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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19   

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https://dejure.org/2019,15879
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19 (https://dejure.org/2019,15879)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2019 - 17 B 47/19 (https://dejure.org/2019,15879)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 17 B 47/19 (https://dejure.org/2019,15879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Aufhebung eines Abschiebungsverbotes; Nachweis einer drohenden Foltergefahr in Tunesien; Berücksichtigung einer diplo...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 42 S. 1
    Rechtmäßige Aufhebung eines Abschiebungsverbotes; Nachweis einer drohenden Foltergefahr in Tunesien; Berücksichtigung einer diplomatischen Zusicherung im Heimatland des Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sami A. - Beschwerde gegen Aufhebung der Rückholverpflichtung zurückgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sami A. muss in Tunesien bleiben...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Sami A.: Beschwerde gegen Aufhebung der Rückholverpflichtung zurückgewiesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18

    Fall Sami A.: Keine Abschiebungsverbote mehr nach Vorlage einer Verbalnote der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    Die Beschwerde bringt vor, aus der vom Antragsgegner erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen den asylrechtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - ergebe sich, dass die materiellrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aufhebung des Abschiebungsverbotes begründet seien.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018- 7a L 1947/18.A - nach summarischer Prüfung nicht mehr" andauert.

    Diesem Monitum mangelt eine - nachvollziehbare - Auseinandersetzung mit den Ausführungen des angefochtenen Beschlusses (BA Seite 6, zweiter Absatz), die Antragstellerin sei an ihre mit Schriftsatz vom 16. August 2018 im Verfahren - 8 L 1458/18 - abgegebene Zusicherung mit Blick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - gemäß § 38 Abs. 3 VwVfG NRW nicht mehr gebunden.

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2018 - 8 L 1315/18

    Sami A., Ex-Leibwächter von von Osama bin Laden, muss zurückgeholt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    Die Beschwerde meint, deutsche Behörden hätten den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - sowie den diesen bestätigenden Beschluss des Senats vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - absichtlich nicht befolgt.

    Es mag dahinstehen, ob einer Berücksichtigung dieses Vorbringens bereits entgegensteht, dass die familiäre Situation des Antragsgegners im zugrundeliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 8 L 1315/18 - nicht entscheidungserheblich war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    Die Beschwerde meint, deutsche Behörden hätten den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - sowie den diesen bestätigenden Beschluss des Senats vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - absichtlich nicht befolgt.
  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    Insoweit bleibe dem vom Antragsgegner angestrengten asylrechtlichen Klageverfahren (7a K 3425/18.A VG Gelsenkirchen) eine abschließende Klärung vorbehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 17 A 1245/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen tunesischen Staatsangehörigen aus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    Dem Einwand der Beschwerde, eine aktuelle Gefahr könne heute nicht mehr auf den angeblichen Aufenthalt des Antragsgegners in Afghanistan gestützt werden, sie müsse nach jetzt bald 20 Jahren sowie vielen intensiven Ermittlungsverfahren zumindest durch belegte Tatsachen begründet werden können, stehen die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in dem - rechtskräftigen - Urteil vom 15. April 2015 - 17 A 1245/11 - entgegen.
  • BVerfG, 10.04.2019 - 2 BvR 10/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu Abschiebeverbot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    BVerfG, Beschluss vom 10. April 2019- 2 BvR 10/19 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19
    Sein Anliegen mag der Antragsgegner im Klageverfahren 8 K 3521/18 vor dem Verwaltungsgericht bezüglich der auch streitgegenständlichen Befristungsentscheidung weiter verfolgen.
  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung, Befristung der Wirkungen einer

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hat das OVG NRW mit Beschluss vom 12. Juni 2019 - 17 B 47/19 - zurückgewiesen.

    Insbesondere die Ausführungen des OVG NRW zur weiterhin bestehenden schwerwiegenden, in der Person des Klägers begründeten Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit genießen Aktualität, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 17 B 47/19 -, juris, Rn. 10; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Juli 2018 - 8 L 1240/18 -, juris, Rn. 23 ff.

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