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   VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10   

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VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10 (https://dejure.org/2011,4103)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2011 - 17 K 5403/10 (https://dejure.org/2011,4103)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2011 - 17 K 5403/10 (https://dejure.org/2011,4103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerbliche Sammlung, Altpapier, Entsorgung, Verwertungsabfall, Überlassungspflicht, Blaue Tonne

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr 3
    Gewerbliche Sammlung, Altpapier, Entsorgung, Verwertungsabfall, Überlassungspflicht, Blaue Tonne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkennbarkeit des gemeinnützigen oder gewerblichen Angebots bei Überlassen der Abfälle aus privaten Haushaltungen der Besitzer an eine zulässige gewerbliche Sammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kampf um das Altpapier

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Abfälle werden dadurch überlassen, dass der bisherige Abfallbesitzer sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Übernahme des Abfallbesitzes tatsächlich zur Verfügung stellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42/07 -, Rn. 8, BVerwGE 130, S. 127, 129.

    Das Einsammeln und Befördern gehört jedoch bereits zur Entsorgung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, NVwZ 1996, 63, 64; Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42/07 -, Rn. 9, BVerwGE 130, S. 127, 129.

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Auch Beteiligte eines Verwaltungsprozesses sind grundsätzlich verpflichtet, bei der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1995 - 1 B 205/93 -, NVwZ 1995, 473, 475.

    Kommen die Beteiligten dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihnen dies ohne weiteres möglich und zumutbar ist, kann dies zu einer Reduzierung der Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Gerichts führen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1995 - 1 B 205/93 -, NVwZ 1995, 473, 475.

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Eine Verwertung durch einen Dritten erfüllt nicht den Ausnahmetatbestand nach § 13 Abs. 1 Satz 1 2. Hs. KrW-/AbfG, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 -, BVerwGE 134, 154, 157.

    Dementsprechend stellt das Bundesverwaltungsgericht bei der Abgrenzung der gewerblichen Sammlung von den Entsorgungstätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG beauftragten gewerblichen Entsorgungsunternehmen maßgeblich darauf ab, dass es sich bei gewerblichen Sammlungen typischerweise um ein allgemeines, auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle handelt, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 -, a.a.O.

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fragen grundsätzlicher Bedeutung bei auslaufendem Recht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Jedenfalls, da es sich bei dem KrW-/AbfG in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fassung um auslaufendes Recht handelt, kommt der Sache vorliegend keine grundsätzliche Bedeutung zu, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 7 B 94/96 -, NVwZ 1996, 1010.
  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 5 S 08.519

    Sofortige Vollziehbarkeit; Hunde: Maulkorbzwang, Leinenzwang; Bestimmtheit von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Es muss eindeutig erkennbar sein, für welche Anordnungen welches Zwangsgeld angedroht ist, vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - Au 5 S 08.519 -, Rn. 28 (juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96

    Nutzungsänderung; Zwangsgeldandrohung; Baugenehmigung; Bestimmtheit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Eine einheitliche Zwangsgeldandrohung für mehrere Maßnahmen genügt diesen Anforderungen nicht, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 -, NVwZ-RR 1999, 493 f.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Das Einsammeln und Befördern gehört jedoch bereits zur Entsorgung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, NVwZ 1996, 63, 64; Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42/07 -, Rn. 9, BVerwGE 130, S. 127, 129.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Die Kenntnis der privaten Haushalte von dem zusätzlichen, freiwilligen Entsorgungsangebot wird vorausgesetzt, wenn sogar eine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers angenommen wird, darauf hinzuweisen, dass die Gebührenschuldner zu Gebührenmehrbelastungen selbst beitragen, wenn sie Papierabfälle Privaten überlassen, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. April 2008 - 4 LB 7/06 -, Rn. 51 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1993 - 11 A 694/90

    Landschaftsschutzrechtliches Wiederherstellungsgebot; Ordnungspflicht einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Die Aufklärungspflichten der Behörde sind insoweit begrenzt, als Tatsachen, die der Sphäre des Bürgers zuzuordnen sind, von diesem im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht vorgebracht werden müssen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. September 1993 - 11 A 694/90 -, NVwZ-RR 1994, 386.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10
    Für den Begriff des Besitzes im Sinne des Abfallrechts, der ein eigenständiger öffentlich-rechtlicher Begriff des Besitzes ist, ist ein Mindestmaß an Sachherrschaft über den Abfall ausreichend, aber auch erforderlich, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 -, NJW 1989, S. 1295, 1296.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 20 B 1179/08

    Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses und Ablehnung des Antrags des

  • VG Düsseldorf, 10.08.2012 - 1 K 3229/11

    Altpapier: Stadt Neuss ist gegenüber dem Landrat auskunftspflichtig

    Die Frage, ob ein Pflichtverstoß seitens der Klägerin vorliege, habe auch im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2011 - 17 K 5403/10 - nicht an Bedeutung verloren.

    Auch das (nicht rechtskräftige) Urteil des VG Düsseldorf vom 15. November 2011 - 17 K 5403/10 - führt nicht zur Ermessensfehlerhaftigkeit der angegriffenen Verfügung.

    Es besteht weiterhin Anlass, die Unterlagen und Auskünfte von der Klägerin anzufordern, denn die 17. Kammer hat in ihrem Urteil lediglich festgestellt, dass die B (jedenfalls) im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Jahr 2011 das Altpapier nicht im Auftrag der Klägerin gesammelt hat und auch eine zulässige gewerbliche Sammlung nicht vorlag, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2011 - 17 K 5403/10 -, juris Rdn. 21 ff.

  • VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10

    Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt

    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (17 K 5403/10) gegen die Ordnungsverfügung vom 14. Juli 2010 wird hinsichtlich Buchstabe a) 1., 2. und 3. wiederhergestellt und bezüglich Buchstabe c) angeordnet.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der gegen die "Ordnungsverfügung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung" des Antragsgegners vom 14. Juli 2010 erhobenen Klage 17 K 5403/10 wiederherzustellen, soweit darin unter Buchstabe a) in den Ziffern 1 bis 3 eine Unterlassungs- bzw. Überlassungsverfügung ausgesprochen worden ist, und anzuordnen, soweit unter Buchstabe c) ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 Euro angedroht worden ist.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Gerichtsakte sowie den in dem Verfahren 17 K 5403/10 beigezogenen Verwaltungsvorgang des Antragsgegners Bezug genommen.

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   VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10   

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https://dejure.org/2011,3254
VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10 (https://dejure.org/2011,3254)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2011 - 17 K 5437/10 (https://dejure.org/2011,3254)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2011 - 17 K 5437/10 (https://dejure.org/2011,3254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerbliche Sammlung, Altpapier, Entsorgung, Verwertungsabfall, Überlassungspflicht, Blaue Tonne

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Gewerbliche Sammlung, Altpapier, Entsorgung, Verwertungsabfall, Überlassungspflicht, Blaue Tonne

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit des gemeinnützigen oder gewerblichen Angebots zur Abfallverwertung für den Überlasser von Verwertungsabfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kampf ums Altpapier

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kampf um das Altpapier

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Eine Verwertung durch einen Dritten erfüllt nicht den Ausnahmetatbestand nach § 13 Abs. 1 Satz 1 2. Hs. KrW-/AbfG, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 -, BVerwGE 134, 154, 157.

    Dementsprechend stellt das Bundesverwaltungsgericht bei der Abgrenzung der gewerblichen Sammlung von den Entsorgungstätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG beauftragten gewerblichen Entsorgungsunternehmen maßgeblich darauf ab, dass es sich bei gewerblichen Sammlungen typischerweise um ein allgemeines, auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle handelt, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 -, a.a.O.

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 5 S 08.519

    Sofortige Vollziehbarkeit; Hunde: Maulkorbzwang, Leinenzwang; Bestimmtheit von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Es muss eindeutig erkennbar sein, für welche Anordnungen welches Zwangsgeld angedroht ist, vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - Au 5 S 08.519 -, Rn. 28 (juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96

    Nutzungsänderung; Zwangsgeldandrohung; Baugenehmigung; Bestimmtheit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Eine einheitliche Zwangsgeldandrohung für mehrere Maßnahmen genügt diesen Anforderungen nicht, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 -, NVwZ-RR 1999, 493 f.
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fragen grundsätzlicher Bedeutung bei auslaufendem Recht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Jedenfalls, da es sich bei dem KrW-/AbfG in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fassung um auslaufendes Recht handelt, kommt der Sache vorliegend keine grundsätzliche Bedeutung zu, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 7 B 94/96 -, NVwZ 1996, 1010.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 20 B 1179/08

    Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses und Ablehnung des Antrags des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Im Gegensatz zur Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist die Inanspruchnahme einer gewerblichen Sammlung für den Bürger freiwillig, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 20 B 1179/08 -, Rn. 11 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Dementsprechend besteht keine konkrete Gefahr, der durch ordnungsbehördliche Anordnung begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10
    Die Kenntnis der privaten Haushalte von dem zusätzlichen, freiwilligen Entsorgungsangebot wird vorausgesetzt, wenn sogar eine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers angenommen wird, darauf hinzuweisen, dass die Gebührenschuldner zu Gebührenmehrbelastungen selbst beitragen, wenn sie Papierabfälle Privaten überlassen, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. April 2008 - 4 LB 7/06 -, Rn. 51 (juris).
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