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   LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10   

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LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10 (https://dejure.org/2011,70105)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10 (https://dejure.org/2011,70105)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 (https://dejure.org/2011,70105)
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Ergibt die Vertragsauslegung dagegen, dass sich der Arbeitgeber mit dem Versetzungsvorbehalt über § 106 GewO hinaus ein Recht zur Vertragsänderung vorbehält, so unterliegt die Regelung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355).

    Die Klausel ist teilbar, denn sie enthält mehrere sachliche Regelungen und wäre auch ohne Konzernversetzungsklausel als verbleibende Restregelung verständlich ("blue-pencil", vgl. BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO).

    es ist zu überprüfen, ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO).

    Es wird vielmehr klargestellt, dass weiter § 106 Satz 1 GewO und damit die Versetzungsbefugnis gilt (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO; Preis/Genenger, Die unechte Direktionsrechtserweiterung, NZA 2008, 969 [970, 971]).

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO).

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09

    Umstationierung als Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 25. Februar 2010 verkündetes Urteil, 11 Ca 8848/09, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit der Versetzung vom 17. September 2009 und die Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 17. September 2009 festgestellt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8848/09, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerechteingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 2 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und3 ZPO.

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Die einseitige Veränderung des dem Mitglied des fliegenden Personals zugewiesenen Einsatzortes, an dem der Dienst anzutreten ist und der den Beginn der für die Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitstätigkeit bestimmt, ist eine Versetzung (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18), und zwar unter dem Gesichtspunkt der Zuweisung eines andern Orts der Arbeitsleistung.

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO).

    Dem entspricht es, wenn auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirtschaftliche Gründe wie die Vermeidung erhöhter "Dead-Head-Zeiten" und unproduktiver Arbeitszeiten bei veränderten Flugplänen und hierauf beruhender fehlender Flugbewegungen an einem Flughafen als Anlass einer Versetzung im Sinne einer Umstationierung in Betracht kommen können (BAG 21. Juli 2007 - 9 AZR 404/08 - aaO).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26).

    es ist zu überprüfen, ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Billigkeit der Maßnahme ergibt, liegt bei dem zur Leistungsbestimmung berechtigten Arbeitgeber, der sich auf die Wirksamkeit der Maßnahme beruft (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Auch im Bereich der Änderungskündigung kann es im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ohne Änderung der realen Abläufe abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen benutzt werden, um Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Arbeitnehmer zu verändern (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74).

    Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSd. §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 2 KSchG setzen hierbei voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - aaO; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Sind Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss hierbei ohne nähere Konkretisierung praktisch deckungsgleich, hat der Arbeitgeber daher auch hier konkret darzulegen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeit auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81).

    Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSd. §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 2 KSchG setzen hierbei voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - aaO; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Hierzu gehört auch das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Zwecke es verfolgen soll, sowie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45).

    Dementsprechend unterliegen organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers auswirken, keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind, wobei für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung grundsätzlich die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr. 17; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26).

    es ist zu überprüfen, ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Ergibt die Vertragsauslegung dagegen, dass sich der Arbeitgeber mit dem Versetzungsvorbehalt über § 106 GewO hinaus ein Recht zur Vertragsänderung vorbehält, so unterliegt die Regelung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355).

    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Kontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - aaO).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07

    Kündigung - Frauenbeauftragte

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
    Vermieden werden soll, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, obwohl bei unverändertem Beschäftigungsbedarf und unveränderter Beschäftigungsmöglichkeit lediglich die Vertragsinhalte als zu belastend angesehen werden (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128; BAG 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 89).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 17 Sa 1691/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht als willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG - 10 AZR 1082/12 - 13.11.2013; Aufgabe von LAG Frankfurt/M. -17 Sa 1024/10 - 28.03.2011).

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

  • LAG Hessen, 23.11.2015 - 17 Sa 1637/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht als willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG - 10 AZR 1082/12 - 13.11.2013; Aufgabe von LAG Frankfurt/M. - 17 Sa 1024/10 - 28.03.2011).

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

  • LAG Hessen, 16.11.2015 - 17 Sa 1640/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht als willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG - 10 AZR 1082/12 - 13.11.2013; Aufgabe von LAG Frankfurt/M. -17 Sa 1024/10 - 28.03.2011).

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

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