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   VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11   

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VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11 (https://dejure.org/2014,1657)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2014 - 17 K 2868/11 (https://dejure.org/2014,1657)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 17 K 2868/11 (https://dejure.org/2014,1657)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • VG Düsseldorf, 30.08.2011 - 17 L 968/11

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses i.S.d. § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO bei

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Am 4. Mai 2011 hat die Klägerin Klage erhoben und am 17. Juni 2011 beim erkennenden Gericht die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage beantragt - 17 L 968/11 -.

    Nachdem die Beklagte mit Schriftsatz vom 11. Juli 2011 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 17 L 968/11 - die Zwangsgeldandrohung aufgehoben und Ziffer 1a) der Ordnungsverfügung dahingehend abgeändert hat, dass die Klägerin die Ausschreibung zur Räumung der Schlammplätze innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft dieser Verfügung bekannt machen und mit der Räumung ab dem der bestandskräftigen Auftragserteilung folgenden ersten Oktober beginnen müsse, die Klägerin bei der Beklagten am 11. März 2013 den Bau eines Landschaftsbauwerks beantragt hat sowie in der mündlichen Verhandlung die Beteiligten den Rechtsstreit hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung übereinstimmend für erledigt erklärt haben und die Beklagte Ziffer 1b) der Ordnungsverfügung dahingehend abgeändert hat, die Räumung sei binnen einer Frist von zwölf Monaten nach ihrem Beginn abzuschließen, beantragt die Klägerin nunmehr, den Bescheid der Beklagten vom 29. März 2011 in der Gestalt des Schriftsatzes der Beklagten vom 11. Juli 2011 im Verfahren 17 L 968/11 und der weiteren Abänderung in der mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2014 aufzuheben, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, über den Antrag der Klägerin auf Errichtung eines Landschaftsbauwerks auf dem Gelände der Kläranlage E. - "Kleine Emscher" vom 11. März 2013 zu entscheiden.

    Das Gericht hat mit Beschluss vom 30. August 2011 - 17 L 968/11 - den einstweiligen Rechtsschutzantrag der Klägerin abgelehnt, soweit er nicht zuvor für erledigt erklärt worden war, da er nach dem Schriftsatz der Beklagten vom 11. Juli 2011 unzulässig geworden sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses sowie des Verfahrens 17 L 968/11 und die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2004 - 7 B 2142/04

    Brandschutzsicherungspflicht des Hauseigentümers

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Das Vorhandensein/Angebot eines solchen abfallrechtlich zulässigen, aber bloß subjektiv milderen Austauschmittels ließe die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung unberührt, vgl. VG Stade, Urteil vom 20. November 2003 - 2 A 63/01 -, juris, Rn. 26; wohl auch: OVG NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 7 B 2142/04 -, juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 13546/95 -, juris, Rn. 34; VG E1.

    Ein solches subjektiv milderes Mittel muss in gleicher Weise wie das angeordnete Mittel zur Gefahrenabwehr geeignet sein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 7 B 2142/04 -, juris, Rn. 17; Rhein, OBG NRW, § 21, Rn. 2; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl., § 10, Rn. 28; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Rn. 336; Gusy, Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Aufl., Rn. 400.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Insofern ist die Situation auch nicht vergleichbar mit Fällen, in denen Abfälle als Verfüllmaterial im Rahmen einer Wiedernutzbarmachung verwertet, mithin dauerhaft eingebracht und dadurch Teil des Bodens wurden, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris, Rn. 2, 9 und 12.

    Solange nicht willentlich eine dauerhafte feste Verbindung geschaffen wird - etwa durch Verfüllung oder sonstigen Einbau -, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2013 - 2 M 114/13 -, juris, Rn. 19 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris, Rn. 2, 9 und 12, bleibt er Abfall.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95

    Zur Entwässerung von Klärschlamm iSd WasG BW § 45a Abs 2 - sonstige

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Der geforderte Zusammenhang der Klärschlammentwässerung mit der Abwasserbeseitigung setzt entweder einen räumlichen Zusammenhang mit einer (Groß-)Kläranlage oder einen funktionellen Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung voraus, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 -, juris, Rn. 5; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl., § 54, Rn. 26; Kotulla, WHG, 2. Aufl., § 54, Rn. 32; Queitsch, in: Praxis der Kommunalverwaltung, WHG, § 54, Rn. 49.

    Die Ablagerung oder Verbrennung des Klärschlamms ist kein Teil der Entwässerung, vgl. Kropp, in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, KrWG, § 2, Rn. 76 und 79; Scheier, in: Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, KrWG, Stand: Juli 2013, § 2, Rn. 139; Queitsch, in: Praxis der Kommunalverwaltung, WHG, § 54, Rn. 47 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Oktober 1979 - IX OVG A 57/78 -, DÖV 1981, 271, 272; VG Aachen, Urteil vom 11. November 1981 - 3 K 165/81 -, ZfW 1983, 54, 56.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - 20 A 1251/07

    Voraussetzungen einer Genehmigung innovativer Methoden der Abwasserbehandlung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Bei entsprechendem Zusammenhang ist die Klärschlammentwässerung dann insgesamt Gegenstand der Abwasserbeseitigung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. März 2009 - 20 A 1251/07 -, juris, Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2003 - 2 M 155/03 -, juris, Rn. 4.

    Bezüglich der übrigen Schlammplätze ergeben sich Zweifel hinsichtlich der getroffenen Vorkehrungen zumindest deshalb, weil selbst heute, rund 30 Jahre nach der letzten Beschickung und rund 15 Jahre nach der Stilllegung der gesamten Kläranlage, das seinerzeit angelegte Entwässerungsziel von nur noch 45 % Wassergehalt, und zwar nicht nur oberflächennah, sondern als Durchschnitt bezogen auf die Gesamtmasse des Klärschlamms, bei Weitem nicht erreicht ist, vgl. zu einem für die Trocknung in Erdbecken durch bloße Lagerung auf 55 % Wassergehalt angegebenen Entwässerungszeitzeitraum von acht bis zehn Jahren im Verfahren OVG NRW, Urteil vom 12. März 2009 - 20 A 1251/07 -, juris, Rn. 1.

  • VG Düsseldorf, 28.06.2001 - 4 K 8265/00

    Rechtmäßig der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds; Anspruch auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    , Urteil vom 28. Juni 2001 - 4 K 8265/00 -, juris, Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 10 A 1464/92
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Es kann dahinstehen, ob über das Angebot eines Austauschmittels und seine Annahme durch die Ordnungsbehörde grundsätzlich in demselben gerichtlichen Verfahren zu entscheiden ist, welches die Ordnungsverfügung selbst zum Gegenstande hat, vgl. offengelassen OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 1996 - 10 A 1464/92 -, juris, Rn. 39.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1979 - IX A 57/78
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Die Ablagerung oder Verbrennung des Klärschlamms ist kein Teil der Entwässerung, vgl. Kropp, in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, KrWG, § 2, Rn. 76 und 79; Scheier, in: Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, KrWG, Stand: Juli 2013, § 2, Rn. 139; Queitsch, in: Praxis der Kommunalverwaltung, WHG, § 54, Rn. 47 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 S 1939/95 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Oktober 1979 - IX OVG A 57/78 -, DÖV 1981, 271, 272; VG Aachen, Urteil vom 11. November 1981 - 3 K 165/81 -, ZfW 1983, 54, 56.
  • OVG Thüringen, 29.03.1994 - 2 EO 18/93

    Abfallbeseitigungsrecht; Zu den Anforderungen des Abfallrechts an die Entsorgung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Denn die bloße Lagerung auf dem dort vorhandenen Grund und Boden führt nicht zur untrennbaren Verbindung mit ihm, wenn die Entfernung mühelos möglich ist, vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. März 1994 - 2 EO 18/93 -, juris, Rn. 37; Schink, UPR 2012, 201, 203.
  • BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10

    Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11
    Der Verweis der Klägerin darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die unterhalb des durchwurzelbaren Bodens liegende Schicht natürliche Bodenfunktionen erfüllt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 7 B 16/10 -, juris, Rn. 10, spricht gerade dafür, vor Einbringung von Material auf Dauer insoweit eine Eignung zur Ausfüllung dieser Funktion zu verlangen, vgl. Neumann, jurisPR-BVerwG 23/2010 Anm. 2.
  • VGH Bayern, 21.11.1988 - 20 CS 88.2324
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2223/91

    Widerruf einer Baugenehmigung aufgrund Widerrufsvorbehaltes - Leichtfraktion aus

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 A 1.83

    Wasserstraßen - Ölverschmutzung - Beseitigungspflicht - Kostenerstattung

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 20 A 4971/05

    Reichweite einer Genehmigungspflicht für Abgrabungen; Legalisierung eines nach

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 8 A 13546/95
  • VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06

    Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich

  • VG Stade, 20.11.2003 - 2 A 63/01

    Anfechtung einer Beseitigungsverfügung für ein Wohngebäude; Erledigung durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

  • BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13

    Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus

  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86

    Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 214/10

    Anspruch des Nachbarn auf ein bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2014 - 13 B 22/14

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich der Bescheidung eines

  • VGH Bayern, 01.08.2007 - 14 CS 07.413
  • VG Freiburg, 04.10.2007 - 1 K 1618/07

    Ausschluss von Klärschlamm für die bodenbezogene Verwertung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2003 - 2 M 155/03

    Entsorgung von Fäkalschlamm unterliegt nicht dem Abfall-, sondern dem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2005 - 2 L 494/04

    Abfalleigenschaft von Kompost

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 3044/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Beräumungsanordnung; Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle; Insolvenz

    Ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn es - wie hier - nicht unmittelbar um eine Sanierung des Grundstückes (durch Bodenaustausch o.ä.), sondern um seine Beräumung von darauf abgelagerten Abfällen geht (bejahend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 - juris, Rn. 30 - zu einer Maßnahme nach §§ 15, 62 KrwG und OVG Thüringen, Beschluss vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris, Rn. 94 - zu § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ThAbfAG, jeweils mit der Begründung, auch die Auferlegung der Entsorgungspflicht nach den vorgenannten Vorschriften könne wegen der mit der Maßnahme verbundenen Kostenbelastung zu einer unzumutbaren Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers führen; ablehnend: VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24. Januar 2018 - 5 K 8/16 - juris, Rn. 34 ff., 39 - zu § 62 KrWG unter Verweis auf den unterschiedlichen Charakter der Anordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem KrW-/AbfG bzw. KrWG; verneinend für die Inanspruchnahme des nicht wegen ihrer Zustandsverantwortlichkeit als Grundstückeigentümerin in Anspruch genommen Abfallerzeugers: VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2014 - 17 K 2868/11 - juris, Rn. 216), kann hier dahinstehen.
  • VG Sigmaringen, 10.04.2019 - 5 K 1924/18
    Nach § 3 Abs. 4 KrWG muss sich der Besitzer Stoffen oder Gegenständen im Sinne des Absatzes 1 entledigen, wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden, auf Grund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt, zu gefährden und deren Gefährdungspotenzial nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu statt vieler VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2014 - 17 K 2868/11 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2011 - 17 L 968/11
    Soweit das Verfahren den ursprünglichen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 4. Mai 2011 - 17 K 2868/11 - gegen die Zwangsgeldandrohungen im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. März 2011 betrifft, wird es in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt, da die Beteiligten den Rechtsstreit diesbezüglich am 8. August 2011 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

    Der verbliebene Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 4. Mai 2011 - 17 K 2868/11 - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. März 2011, Az.: 31-02/31-13, in der Gestalt des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 11. Juli 2011 wiederherzustellen, hat keinen Erfolg.

  • VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13

    Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der

    Daher spricht manches dafür, dass für die thermische Verwertung nicht das abwasserrechtliche, sondern das abfallrechtliche Regelungssystem gilt (zur Abgrenzung vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 24.01.2014 - 17 K 2868/11 -, juris Rn. 60 ff.).
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