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   VG Hamburg, 04.06.2014 - 17 K 534/13   

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https://dejure.org/2014,38827
VG Hamburg, 04.06.2014 - 17 K 534/13 (https://dejure.org/2014,38827)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 17 K 534/13 (https://dejure.org/2014,38827)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 17 K 534/13 (https://dejure.org/2014,38827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Weiterbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftsrecht im Februar 2015

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 67 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Weiterbildung/Anerkennung von Abschlüssen | Keine Weiterbildung im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 28.01.2014 - 3 Bf 262/10

    Zum Anspruch eines Arztes auf Zulassung zu einer mündlichen Weiterbildungsprüfung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2014 - 17 K 534/13
    Beschränkungen sind materiell nach gefestigter Rechtsprechung dann mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Grundrechtsinhaber nicht unverhältnismäßig treffen (vgl. nur OVG Hamburg, Urt. v. 28.1.2014 - 3 Bf 262/10 - JURIS Rn. 30 m.w.Nw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2013 - 13 A 2254/12

    Anspruch eines jahrzehntelangen Ausbilders für Fachzahnärzte für Parodontologie

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2014 - 17 K 534/13
    Dementsprechend ist anerkannt, dass allein durch die jeweilige Berufspraxis gewonnene Erkenntnis und Erfahrungen in dem betreffenden medizinischen Fachgebiet für eine anzuerkennende Weiterbildung nicht genügen (vgl. etwa VG Würzburg, Urt. v. 24.6.2013 - W 7 K.199 - JURIS Rn. 27; OVG Münster, Beschl. v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - JURIS Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - JURIS Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677

    ärztliche Weiterbildung; Führung der Zusatzbezeichnung "Andrologie"; Zulassung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2014 - 17 K 534/13
    Dementsprechend ist anerkannt, dass allein durch die jeweilige Berufspraxis gewonnene Erkenntnis und Erfahrungen in dem betreffenden medizinischen Fachgebiet für eine anzuerkennende Weiterbildung nicht genügen (vgl. etwa VG Würzburg, Urt. v. 24.6.2013 - W 7 K.199 - JURIS Rn. 27; OVG Münster, Beschl. v. 30.8.2013 - 13 A 2254/12 - JURIS Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 20.11.2013 - 7 ZB 13.1677 - JURIS Rn. 11).
  • VG Würzburg, 15.05.2020 - W 10 K 19.1422

    Voraussetzungen der Anerkennung als Facharzt bei Vorlage ausländischer

    Vielmehr ist die Entscheidung der Beklagten, ob die vorgelegten Zeugnisse und Bescheinigungen zum Nachweis der fachlichen Kompetenz ausreichen und ob auf dieser Grundlage eine Anerkennung als gleichwertig erfolgt, vom Gericht voll überprüfbar (vgl. VG Hamburg, U.v. 4.6.2014 - 17 K 534/13 - juris; Grünewald, DÖV 2012, 185/187).
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