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   VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439   

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VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439 (https://dejure.org/2014,10397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2014 - 16a D 12.1439 (https://dejure.org/2014,10397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2014 - 16a D 12.1439 (https://dejure.org/2014,10397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Kindern; Aberkennung des Ruhegehalts; Verwirkung (verneint)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 20).

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 15).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung ist danach die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Anbetracht der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 16).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Zu fragen ist, ob das pflichtwidrige Verhalten des Beamten in sein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris, BVerwG, B.v. 21.12.2010 -2 B 29/10 - juris).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris) richtet sich die Schwere relevanter außerdienstlicher Straftaten in erster Linie nach dem gesetzlichen Strafrahmen.

    Liegt - wie hier - ein Dienstbezug vor, so ist der Orientierungsrahmen bereits bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 24), hier die Aberkennung des Ruhegehalts, U.v. 21.12.2010 - 2 B 29.10 - juris Rn. 14.

  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    (BVerwG, B.v. 6.7.1984 - 1 DB 21/84 -juris, U.v. 26.2.1988 - 2 WD 37/87, NVwZ 1989, 561, B.v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - juris).

    Ebenso wenig besteht im Disziplinarrecht die Möglichkeit der Freistellung von der Verfolgung durch behördlichen Verzicht (BVerwG U.v. 26.2.1988 a.a.O.).

    Diese wäre allenfalls denkbar, wenn ein formaler fehlerfreier Verfolgungsverzicht durch die zuständige Behörde vorläge (BVerwG, U.v. 26.2.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    (BVerwG, B.v. 6.7.1984 - 1 DB 21/84 -juris, U.v. 26.2.1988 - 2 WD 37/87, NVwZ 1989, 561, B.v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - juris).

    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (zusammenfassend BVerwG, U.v. 24.5.2007 -2 C 28/06, B.v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - jeweils juris, BayVGH, U.v. 25.3.2009 -16a D 07.1652 - juris).

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Innerdienstliche sexuelle Verfehlungen von Lehrern an ihnen anvertrauten Schülern machen den Beamten regelmäßig untragbar (BayVGH, U.v. 12.3.2013 -16a D 11.624 - juris).

    Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhut- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten (BayVGH, U.v. 12.3.2013 - 16a D 11.624 - juris).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris, BVerwG, B.v. 21.12.2010 -2 B 29/10 - juris).

    Liegt - wie hier - ein Dienstbezug vor, so ist der Orientierungsrahmen bereits bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 24), hier die Aberkennung des Ruhegehalts, U.v. 21.12.2010 - 2 B 29.10 - juris Rn. 14.

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652

    Disziplinarsachen nach Landesrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (zusammenfassend BVerwG, U.v. 24.5.2007 -2 C 28/06, B.v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - jeweils juris, BayVGH, U.v. 25.3.2009 -16a D 07.1652 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Die Höchstmaßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Dienstpflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/3, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974

    Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 19.8.2010 - 2 C 13/10 - juris), dem sich der Senat anschließt (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris), in neuerer Zeit ausgeführt, dass schon ein außerdienstliches Fehlverhalten, das keinen Bezug zur Dienstausübung aufweist, regelmäßig ein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis auslöst, wenn es sich dabei um eine Straftat handelt, deren gesetzlicher Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren reicht und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht gering wiegt.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
    (BVerwG, B.v. 6.7.1984 - 1 DB 21/84 -juris, U.v. 26.2.1988 - 2 WD 37/87, NVwZ 1989, 561, B.v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - juris).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

  • BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des

  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen nachhaltigen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Die Höchstmaßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Ruhestandsbeamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Dienstpflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 106 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhut- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 91).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhut- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 91; U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 177).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 16a D 15.1484

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue

    Auch die Dauer des 2011 eingeleiteten Disziplinarverfahrens führt nicht zu einer Milderung, da es hinsichtlich der Höchstmaßnahme kein Disziplinarmaßnahmeverbot gibt (BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 79).

    Auch auf Verwirkung kann sich der Beklagte insoweit nicht berufen, da diese dem Disziplinarrecht fremd ist (BayVGH, U.v. 9.4.2014 a.a.O. Rn. 95).

  • VG Regensburg, 29.06.2020 - RO 10A DK 19.2

    Aberkennung des Ruhegehalts bei Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue

    Die Höchstmaßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Ruhestandsbeamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Dienstpflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 106 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Ansbach, 07.06.2018 - AN 13b D 17.2408

    Zurückstufung eines Schulleiters in das Eingangsamt wegen Veruntreuung des

    Zu fragen sei, ob das pflichtwidrige Verhalten des Beamten in sein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439).
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1256/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

    Schülerinnen und Schüler, Eltern, Dienstherr und die Öffentlichkeit müssen sich unbedingt darauf verlassen dürfen, dass sexuelle Übergriffe von Lehrern auf Schülerinnen und Schüler unterbleiben (BVerwG, Beschl. v. 01.03.2012 - 2 B 140/11 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.04.2018 - 3d A 12/17.O -, juris Rn. 44; VGH Bayern, Urt. v. 09.04.2014 - 16a D 12.1439 -, juris Rn. 91; OVG Niedersachsen, Urt. v. 12.01.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 94).

    Die Wahrung der Integrität der Schülerinnen und Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie der Anspruch und Vertrauen der Schülerinnen und Schüler sowie Eltern darauf, dass Lehrer das Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten die Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt zu verhalten (VGH Bayern, Urt. v. 09.04.2014 - 16a D 12.1439 - , juris Rn. 91).

  • VG Münster, 08.12.2015 - 13 K 1191/14
    vgl. BayVGH, Urteil vom 9. April 2014 - 16a D 12.1439 -, juris, Rn. 104.
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1257/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

    Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.04.2018 - 3d A 12/17.O -, juris Rn. 44; VGH Bayern, Urt. v. 09.04.2014 - 16a D 12.1439 -, juris Rn. 91; OVG Niedersachsen, Urt. v. 12.01.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 94).

    Die Wahrung der Integrität der Schülerinnen und Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie der Anspruch und Vertrauen der Schülerinnen und Schüler sowie Eltern darauf, dass Lehrer das Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten die Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt zu verhalten (VGH Bayern, Urt. v. 09.04.2014 - 16a D 12.1439 - , juris Rn. 91).

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158

    Falsche und pflichtwidrig unvollständige Angaben im Zusammenhang mit dem Bezug

    Die Höchstmaßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Ruhestandsbeamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Dienstpflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 106 mit weiteren Nachweisen).
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