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   FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09 F   

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https://dejure.org/2010,7516
FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09 F (https://dejure.org/2010,7516)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2010 - 17 K 1654/09 F (https://dejure.org/2010,7516)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2010 - 17 K 1654/09 F (https://dejure.org/2010,7516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuermindernde Berücksichtigung einer Gehaltsrückzahlung; Nichtversteuerung im Zuflussjahr aus formellen Gründen; Steuermindernde Berücksichtigung; Gehaltsrückzahlung; Nichtversteuerung; Zuflussjahr; Formelle Gründe; Treu und Glauben; Verursachungsbeitrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuermindernde Berücksichtigung einer Gehaltsrückzahlung - Nichtversteuerung im Zuflussjahr aus formellen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gehaltsrückzahlung ist auch dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn das gezahlte Gehalt nicht besteuert wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuermindernde Gehaltsrückzahlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuermindernde Berücksichtigung einer Gehaltsrückzahlung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Die Rückzahlung eines überzahlten, im Zeitpunkt des Zuflusses nicht besteuerten Gehaltes, ist im Jahr der Rückzahlung steuermindernd zu berücksichtigen

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1783
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
    Er wies zugleich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs BFH vom 04.08.1999 VIII B 51/98 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 2000, 204) hin, wonach eine Berücksichtigung negativer Einnahmen nur in Betracht komme, wenn solche Einnahmen zurückgezahlt würden, die zuvor versteuert worden seien.

    Es vertrat die Auffassung, die Rückzahlung des zu viel gezahlten Gehalts sei nach der Rechtsprechung des BFH in BFH/NV 2000, 204 steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen, da das in 1998 erhaltene strittige Gehalt nicht versteuert worden sei.

    Der Vertreter des FA habe zugleich auf die Rechtsprechung des BFH in BFH/NV 2000, 204 hingewiesen.

    Der Umstand, dass der Vertreter des FA gegenüber dem Bevollmächtigten der Kläger in einem weiteren Telefonat vom 27.06.2002 - unter Hinweis auf die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2000, 204 - die Erklärung abgegeben hat, das FA werde im Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1998 einen Abhilfebescheid erlassen, steht einer steuermindernden Geltendmachung der Rückzahlung durch die Kläger im vorliegenden Verfahren nicht entgegen.

  • FG Düsseldorf, 07.11.2005 - 17 K 3987/03

    Arbeitslohn; Rückzahlung; Rückwirkendes Ereignis; Negative Einnahmen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
    Das Gericht gab der Klage mit Urteil vom 07.11.2005 zu Az. 17 K 3987/03 F statt.
  • BFH, 13.12.1963 - VI 22/61 S

    Einoprdnung von zurückgezahlten Zinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
    Zur Begründung verwiesen sie auf Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13.12.1963 VI 22/61 S, Bundessteuerblatt BStBl III 1964, 184) sowie des Finanzgerichts FG Düsseldorf (Urteil vom 06.02.1974 XI 126/72 E, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1974, 249).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
    Die Verdrängung gesetzten Rechts kann indes nur in besonders liegenden Fällen in Betracht kommen, in denen das Vertrauen eines Beteiligten des Steuerrechtsverhältnisses in ein bestimmtes Verhalten des anderen Beteiligten in einem so hohen Maße schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 181/85, BStBl II 1989, 990; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 4 AO, Tz. 51 m.w.N.; Schwarz, § 4 Anm. 85).
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 12/06

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei doppelter Berücksichtigung einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
    Der BFH hob das vorbezeichnete Urteil mit Gerichtsbescheid vom 29.01.2009 VI R 12/06 (BFH/NV 2009, 1105) auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • FG Düsseldorf, 06.02.1974 - XI 126/72
    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
    Zur Begründung verwiesen sie auf Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13.12.1963 VI 22/61 S, Bundessteuerblatt BStBl III 1964, 184) sowie des Finanzgerichts FG Düsseldorf (Urteil vom 06.02.1974 XI 126/72 E, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1974, 249).
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