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   LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16   

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LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16 (https://dejure.org/2016,76669)
LG Essen, Entscheidung vom 09.09.2016 - 17 O 6/16 (https://dejure.org/2016,76669)
LG Essen, Entscheidung vom 09. September 2016 - 17 O 6/16 (https://dejure.org/2016,76669)
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  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Demnach sind nur die Vollstreckungsschuldner - unabhängig von der materiell-rechtlichen Anspruchsinhaberschaft - prozessführungsbefugt (BGH NJW 1993, 1396; 2006, 3716; NZG 2016, 221 Rn. 22; Zöller/Herget, § 767 Rn. 9; Wieczorek/Schütze/Salzmann, § 767 Rn. 43).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 227/01

    Pflichten des Sicherungsnehmers bei Übersicherung

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Nur in Höhe der zugrunde liegenden Forderung darf sich der Gläubiger aus der ihm zur Verfügung stehenden Sicherheit befriedigen (BGH NJW-RR 2003, 45).
  • OLG Köln, 18.12.1996 - 11 U 157/96

    Auswirkung Zuschlag Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Aus der Sicherungsabrede folgt damit grundsätzlich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung des Übererlöses (OLG Köln, Urt. v. 18.12.1996 - 11 U 157/96), d.h. soweit der Grundschuldgläubiger auf Grund seiner dinglichen Rechtsstellung einen Erlösanteil zugeteilt bekommt, der zur Abdeckung seiner Forderung nicht benötigt wird, muss er ihn dem Sicherungsgeber in Erfüllung des Rückgewähranspruchs auszahlen (BGH DNotZ 1993, 112; Böttcher, ZVG § 114 Rn. 57).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Demnach sind nur die Vollstreckungsschuldner - unabhängig von der materiell-rechtlichen Anspruchsinhaberschaft - prozessführungsbefugt (BGH NJW 1993, 1396; 2006, 3716; NZG 2016, 221 Rn. 22; Zöller/Herget, § 767 Rn. 9; Wieczorek/Schütze/Salzmann, § 767 Rn. 43).
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Aus der Sicherungsabrede folgt damit grundsätzlich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung des Übererlöses (OLG Köln, Urt. v. 18.12.1996 - 11 U 157/96), d.h. soweit der Grundschuldgläubiger auf Grund seiner dinglichen Rechtsstellung einen Erlösanteil zugeteilt bekommt, der zur Abdeckung seiner Forderung nicht benötigt wird, muss er ihn dem Sicherungsgeber in Erfüllung des Rückgewähranspruchs auszahlen (BGH DNotZ 1993, 112; Böttcher, ZVG § 114 Rn. 57).
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Dieser Einrede steht auch nicht entgegen, dass der Gläubiger grundsätzlich dinglich berechtigt ist, aus der Sicherungsgrundschuld in voller Höhe zu liquidieren (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1505; Böttcher, § 114 Rn. 56).
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Insoweit konnte die Entscheidung mit dem Schlussurteil verbunden werden (BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 606; Zöller/Vollkommer § 71 Rn. 5).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 13/90

    Veräußerung eines einer Partenreederei gehörenden Schiffs; Haftung des

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Im Gegensatz zur Überweisung an Zahlungs statt (§ 835 Abs. 1 Var. 2 ZPO) verbleibt die überwiesene Forderung in Fällen des § 835 Abs. 1 Var. 1 ZPO im Vermögen des Schuldners (BGH NJW 1957, 1438 (1439); NJW 1991, 3148; MüKo/Smid, § 835 Rn. 18; Zöller/Stöber, § 835 Rn. 7; Musielak/Voit/Becker, § 835 Rn. 7), sodass eine auf diese Forderung gestützte Einrede i.S.d. § 767 Abs. 1 ZPO weiterhin vom Vollstreckungsschuldner geltend gemacht werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 4 U 126/96
    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Insoweit konnte die Entscheidung mit dem Schlussurteil verbunden werden (BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 606; Zöller/Vollkommer § 71 Rn. 5).
  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88

    Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden

    Auszug aus LG Essen, 09.09.2016 - 17 O 6/16
    Dieser Anspruch auf Rückgewähr des nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld gibt dem Grundstückseigentümer gleichzeitig eine Einrede i.S.d. §§ 1192, 1169 BGB, durch welche die Geltendmachung der Grundschuld dauernd ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 1990, 588 (589)).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

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LG Bonn, Entscheidung vom 15.08.2016 - 17 O 6/16 (https://dejure.org/2016,41849)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. August 2016 - 17 O 6/16 (https://dejure.org/2016,41849)
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