Rechtsprechung
ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung eines HIV-Infizierten in der Probezeit - Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit
- Betriebs-Berater
Probezeitkündigung wegen HIV-Infektion
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit
- hensche.de
HIV-Infektion, Kündigung: Wartezeit, Wartezeitkündigung, Probezeit, Probezeitkündigung, Diskriminierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Arbeitsgericht Berlin weist Klage gegen Kündigung wegen HIV-Infektion ab
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigung eines HIV-Infizierten keine Diskriminierung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung wegen HIV-Infektion
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen HIV-Infektion in der Probezeit
- lto.de (Kurzinformation)
Klage gegen Kündigung wegen HIV-Infektion abgewiesen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung wegen HIV-Infektion - Zulässig?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Probezeitkündigung wegen HIV-Infektion
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kündigung wegen HIV ist keine Diskriminierung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
HIV-Infektion ist keine Behinderung
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen HIV-Infektion in Probezeit rechtens
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen HIV-Infektion in Probezeit rechtens
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
- LAG Berlin-Brandenburg - 6 Sa 370/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im …
Auszug aus ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11
Eine Kündigung verstößt nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (vgl. BAG 25.04.2001 - 5 AZR 360/99).Der Willkürvorwurf scheidet aber dann aus, wenn ein irgendwie gearteter einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. dazu BAG - 5 AZR 360/99 vom 25.04.2001, NZA 2002, 87, LAG Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02).
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11
Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen, z. B. vor Diskriminierungen i. S. v. Artikel 3 Abs. 3 GG (BVerfG 27.01.1998 - 1 Bvl 15/97 - BverfGE 97, 169), wobei der Arbeitnehmer, anders als im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG geregelt, darzulegen und zu beweisen hat, dass die Kündigung nach § 242 BGB treuwidrig ist (…BVerfG 27.01.1998 a.a.O.). - LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02
Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung in der …
Auszug aus ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11
Der Willkürvorwurf scheidet aber dann aus, wenn ein irgendwie gearteter einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. dazu BAG - 5 AZR 360/99 vom 25.04.2001, NZA 2002, 87, LAG Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02). - BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11
Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (vgl. BAG 28.04.2011 - 8 AZR 515/10 demnächst EzA § 22 AGG Nr. 4).
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11
Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit
Die Berufung des Klägers gegen das sog. Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11 - wird unter Änderung von dessen Kostenentscheidung insoweit als unzulässig verworfen, wie sie sich gegen die Abweisung des allgemeinen Feststellungsantrags richtet, und im Übrigen zurückgewiesen.