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ArbG Stuttgart, 29.01.2019 - 17 BV 111/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 29.01.2019 - 17 BV 111/18
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
- BAG, 20.04.2020 - 7 ABN 3/20
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Neutralitätspflicht
Die Beschwerde des Beteiligten zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. Januar 2019 - (17 BV 111/18) wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart, gerichtliches Aktenzeichen 17 BV 111/18, verkündet am 29.01.2019, zugestellt am 19.02.2019, wird abgeändert, soweit das Arbeitsgericht dem Hilfsantrag der Beteiligten zu Ziff. 1 und den Hauptanträgen der Beteiligten zu Ziff. 2 bis 4 stattgegeben hat.