Weitere Entscheidung unten: AG Essen, 07.06.1993

Rechtsprechung
   AG Essen, 01.07.1993 - 17 C 249/92   

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https://dejure.org/1993,7721
AG Essen, 01.07.1993 - 17 C 249/92 (https://dejure.org/1993,7721)
AG Essen, Entscheidung vom 01.07.1993 - 17 C 249/92 (https://dejure.org/1993,7721)
AG Essen, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 17 C 249/92 (https://dejure.org/1993,7721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz bei Reisestornierung; Fraglichkeit der Beteiligten des Reisvertrages; Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Durchführung einer Klasssenfahrt; Rechtscharakter der Klassenfahrt

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Essen, 07.06.1993 - 17 C 249/92   

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https://dejure.org/1993,10264
AG Essen, 07.06.1993 - 17 C 249/92 (https://dejure.org/1993,10264)
AG Essen, Entscheidung vom 07.06.1993 - 17 C 249/92 (https://dejure.org/1993,10264)
AG Essen, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 17 C 249/92 (https://dejure.org/1993,10264)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1401
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99

    Anspruch auf Zahlung der Kosten eines Schülers für eine Schülerfahrt; Voliegen

    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG wäre nur dann eröffnet, wenn die Benutzung der Schule privatrechtlich organisiert wäre (vgl. AG Essen, Urt. v. 7.6.1993 - 17 C 249/92 - NJW-RR 1993, 1401).
  • VG Münster, 27.06.2003 - 1 K 3065/02

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Zahlungsanspruchs einer Trägerin einer

    dagegen einen Reisevertrag im Sinne des § 651 a BGB zwischen Schule und Eltern annehmend AG Essen, Urteil vom 07. Juni 1993 - 17 C 249.92 -, NJW-RR 1993 S. 1401.
  • VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12

    Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrags für Klassenfahrt

    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG wäre nur dann eröffnet, wenn die Benutzung der Schule privatrechtlich organisiert wäre (vgl. AG Essen, Urteil vom 7. Juni 1993 - 17 C 249/92 - NJW-RR 1993, 1401).
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem

    Dementsprechend lautet auch die Formulierung in dem als Anhang 3 dem Wandererlass beigefügten Vordruck für eine Teilnahmeerklärung und Vollmacht, "Ich erteile Frau/Herrn ... die Vollmacht, in meinem Namen die mit der Veranstaltung zusammenhängenden Beförderungs- und Beherbergungsverträge abzuschließen." (vgl. im Übrigen auch zu einer entsprechenden Vertragsauslegung AG Essen, U. v. 01.06.1993 -- 17 C 249/92 -- NJW-RR 1993, 1401).
  • VG Regensburg, 21.01.2013 - RO 1 K 1921

    Bei der Auseinandersetzung über Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer

    Erklären sich die Eltern eines Schülers einer Privatschule mit der Teilnahme des Kindes an einer Klassenfahrt einverstanden, bei der Leistungen von Dritten erbracht werden, schließen sie dadurch für ihr Kind einen Reisevertrag mit dem Schulträger (vgl. AG Essen, Urteil vom 7.6.1993, Az. 17 C 249/92, NJW-RR 1993, S. 1401 f.).
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