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   OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12   

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OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12 (https://dejure.org/2013,14120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2013 - 17 LP 8/12 (https://dejure.org/2013,14120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 17 LP 8/12 (https://dejure.org/2013,14120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BPersVG; § 4 Abs. 1 BPersVG; § 4 Abs. 3 S. 2 BPersVG; § 19 Abs. 1 BPersVG; § 25 BPersVG; § 12 Abs. 1 BPersVWO; § 25 Abs. 1 BPersVWO; § 25 Abs. 2 BPersVWO
    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen Dienststelle eingerichtete "Ausbildungswerkstatt" als von vornherein selbstständige Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne; Eingliederung von Auszubildenden in diese einheitliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen Dienststelle eingerichtete "Ausbildungswerkstatt" als von vornherein selbstständige Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne; Eingliederung von Auszubildenden in diese einheitliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen Dienststelle eingerichtete "Ausbildungswerkstatt" als von vornherein selbstständige Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne; Eingliederung von Auszubildenden in diese einheitliche ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Wie in der Behörden-, Verwaltungs- und Betriebsstruktur (vgl. zur Definition von Behörden, Verwaltungen und Betrieben in diesem Sinne: BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -, juris Rdnr. 21) eine "Dienststelle" i. S. d. § 6 Abs. 1 BPersVG umrissen ist, hängt zunächst (allein) von den dafür maßgeblichen strukturellen Entscheidungen ab, die auf dem weiten staatlichen Organisationsermessen - hier: demjenigen der Bundeswehr - beruhen.

    Die Regelung in § 6 Abs. 2 BPersVG und das dort genannte Kriterium "Selbständigkeit nach Aufgabenbereich und Organisation" beanspruchen über den unmittelbar geregelten Spezialfall hinaus allgemeine Aussagekraft für die personalvertretungsrechtliche Beurteilung der Dienststelleneigenschaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -, juris Rdnr. 21).

    Die Dienststelleneigenschaft ist zu verneinen, wenn der Leiter der Einrichtung hinsichtlich der Mehrzahl der bedeutsamen Maßnahmen als verantwortlicher Partner einer Personalvertretung ausscheidet, weil er insoweit nicht selbständig handeln darf, sondern Bedenken und Initiativen einer Personalvertretung lediglich weiterleiten könnte (BVerwG, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 -, juris Rdnr. 32; Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -, juris Rdnr. 22).

    Personellen Maßnahmen, die den Rechtsstatus der Beschäftigten berühren, kommt bei der Beurteilung der Frage der organisatorischen Selbständigkeit eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7.00 -, juris Rdnr. 23).

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 4.92

    Personalvertretungsrecht - Lehrgangsteilnehmer als Dienstkräfte - Staatlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Entscheidend ist nur, ob der erlernte Beruf sie zur Erfüllung von Aufgaben des öffentlichen Dienstes befähigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.03.1996 - 6 P 7.94 -, juris Rdnr. 32 m. w. N.; Beschl. v. 02.06.1993 - 6 P 4.92 -, juris Rdnr. 23; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86 -, juris).

    Entscheidend sind die in der Dienststelle zu erbringenden unselbständigen Ausbildungsleistungen im Rahmen der Berufsausbildung (BVerwG, Beschl. v. 02.06.1993 - 6 P 4.92 -, juris Rdnr. 26).

    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer älteren Entscheidung Lehrgangsteilnehmer einer Lehranstalt, die von einem Krankenhaus betrieben wird, als nicht in das Krankenhaus eingegliedert angesehen und insoweit ausgeführt (Beschl. v. 02.06.1993 - 6 P 4.92 -, juris Rdnrn. 29, 33):.

    Diese Sichtweise, bei der personalvertretungsrechtliche Schutzlücken weitgehend vermieden werden können, lässt sich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen: So ist das Bundesverwaltungsgericht in der skizzierten Entscheidung, die sich mit der Frage der Eingliederung von Lehrgangsteilnehmern einer unselbständigen Krankenhaus-Lehranstalt befasst, davon ausgegangen, dass die Teilnehmer zwar nicht in das Krankenhaus, wohl aber in die Lehranstalt selbst eingegliedert sind (Beschl. v. 02.06.1993 - 6 P 4.92 -, juris Rdnr. 40).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 6 PB 9.07

    Beamte im Vorbereitungsdienst; Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz seien unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 11.09.2007 - 6 PB 9.07 -) schon wegen dieser Eigenschaft während der Ausbildung in die Dienststelle eingegliedert und deshalb dort wahlberechtigt.

    Dabei wird als Ausbildungsstätte im Bereich des öffentlichen Dienstes die Ausbildungsdienststelle als organisatorische Einheit, in welcher Ausbildungszwecke verfolgt und in welche die Auszubildenden zu diesem Zweck eingegliedert werden, angesehen (BVerwG, Beschl. v. 11.09.2007 - 6 PB 9.07 -, juris Rdnrn. 13-14).

    Auch in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich zudem Hinweise darauf finden, dass alle Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz als Arbeitnehmer einer Dienststelle zugehörig bzw. dort eingegliedert sein sollen (vgl. die explizite Erwähnung auch des § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBiG (außerbetriebliche Berufsbildung) im Beschl. d. BVerwG v. 11.09.2007 - 6 PB 9.07 -, juris Rdnrn. 13).

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Die Auszubildenden in dem Betrieb oder dem Betriebsteil, in dem nur Ausbildungszwecke verfolgt werden, sollen entsprechend nicht bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt sein, sondern (nur) eine besondere Interessenvertretung nach § 51 Abs. 1 BBiG bilden können (BAG, Beschl. v. 13.06.2007 - 7 ABR 44/06 -, juris; BAG, Beschl. v. 16.11.2011 - 7 ABR 48/10 -, juris Rdnr. 14).

    Auch eine Rechtsfolgenbetrachtung spricht dafür, für die Annahme einer Ausgliederung an dem Kriterium einer "Selbständigkeit nach der Organisation" in Bezug auf die Auszubildenden festzuhalten: Für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts hat das Bundesarbeitsgericht seine Sichtweise auch damit begründet, dass sie keine Schutzlücke zur Folge habe, weil die Auszubildenden zumindest eine besondere Interessenvertretung nach § 51 Abs. 1 BBiG wählen könnten (BAG, Beschl. v. 13.06.2007 - 7 ABR 44/06 -, juris Rdnrn. 20 ff.).

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Vielmehr knüpft sie an die durch organisatorische Maßnahmen vorgegebenen tatsächlichen Voraussetzungen an (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1991 - 6 P 18.89 -, juris Rdnr. 26).

    Für den Bereich der Bundeswehr ist dieser Grundsatz aufgrund der in Art. 87a, 87b GG vorgegebenen Trennung zwischen Streitkräften und der Wehrverwaltung modifiziert zu betrachten: Es reicht für die Anerkennung der Personalratsfähigkeit einer Dienststelle aus, wenn der Leiter der militärischen Einheit in den maßgeblichen personellen Angelegenheiten der Zivilbeschäftigten eine lediglich vorbereitende und mitwirkende Tätigkeit ausübt (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1991 - 6 P 18.89 -, juris Rdnr. 27).

  • BAG, 26.11.1987 - 6 ABR 8/83

    Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 26.11.1987 - 6 ABR 8/83 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Rechtsprechung, die auch vom Beteiligten zu 2. angeführt worden ist und nach der bereits das bloße Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses ausschlaggebende Bedeutung für die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Auszubildenden haben sollte (BAG, Beschl .v. 26.11.1987 - 6 ABR 8/83 -, juris) bereits 1993 für Auszubildende in Ausbildungsstätten der außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) - schon unter Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft - ausdrücklich aufgegeben (BAG, Beschl. v. 21.07.1993 - 7 ABR 35/92 -, juris).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 P 7/08 -, juris Rdnr. 20, m. w. N.).

    Die Dienststelleneigenschaft ist zu verneinen, wenn der Leiter der Einrichtung hinsichtlich der Mehrzahl der bedeutsamen Maßnahmen als verantwortlicher Partner einer Personalvertretung ausscheidet, weil er insoweit nicht selbständig handeln darf, sondern Bedenken und Initiativen einer Personalvertretung lediglich weiterleiten könnte (BVerwG, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 -, juris Rdnr. 32; Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -, juris Rdnr. 22).

  • BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08

    Wahlrecht zum Personalrat; Zuweisung einer Tätigkeit bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Wahlberechtigung in einer Dienststelle nach § 13 Abs. 1 BPersVG zum einen die Beschäftigteneigenschaft und zum anderen die Dienststellenzugehörigkeit voraus (BVerwG, Beschl. v. 14.12.2009 - 6 P 16.08 -, juris Rdnr. 11 m. w. N.; zur Teilnahme an einer Personalversammlung: Beschl. v. 20.11.2012 - 6 PB 14.12 -, juris Rdnr. 3).

    Das für eine Wahlberechtigung nach § 13 Abs. 1 BPersVG zu erfüllende (ungeschriebene) Tatbestandsmerkmal der Dienststellenzugehörigkeit in Gestalt einer Eingliederung in die Dienststelle ist stets dann gegeben, wenn der Beschäftigte nach Weisungen des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2009 - 6 P 16.08 -, juris Rdnr. 11 m. w. N.; zur Teilnahme an einer Personalversammlung: Beschl. v. 20.11.2012 - 6 PB 14.12 -, juris Rdnr. 3).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 6 PB 14.12

    Teilnahme an der Personalversammlung; Dienststellenzugehörigkeit; Beschäftigte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Wahlberechtigung in einer Dienststelle nach § 13 Abs. 1 BPersVG zum einen die Beschäftigteneigenschaft und zum anderen die Dienststellenzugehörigkeit voraus (BVerwG, Beschl. v. 14.12.2009 - 6 P 16.08 -, juris Rdnr. 11 m. w. N.; zur Teilnahme an einer Personalversammlung: Beschl. v. 20.11.2012 - 6 PB 14.12 -, juris Rdnr. 3).

    Das für eine Wahlberechtigung nach § 13 Abs. 1 BPersVG zu erfüllende (ungeschriebene) Tatbestandsmerkmal der Dienststellenzugehörigkeit in Gestalt einer Eingliederung in die Dienststelle ist stets dann gegeben, wenn der Beschäftigte nach Weisungen des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2009 - 6 P 16.08 -, juris Rdnr. 11 m. w. N.; zur Teilnahme an einer Personalversammlung: Beschl. v. 20.11.2012 - 6 PB 14.12 -, juris Rdnr. 3).

  • BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95

    Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
    a) Vorschriften über das Wahlverfahren sind sämtliche Bestimmungen, welche die Vorbereitung oder Durchführung der Personalratswahl betreffen (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997- 6 P 12.95 -, juris Rdnr. 9).

    aa) "Wesentlich" i. S. d. § 25 BPersVG ist jede zwingende Vorschrift über das Wahlverfahren (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - 6 P 12.95 - juris Rdnr. 13).

  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 48/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91

    Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 1 A 4826/96

    Verhältniswahl; Wahl zum Personalrat; Verwendung von Stimmzetteln; Verstoß gegen

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

  • BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 2.07

    Militärische Dienststellen und Einrichtungen; Wahlrecht der Soldaten zu

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

  • VG Düsseldorf, 09.09.2013 - 33 K 4126/12

    Anfechtung der Wahl des örtlichen Personalrates für die Gruppe der Arbeitnehmer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16/08 - Beschluss vom 26. November 2008 - 6 P 7/08 - Beschluss vom 15. Mai 2002 - 6 P 8/01 - OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2013 - 20 A 2092(12.PVL - OVG Nds., Beschluss vom 15. Mai 2013 - 17 LP 8/12 - alle zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 6 PB 14/12 - juris; Beschluss vom 15. Mai 2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2013, a.a.O.; OVG Nds., Beschluss vom 15. Mai 2013, a.a.O..

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16

    Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag

    "Wesentlich" i. S. d. § 25 BPersVG ist jede zwingende Vorschrift über das Wahlverfahren (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - 6 P 12.95 - juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 28).

    Von einer bloßen (unwesentlichen) "Ordnungsvorschrift" (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 29 mit Hinweis auf BAG, Beschl. v. 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 -, juris Rn. 28) kann nicht ausgegangen werden.

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 3/16

    Ankommen des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für das

    Anhaltspunkte dafür, dass die Ausbildungswerkstatt der Luftwaffe in Wunstorf eine eigenständige Ausbildungsdienststelle ist (vgl. zu den Anforderungen: Senatsbeschl. v. 15.5.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 39 ff. mit weiteren Nachweisen), ergeben sich weder aus dem Vorbringen der Verfahrensbeteiligten noch sind sie sonst für den Senat ersichtlich.
  • VG Hannover, 22.05.2015 - 17 B 1940/15

    Beschlussverfahren; Beteiligte; Einstellung; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmung;

    Wie in der Behörden-, Verwaltungs- und Betriebsstruktur (vgl. zur Definition von Behörden, Verwaltungen und Betrieben in diesem Sinne: BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -, juris Rdnr. 21) eine "Dienststelle" umrissen ist, hängt von den dafür maßgeblichen strukturellen Entscheidungen ab, die auf dem weiten Organisationsermessen der jeweiligen Gebietskörperschaft beruhen (vgl. zu den Einzelheiten: Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 40).
  • VG Hannover, 21.10.2014 - 17 B 11890/14

    Dienststelle; Eingliederung; Einstellung; Projekt; Umsetzung

    Trennbare Aufgabenbereiche reichen für eine Eigenschaft als eigenständige Dienststelle nicht aus; es bedarf vielmehr neben einer "Selbständigkeit nach dem Aufgabenbereich" auch einer "Selbständigkeit nach der Organisation" (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 41 ff.).
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