereinbarkeit einer Verfahrensdauer von fast 4 Jahren bei Durchlaufen von 3

    Gestützt auf die sich aus seiner Rechtsprechung ergebenden Grundsätze (siehe Rechtssachen T. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 16771/06, 23. März 2010; Transado Transportes Fluviais Do Sado S.A. ./. Portugal (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35943/02, EGMR 2003 XII; Pfeifer und Plankl ./. Österreich, 25. Februar 1992, Serie A Bd. 227; und Z. L. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 59624/00, EGMR 2005 XIII) weist der Gerichtshofs erneut darauf hin, dass der Verzicht auf ein Verfahrensrecht - soweit er nach der Konvention zulässig ist - auf eindeutige Weise erfolgt sein muss.
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

    November 2008, und T. ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 29752/04 und Nr. 16771/06, 23. März 2010).
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