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   FG Düsseldorf, 09.01.2007 - 17 K 2300/04 E   

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https://dejure.org/2007,7090
FG Düsseldorf, 09.01.2007 - 17 K 2300/04 E (https://dejure.org/2007,7090)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2007 - 17 K 2300/04 E (https://dejure.org/2007,7090)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 17 K 2300/04 E (https://dejure.org/2007,7090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; EStG § 20; EStG § 23
    Vermögensverwaltungsgebühren; Werbungskostenabzug; Zuordnung zu Kapitalerträgen; Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Steuerlich erhebliche Veranlassung; Nicht steuerbarer Veräußerungsgewinn; Aufteilungsschlüssel - Aufteilung von Werbungskosten ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 20 ; EStG § 23
    Vermögensverwaltungsgebühren; Werbungskostenabzug; Zuordnung zu Kapitalerträgen; Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Steuerlich erhebliche Veranlassung; Nicht steuerbarer Veräußerungsgewinn; Aufteilungsschlüssel - Aufteilung von Werbungskosten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilung von Werbungskosten (Vermögensverwaltungsgebühren) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermögensverwaltungsgebühren; Werbungskostenabzug; Zuordnung zu Kapitalerträgen; Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Steuerlich erhebliche Veranlassung; Nicht steuerbarer Veräußerungsgewinn; Aufteilungsschlüssel

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen

  • ebnerstolz.de (Pressemitteilung)

    Aufteilung von Werbungskosten - Vermögensverwaltungsgebühren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermögensverwaltungsgebühren sind unter Umständen nur anteilig Werbungskosten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.07.2003 - VIII R 43/01

    Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierten Bundesanleihen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2007 - 17 K 2300/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 8. Juli 2003 VIII R 43/01, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2003, 937) sei allein darauf abzustellen, ob eine Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen festgestellt werden könne.

    Eine Aufteilung sei bei zu bejahender Überschusserzielungsabsicht trotz der zugleich bestehenden Erwartung, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, selbst dann nicht geboten, wenn nach der für die Dauer der Kapitalanlage gebotenen Prognose zu erwarten sei, dass die erwarteten steuerfreien Vermögensvorteile die beabsichtigten steuerpflichtigen Einnahmenüberschüsse im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG voraussichtlich übersteigen werden (BFH-Urteil vom 8. Juli 2003 VIII R 43/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 937, 939 m. w. N.).

  • FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01

    Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften; Einkommensteuer 1997

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2007 - 17 K 2300/04
    Bei Schuldzinsen im Zusammenhang mit Wertpapieren und Grundstücken belässt man es wegen des in § 23 Abs. 2 Satz 1 EStG enthaltenen Subsidiaritätsprinzips, wenn die Schuldzinsen bereits im Rahmen einer vorrangigen Einkunftsart (z. B. Vermietung und Verpachtung) angesetzt wurden, bei der Abziehbarkeit der Werbungskosten im Rahmen dieser vorrangigen Einkunftsart (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 5. Oktober 2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl I 2000, 1383, 1387; Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 22. Juli 2003 6 K 4124/0, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1612).
  • FG Düsseldorf, 01.03.2007 - 11 K 2959/04

    Einkünfte aus Kapitalvermögen; Privates Veräußerungsgeschäft; Einheitliche

    Die Annahme, dass im Kaufzeitpunkt zunächst ein objektiver Veranlassungszusammenhang nur zu § 20 EStG bestehe und die Zielvorstellung, daneben nicht steuerbare Veräußerungsgewinne zu erzielen, für die Frage der Einbeziehung der Aufwendungen in den steuerlich relevanten Bereich zu vernachlässigen sei (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2007 17 K 2300/04 E, zitiert nach juris), teilt der Senat nicht.

    Einer Aufteilung der Verwaltungsgebühren, wie sie auch vom dem Beklagten vorgenommen und von Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich bestätigt worden ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2007 17 K 2300/04 E, zitiert nach juris; vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 25. August 2006 12 K 6440/04 E, n. v.; in beiden Fällen war die Verwaltungsgebühr nach den Verwaltungsanweisungen der OFD Rheinland vom 28. Oktober 2004 S 2210 A-St 212 - bestätigt durch Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 13/2007 vom 31. Januar 2007 - aufgeteilt worden), steht entgegen, dass kein sachgerechter Aufteilungsmaßstab erkennbar ist.

  • FG Köln, 25.04.2007 - 10 K 3240/06

    Steuermindernde Berücksichtigung eines so genannten "Strategieentgelts" als

    Der Senat braucht im Streitfall nicht zu entscheiden, ob und ggf. wie das Strategieentgelt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und private Veräußerungsgeschäfte aufzuteilen ist (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2007 17 K 2300/04 E, DStRe 2007, 333 mit Rechtsprechungsnachweisen).
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