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LG München I, 05.12.2003 - 17 S 21278/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch für Motorräder gibt es Nutzungsausfallentschädigung
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Nutzungsentschädigung für ein Motorrad
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Nutzungsausfallersatz - Anspruch bei Totalschaden ohne Ersatzwagenbeschaffung, Voraussetzung bei Motorrad-Ausfall
Verfahrensgang
- AG München, 18.10.2002 - 343 C 18936/02
- LG München I, 05.12.2003 - 17 S 21278/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG München, 18.10.2002 - 343 C 18936/02
Auszug aus LG München I, 05.12.2003 - 17 S 21278/02
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts München vom 18.10.2002 (Az.: 343 C 18936/02 ) aufgehoben.
- LG Stuttgart, 20.04.2018 - 19 O 99/16
Ersatzanspruch für Fahrzeug und Umsatzsteuer
Für Motorräder ist ein Nutzungsausfall somit nur dann erstattungsfähig, wenn der Halter oder Nutzer praktisch auf den Gebrauch oder zumindest die Verfügbarkeit des Motorrades angewiesen war (LG München DAR 2004, 155).