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   ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08   

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https://dejure.org/2008,9489
ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08 (https://dejure.org/2008,9489)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12.08.2008 - 17 Ca 51/08 (https://dejure.org/2008,9489)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12. August 2008 - 17 Ca 51/08 (https://dejure.org/2008,9489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer "Selbstbeurlaubung" aus religiösen Gründen (hier: Teilnahme an einer Pilgerreise nach Mekka)

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Keine fristlose Kündigung wegen Mekka-Fahrt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts bei Pilgerreise nach Mekka unwirksam

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts bei Pilgerreise nach Mekka unwirksam

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Keine fristlose Kündigung wegen Mekka-Fahrt

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Selbstbeurlaubung - fristlose Kündigung wegen Mekkafahrt unwirksam!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Pilgerreise nach Mekka unwirksam - Keine Kündigung trotz eigenmächtigen Urlaubsantritts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08
    Nur im Ansatz ist der Beklagten einzuräumen, dass ein vom Arbeitgeber nicht genehmigter und gleichwohl eigenmächtig angetretener Urlaub an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung abzugeben (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93, Urteil des LAG Köln vom 16. März 2001 Geschäfts-Nr. 11 Sa 1479/00).

    Die Beklagte hätte hier dem Urlaubsantrag entsprechen müssen; eine demgemäß unberechtigte Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber ist aber im Falle einer Kündigung wegen eigenmächtigten Urlaubsantritts bei der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93; siehe auch Urteil des LAG Hamm vom 27. August 2007 Geschäfts-Nr. 6 Sa 751/07 -.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08
    Der Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung im bisherigen Tätigkeitsbereich ergibt sich auf der Grundlage des zwischen den Parteien ungekündigt fortbestehenden Arbeitsvertrags auf der Grundlage der langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des BAG vom 27.2.1985).
  • LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung

    Auszug aus ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08
    Die Beklagte hätte hier dem Urlaubsantrag entsprechen müssen; eine demgemäß unberechtigte Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber ist aber im Falle einer Kündigung wegen eigenmächtigten Urlaubsantritts bei der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93; siehe auch Urteil des LAG Hamm vom 27. August 2007 Geschäfts-Nr. 6 Sa 751/07 -.
  • LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00

    Kündigung; fristlos; eigenmächtige Urlaubsnahme; Selbstbeurlaubung;

    Auszug aus ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08
    Nur im Ansatz ist der Beklagten einzuräumen, dass ein vom Arbeitgeber nicht genehmigter und gleichwohl eigenmächtig angetretener Urlaub an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung abzugeben (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93, Urteil des LAG Köln vom 16. März 2001 Geschäfts-Nr. 11 Sa 1479/00).
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