Rechtsprechung
LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Sturz eines Radfahrers bei Vollbremsung wegen auf dem Radweg befindlicher älterer Person
- verkehrslexikon.de
Zum Sturz eines Radfahrers bei Vollbremsung wegen auf dem Radweg befindlicher älterer Person
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06
Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden …
Auszug aus LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08
Das Gericht hat auch nicht verkannt, dass die obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, dass das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier eine möglicherweise überstarke Bremsung - kein Verschulden begründet, wenn der Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden eintretenden und für ihn nicht voraussehbaren Verkehrslage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige tut (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2008, VI ZR 171/08, Rz. 10, auch das OLG Düsseldorf in der durch das vorzitierte Urteil aufgehobenen Entscheidung, Urt. v. 18.06.2007, 1 U 278/06, Abs. 56).Das erkennende Gericht hat sich auch mit der von den Parteien in das Verfahren eingeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (…BGH, Urt. v. 04.11.2008, VI ZR 171/08) und dem vorgehenden Urteil des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2007, 1 U 278/06) auseinandergesetzt.
- BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08
Es kommt danach darauf an, ob der Verursachungsbeitrag des Klägers oder der des Beklagten den Schadenseintritt wesentlich wahrscheinlicher gemacht haben (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.1998, VI ZR 59/97, Abs. 8). - BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
Auszug aus LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08
Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (BGH, Urt. v. 07.02.2006, VI ZR 20/05, Abs. 12). - BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- …
Auszug aus LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08
Das Gericht hat schließlich auch nicht verkannt, dass im Rahmen der nach § 254 BGB durchzuführenden Abwägung das Verschulden nur ausnahmsweise vollständig einem der Beteiligten aufzuerlegen ist (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2008, VI ZR 171/07, Abs. 15 mwN).