Rechtsprechung
   LG Köln, 19.06.2015 - 17 O 224/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,78902
LG Köln, 19.06.2015 - 17 O 224/14 (https://dejure.org/2015,78902)
LG Köln, Entscheidung vom 19.06.2015 - 17 O 224/14 (https://dejure.org/2015,78902)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 17 O 224/14 (https://dejure.org/2015,78902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,78902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2015 - 17 O 224/14
    Denn ein Kraftfahrzeug kann sich auch dann im Sinne des § 7 StVG "in Betrieb" befinden und sich die typische Betriebsgefahr verwirklichen, wenn es an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs betrieben oder abgestellt wird, wenn noch ein hinreichneder Zusammenhang zum Fahrbetrieb gegeben ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.01.2014 -VI ZR 253/13 r+s 2014, 194).
  • OLG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 U 1206/13

    Haftung des Kraftfahrzeughalters: Verletzung einer Person durch eine von einem

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2015 - 17 O 224/14
    Tritt die Fortbewegungs - und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges, also seine Bestimmung als "Verkehrsmittel", bei der Entstehung des Schadens jedoch vollständig in den Hintergrund, handelt es sich nicht mehr um eine Verursachung eines Schadens " bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" (vgl. OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 8.4.2014, 1 U 1206/13, NJW 2014, 2963, S.2964).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2015 - 17 O 224/14
    Erforderlich ist nämlich stets, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinne der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, d.h. die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (so BGH, Urteil vom 14.3.2015 -VI ZR 265/14-NJW 2015, Seite 1681, 1683 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15

    Regressansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.06.2015 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 224/14 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht