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   VGH Bayern, 16.09.2011 - 16b DC 11.1037   

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https://dejure.org/2011,65335
VGH Bayern, 16.09.2011 - 16b DC 11.1037 (https://dejure.org/2011,65335)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2011 - 16b DC 11.1037 (https://dejure.org/2011,65335)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2011 - 16b DC 11.1037 (https://dejure.org/2011,65335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe der beschlagnahmten beweglichen Sachen und Datenträger;Beteiligung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Vollstreckung eines gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses;Vollstreckung durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2011 - 16b DC 11.1037
    Dies seien neben der Staatsanwaltschaft selbst auch deren Ermittlungspersonen (vergl. OVG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 12.1.2007 Az. 3 B 11367/06, eine Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG v. 14.11.2007 Az. 2 BvR 371/07).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06

    Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2011 - 16b DC 11.1037
    Dies seien neben der Staatsanwaltschaft selbst auch deren Ermittlungspersonen (vergl. OVG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 12.1.2007 Az. 3 B 11367/06, eine Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG v. 14.11.2007 Az. 2 BvR 371/07).
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

    Da Durchsuchungen häufig nicht von der Staatsanwaltschaft selbst, sondern, wenn auch in deren Auftrag, von ihren Ermittlungspersonen durchgeführt werden, wiegt die Unterlassung der Antragstellerin, die Staatsanwaltschaft gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 StPO einzuschalten, im Ergebnis ebenfalls nicht so schwer, als dass dies ein Verwertungsverbot rechtfertigen könnte (im Ergebnis ebenso: VGH München, Beschl. v. 16.9.2011, 16b DC 11.1037, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2020 - 80 DB 1.20

    Durchsuchungsanordnung im Disziplinarverfahren

    Die Zuständigkeit für die Durchführung des Beschlusses ergibt sich aus § 27 Abs. 2 DiszG in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Satz 1 StPO (BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 11.08 - juris Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 16. September 2011 - 16b DC 11.1037 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.04.2012 - 16b DC 11.985

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; teilweise Einbehaltung von

    Soweit der Antragsteller grundsätzlich hinsichtlich der Beweismittel ein Beschlagnahme- und Verwertungsverbot geltend macht, kann auf den Beschluss des Senats vom 16. September 2011 (Az. 16b DC 11.1037) verwiesen werden.
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 29 K 221.22

    Anfechtung eines Sicherstellungsbescheids und einer Einziehungsverfügung

    Lediglich ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass die beschlagnahmten Gegenstände herauszugeben sind, wenn die Beweise gesichert sind und sie, ggf. auch schon vor Verfahrensbeendigung, nicht mehr zu Beweiszwecken gebraucht werden (so auch VGH München Beschluss vom 16. September 2011 - 16b DC 11.1037 -, BeckRS 2011, 33899 Rn. 15, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 - 3d B 293/18
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.09.2011 - 16b DC 11.1037 -, juris Rn. 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 = juris Rn. 57 ff.
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 29 K 223.22

    1. Eine vereinsrechtliche Anordnung der Sicherstellung von Sachen Dritter ist

    Lediglich ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass die beschlagnahmten Gegenstände herauszugeben sind, wenn die Beweise gesichert sind und sie, ggf. auch schon vor Verfahrensbeendigung, nicht mehr zu Beweiszwecken gebraucht werden (so auch VGH München Beschluss vom 16. September 2011 - 16b DC 11.1037 -, BeckRS 2011, 33899 Rn. 15, beck-online).
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