Rechtsprechung
LG München I, 16.06.2016 - 17 HK O 1614/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Verstoß gegen Textilkennzeichnungspflicht als lauterkeitsrechtlicher Verstoß
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 16.06.2016 - 17 HK O 1614/16
- OLG München, 23.03.2017 - 6 U 3385/16
- BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
Wird zitiert von ...
- OLG München, 23.03.2017 - 6 U 3385/16
Spürbarkeit bei nicht vorgesehener Textilkennzeichnung als "Cotton" und "Acrylic"
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 16.06.2016, Az.: 17 HK O 1614/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Landgericht hat der Klage mit Urteil vom 16.06.2016, Az. 17 HKO 1614/16 (Blatt 38/45 der Akte), in den dort zuletzt gestellten Anträgen vollumfänglich stattgegeben und die Beklagte verurteilt, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland Verbrauchern Hosen, die einen Gewichtsanteil von Textilkomponenten von jeweils mindestens 80% aufweisen, bereitzustellen, wenn die in diesen Hosen jeweils enthaltenen Textilfasern nicht leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar durch Etiketten oder eine Kennzeichnung anhand der in der deutschen Fassung des Anhangs I. zur Textilkennzeichnungsverordnung aufgeführten Textilfaserbezeichnungen gekennzeichnet werden.
Das Urteil des Landgerichts München - 17 HKO 1614/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Das Urteil des Landgerichts München I vom 16.06.2016, Az. 17 HKO 1614/16, wie folgt zu bestätigen:.