Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 06.05.2010 - 17 O 341/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11734
LG Stuttgart, 06.05.2010 - 17 O 341/09 (https://dejure.org/2010,11734)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.2010 - 17 O 341/09 (https://dejure.org/2010,11734)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 17 O 341/09 (https://dejure.org/2010,11734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB
    Zur Veröffentlichung von Rundmails

  • Telemedicus

    Veröffentlichung von E-Mails aus Mailing-Listen

  • Telemedicus

    Veröffentlichung von E-Mails aus Mailing-Listen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB
    E-Mail an geschlossene Mailing-Liste darf nicht ohne Einwilligung des Versenders veröffentlicht werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer privaten Mail Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Mail an begrenzten Empfängerkreis darf nicht jedem zugänglich gemacht werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von E-Mails aus einer Mailing-Liste ist Persönlichkeitsrechtsverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.05.2010 - 17 O 341/09
    Zitate eines Kritisierten müssen grundsätzlich zutreffend und der Sinn korrekt wiedergegeben, der Bezugsrahmen muss berücksichtigt werden, die unkorrekte oder unvollständige Zitierweise ist unzulässig, soweit sie herabsetzend oder verfälschend wirkt (BGH, NJW 1982, 635).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.05.2010 - 17 O 341/09
    Zitate dürfen auch nicht mit eigenen Interpretationen des Kritikers vermengt werden (BVerfG, NJW 1980, 2072).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2010 - 4 U 96/10

    Veröffentlichung von E-Mails aus Mailinglisten

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 6. Mai 2010 (17 O 341/09) abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht