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   VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527   

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VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527 (https://dejure.org/2012,41598)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2012 - 16a D 10.2527 (https://dejure.org/2012,41598)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 (https://dejure.org/2012,41598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches Dienstvergehen; dienstlicher Bezug; privater Besitz kinderpornografischer Dateien; Zugänglichmachen kinderpornografischer Dateien; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Bereithaltens von kinderpornografischem Inhalt über das Filshring-System "BearShare" auf dem privaten PC

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 3; StGB § 184b
    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Bereithaltens von kinderpornografischem Inhalt über das Filshring-System "BearShare" auf dem privaten PC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfernung eines Beamten aus Strafvollzugsdienst bei Besitz kinderpornografischen Materials

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und allen Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) sowie nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) und nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG vom 29.5.2008 - 2 C 59/07 RdNr. 13; vom 23.2.2012 - 2 C 38/10 ; BayVGH vom 27.9.2012; vom 23.9.2009, jeweils a.a.O).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 20).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG vom 29.5.2008, a.a.O. RdNr. 15.; vom 27.9.2012; vom 23.9.2009, jeweils a.a.O).

    Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG vom 29.5.2008, a.a.O. RdNr. 14; BayVGH vom 27.9.2012; vom 23.9.2009, jeweils a.a.O.).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG vom 29.5.2008, a.a.O. RdNr. 16; vom 3.5.2007 - 2 C 9/09 ; vom 23.2.2012 -2 C 38/10 ; BayVGH vom 27.9.2012; vom 23.9.2009, jeweils a.a.O.).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnis nicht wieder gutzumachen (BVerwG, Urt. vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 18).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und allen Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) sowie nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) und nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG vom 29.5.2008 - 2 C 59/07 RdNr. 13; vom 23.2.2012 - 2 C 38/10 ; BayVGH vom 27.9.2012; vom 23.9.2009, jeweils a.a.O).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG vom 29.5.2008, a.a.O. RdNr. 16; vom 3.5.2007 - 2 C 9/09 ; vom 23.2.2012 -2 C 38/10 ; BayVGH vom 27.9.2012; vom 23.9.2009, jeweils a.a.O.).

    Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe - wobei sowohl auf anerkannte Milderungsgründe als auch auf sonstige, zu Gunsten des Beklagten bestehende Umstände abzustellen ist - haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - 2 C 38/10 RdNrn. 13 ff. ).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Zugleich ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes, wie er bei der Herstellung derartigen Materials stattfindet, in hohem Maß persönlichkeits- und sozialschädlich (vgl. zu alledem z.B. BVerwG vom 6.7.2000 - 2 WD 9/00, NJW 2001, 240).

    Die Beschaffung und der Besitz kinderpornografischer Darstellungen werden aus dem Grund ebenfalls als verabscheuungswürdig angesehen (BVerwG vom 6.7.2000, a.a.O.) weil auch der Konsument kinderpornografischer Fotografien, Videofilme etc. dazu beiträgt, dass Kinder sexuell missbraucht werden.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Auszugehen ist davon, dass die Rechtsprechung für die disziplinarrechtliche Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornografischen Materials aus dem seit 2003 geltenden Strafrahmen des § 184b Abs. 4 StGB von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geschlossen hat, dass für die Maßnahmebemessung auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist, wenn das Dienstvergehen keinen Bezug zu den dienstlichen Aufgaben des Beamten aufweist (BVerwG vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 13.10, NVwZ 2011, 299, RdNr. 26 nach ).

    Konsequenter Weise berücksichtigt der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts diesen höheren Strafrahmen in der Weise erschwerend, als nunmehr der Orientierungsrahmen für das Disziplinarmaß schon aus diesem Grund bis zur Dienstentfernung reicht (BVerwG vom 26.6.2012 - 2 B 28/12 RdNr. 11 f., im Anschluss an BVerwG vom 19.8.2010 - 2 C 13/10, NVwZ 2011, 299).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Für die Frage, ob der Beamte im angeschuldigten Tathergang seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist daher weiterhin die damalige Sach- und Rechtslage maßgebend, weil es auch im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB kein für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (vgl. BVerwG vom 25.3.2010 - 2 C 83/08 ; vom 19.8.2010 - 2 C 5/10 ).

    Daraus wird der Schluss gezogen, dass der Orientierungsrahmen für den außerdienstlichen Besitz kinderpornografischen Materials bei Lehrern bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht (BVerwG vom 19.8.2010 2 C 5/10 RdNr. 24).

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.10.2003 - 1 D 2/03 ; BVerwG, Urt. vom 08.03.2005 - 1 D 15/04 ).
  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wie sie insbesondere der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG vom 17.2.2004 -2 WD 15/03, NVwZ-RR 2006, 553, m.w.N.) und die der erkennende Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (BayVGH vom 2.12.2009 -16a D 08, 509, RdNrn. 72 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.10.2003 - 1 D 2/03 ; BVerwG, Urt. vom 08.03.2005 - 1 D 15/04 ).
  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts ist in Fällen, in denen (wie vorliegend beim Beklagten allerdings nicht) zum Besitz kinderpornografischer Dateien der Fall des Verschaffens solcher Dateien/Schriften (im Sinn des § 184b Abs. 2 StGB) hinzutritt, es also unternommen wird, einem anderen den Besitz zu verschaffen, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG vom 6.10.2010 - 2 WD 35/09 RdNr. 25; mit dem gleichen Ergebnis vgl. OVG Lüneburg vom 22.6.2010 -20 LD 3/08 RdNr. 48).
  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
    Da § 184b Abs. 2 StGB schon den mit einer schärferen Strafe bedroht, der es "unternimmt" einem andern den Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen und damit neben der vollendeten Tat auch den Versuch erfasst (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB), bleibt rechtlich zudem ohne Bedeutung, wenn der Zugriff eines Dritten (wie dies auch vorliegend beim Beklagten der Fall ist) nicht festgestellt worden ist (BVerwG vom 2.5.2012 - 2 WD 14/11 RdNr. 37).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BVerwG, 26.06.2012 - 2 B 28.12

    Kinderpornografische Schriften; außerdienstlicher Besitz; Zugänglichmachen;

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

  • VGH Bayern, 20.04.2005 - 16a D 04.2289
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406

    Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR;

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Gerade die seitens des Klägers beispielhaft angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. S. 21 der Disziplinarklageschrift) betreffen jeweils deutlich höhere Anzahlen besessener und "verbreiteter" Dateien (Sächs. OVG, Urteil vom 8. August 2017 - 8 DO 568/16 -, Rn. 290, juris: Besitz einer Videodatei mit verschiedenen Videosequenzen und 86 Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten, billigende Inkaufnahme der Verbreitung der Videodatei sowie 62 der 86 Bilddateien; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, Rn. 40, juris: Besitz und Verbreitung von 105 kinderpornografischen Videofilmen; BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 10, juris: Besitz und "Verbreitung" von über 3.000 Video- und Bilddateien; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. März 2011 - 28 K 705/10.WI.D -, Rn. 69, juris: Besitz und "Verbreitung" von 200.000 kinderpornographischen Bild- und Filmdateien; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 3. September 2020 - 2 B 25.20 -, Rn. 2, juris: öffentliches Zugänglichmachen eines Videos mit einer Laufzeit von 21 Minuten, das einen Zusammenschnitt aus einer Vielzahl von Missbrauchsszenarien darstellt, die zumeist Anal- und Vaginalverkehr, teilweise bis zum Samenerguss, zwischen einem erwachsenen Mann und verschiedenen weiblichen Kleinkindern zeigen, wobei in einer Szene der Vaginal- und Analverkehr mit einem gefesselten Kind durchgeführt wird).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - 3d A 1700/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris Rdn. 19; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, juris Rdn. 82.

    VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, juris Rdn. 87.

    VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, juris Rdn. 83 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris Rdn. 19; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, juris Rdn. 82.
  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    Der hinreichende Amtsbezug kann sich je nach Personengruppe aus deren jeweiliger Amtsstellung ergeben und beruht daher nicht auf einheitlich zu bewertenden Gründen (etwa für einen Strafvollzugsbeamten: BVerwG, U.v. 16.6.2020, a.a.O. juris Rn. 28, 29, Amtspflicht, die Sicherheit und Ordnung in der JVA zu gewährleisten bzw. Vorbildwirkung durch gewissenhafte Pflichterfüllung und Lebensführung, vgl. BayVGH, U.v. 24.10.2012 - 16a D 10.2527 - juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1132

    Disziplinarrecht Polizeiobermeister (BesGr. A 8); außerdienstliches

    Dies lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Berufsbeamtentums in einer Weise beeinträchtigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O.; BayVGH, U.v. 24.10.2012 - 16a D 10.2527 - juris).

    Tritt jedoch wie vorliegend ein solcher Fall des Verschaffens gemäß § 184b Abs. 2 StGB hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Beamte im Allgemeinen untragbar wird und nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe im Dienst verbleiben kann (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.2010 - 2 WD 35/09, B.v. 26.6.2012 - 2 B 28/12 - jeweils juris; BayVGH, U.v. 24.10.2012 - 16a D 10.2527 - juris Rn. 85).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2013 - 3 A 10684/12

    Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß

    Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Straftat bei einem Gewerbeaufsichtsbeamten keinen so engen dienstlichen Bezug aufweist, wie dies etwa bei einem Lehrer aufgrund seines Erziehungsauftrags oder bei einem Strafvollzugsbeamten im Hinblick auf seine Vorbildfunktion für Strafgefangene der Fall wäre (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2012 - 3 A 11426/11 -, NVwZ-RR 2012, 557; BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, juris).
  • VG München, 16.04.2013 - M 13 DK 12.3640

    Besitz Weitergabe von Kinderpornografie; Polizist

    Der BayVGH hat im Urteil vom 24. Oktober 2012, Az: 16a D 10.2527, folgende Überlegungen zum Besitz von Kinderpornografie angestellt:.
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