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   AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13   

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https://dejure.org/2014,6497
AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13 (https://dejure.org/2014,6497)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 07.04.2014 - 17 C 268/13 (https://dejure.org/2014,6497)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 07. April 2014 - 17 C 268/13 (https://dejure.org/2014,6497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 535 BGB, § 536 Abs 1 BGB, § 536b S 1 BGB, § 536b S 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Wohnraummietvertrag: Anforderungen an eine konkludente Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die Wohnfläche; Ausschluss des Mietminderungsrechts bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Mieters von der Wohnflächenabweichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Oliegenheit des Mieters zur Überprüfung der Wohnflächenberechnung bei Abweichung um über 50 Prozent

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zuviel gezahlter Mieten bei zu geringer Wohnungsgröße bei Offensichtlichkeit der Flächenabweichung; §§ 535, 536, 536b, 812 BGB

  • rabüro.de

    Zum Minderungsrecht des Mieters wegen Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für konkludente Wohnflächenvereinbarung bei einem Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung, wenn Wohnflächenabweichung infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung, wenn Wohnflächenabweichung infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei falscher Flächenangabe im Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnfläche beträgt 21,01 qm statt vereinbarter 50 qm: Muss dem Mieter dies auffallen? (IMR 2014, 241)

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13

    Mieter muss Gesamtmietfläche nicht ausmessen!

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
    In diesem Zusammenhang kann insbesondere dahinstehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass es für eine Kenntnis ausreicht, wenn dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Wohnung in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wovon jedenfalls kurz nach Bezug der Wohnung auszugehen sei (so jeweils zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB AG Bonn, Urt. v. 18.04.2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546 f.; ders., NZM 2012, 177, 185 f.), oder ob von einer Kenntnis der Flächenabweichung erst ausgegangen werden kann, wenn dem Mieter die konkrete Wohnfläche durch Vermessen der Räume bekannt wird (so LG Krefeld, Urt. v. 07.11.2012 - 2 S 23/12, NJW 2013, 401; Emmert, jurisPR-MietR 1/2013 Anm. 1; wohl auch LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136).

    Zwar trifft den Mieter grundsätzlich keine Obliegenheit, die Wohnung bereits bei Vertragsschluss auszumessen, um die Wohnflächenangabe im Mietvertrag zu überprüfen (vgl. nur LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136).

  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vereinbarung der Wohnfläche durch

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
    Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Wohnfläche in einem Mietvertragsformular kann zwischen Mietvertragsparteien eine konkludente Wohnflächenvereinbarung getroffen werden, wenn die Parteien vor Abschluss des Mietvertrags über die Wohnfläche verhandelt und insoweit Einigkeit erzielt haben oder übereinstimmend von einer bestimmten Größe ausgegangen sind (Anschluss an BGH, Urt. v. 23. Juni 2010, VIII ZR 256/09, NJW 2010, 2648 f.).(Rn.11).

    Dies setzt aber voraus, dass die Parteien vor Abschluss des Mietvertrags über die Wohnfläche verhandelt und insoweit Einigkeit erzielt haben oder übereinstimmend von einer bestimmten Größe ausgegangen sind (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2010 - VIII ZR 256/09, NJW 2010, 2648 f.).

  • AG Bonn, 18.04.2012 - 203 C 55/11

    Hausflur als Wohnfläche nach den Umständen des Einzelfalls und bei der Nutzung

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
    In diesem Zusammenhang kann insbesondere dahinstehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass es für eine Kenntnis ausreicht, wenn dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Wohnung in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wovon jedenfalls kurz nach Bezug der Wohnung auszugehen sei (so jeweils zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB AG Bonn, Urt. v. 18.04.2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546 f.; ders., NZM 2012, 177, 185 f.), oder ob von einer Kenntnis der Flächenabweichung erst ausgegangen werden kann, wenn dem Mieter die konkrete Wohnfläche durch Vermessen der Räume bekannt wird (so LG Krefeld, Urt. v. 07.11.2012 - 2 S 23/12, NJW 2013, 401; Emmert, jurisPR-MietR 1/2013 Anm. 1; wohl auch LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136).
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09

    Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
    Dass mit dieser Bezeichnung keine Wohnflächenvereinbarung getroffen werden sollte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.11.2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 f.), lässt sich weder dem Mietvertragsformular entnehmen, noch hat der Antragsgegner Dahingehendes behauptet.
  • LG Krefeld, 07.11.2012 - 2 S 23/12

    Mieter kann Wohnfläche allein durch Nachmessen genau bestimmen!

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
    In diesem Zusammenhang kann insbesondere dahinstehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass es für eine Kenntnis ausreicht, wenn dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Wohnung in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wovon jedenfalls kurz nach Bezug der Wohnung auszugehen sei (so jeweils zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB AG Bonn, Urt. v. 18.04.2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546 f.; ders., NZM 2012, 177, 185 f.), oder ob von einer Kenntnis der Flächenabweichung erst ausgegangen werden kann, wenn dem Mieter die konkrete Wohnfläche durch Vermessen der Räume bekannt wird (so LG Krefeld, Urt. v. 07.11.2012 - 2 S 23/12, NJW 2013, 401; Emmert, jurisPR-MietR 1/2013 Anm. 1; wohl auch LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136).
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