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   LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10   

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LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10 (https://dejure.org/2012,5934)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10 (https://dejure.org/2012,5934)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2012 - 17 Sa 1184/10 (https://dejure.org/2012,5934)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Aus sachlich proportionalen Gründen kann ein Widerruf in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten erfolgen (Eingriff auf der dritten Stufe; u.a. BAG v. 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 -).

    Damit ist das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis, das bereits mit Erreichen einer Versorgungsanwartschaft begründet worden ist, durch eine tatsächliche Unsicherheit gefährdet (BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 47 mwN; BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 33 zu vergleichbaren Anträgen).

    d) Der Widerruf ist auch nicht wegen Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unwirksam (BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 33).

    Eine Überprüfung der Bewertung dieser Entscheidung steht den Gerichten für Arbeitssachen jedenfalls dann nicht zu, wenn es nur um die Aufrechterhaltung der bisherigen Aktivitäten geht (BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP Nr. 36 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Umstellung von der UR 83/88 auf die VO 95 durch das Bundesarbeitsgericht bereits mit der Entscheidung vom 11.12.2001 (aaO) für angemessen erklärt worden ist.

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    § 305 c Abs. 1 BGB (BAG 16.02.2010, aaO).

    bb) Die erkennende Kammer folgt auch dem Arbeitsgericht, dass die dynamische Bezugnahme zudem weder wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB noch wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 und 2, § 308 Nr. 4 BGB unwirksam ist (BAG 16.02.2010, a. a. O., Rz 37, 40, 42 m. w. N.).

    Je nachdem, ob die Neuregelung in bereits erdiente Besitzstände, in eine erdiente Dynamik oder in die eingeräumte Möglichkeit, noch dienstzeitabhängige Zuwächse zu erdienen, eingreifenden will, bedarf es zu deren Rechtfertigung zwingender, triftiger oder sachlich-proportionaler Eingriffsgründe (BAG 16.02.2010 aaO).

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (BAG 18.09.2007 - 3 AZR 639/06 - AP Nr. 33 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; 16.02.2010 - 3 AZR 216/09 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 50).

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    (BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/08 - aaO; 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - aaO; 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34).

    Nach der Rechtsprechung des BAG (18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - aaO) reicht zur Darlegung dieser Umstände regelmäßig nicht der allgemeine Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten aus.

    Entscheidend sind grundsätzlich die aktuellen Schwierigkeiten, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (BAG 18.09.2001 aaO).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat zur Kontrolle verschlechternd ablösender, ohne Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers zustande gekommener Neuregelungen ein dreistufiges Schema entwickelt (BAG 22.05.1990 - 3 AZR 128/89 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/08 - DB 2010, 1833-1834) ); es geht vom Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsgebot aus, wonach Eingriffe in Versorgungsordnungen umso gewichtigerer Rechtfertigungsgründe bedürfen, je schützenswerter das Vertrauen auf die bisher erreichte Rechtsposition ist.

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüber zu stellen (BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/08 - aaO).

    (BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/08 - aaO; 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - aaO; 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Arbeitnehmer, denen eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt wird, müssen aufgrund des typischen Ausschlusses eines Rechtsanspruchs davon ausgehen, dass der Versorgungsanspruch unter dem Vorbehalt eines Widerrufs aus sachlichem Grund steht (BAG 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37) und insofern stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen (BAG 15.11.2005 - 3 AZR 481/04 - DB 2006, 1016).

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat zur Kontrolle verschlechternd ablösender, ohne Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers zustande gekommener Neuregelungen ein dreistufiges Schema entwickelt (BAG 22.05.1990 - 3 AZR 128/89 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/08 - DB 2010, 1833-1834) ); es geht vom Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsgebot aus, wonach Eingriffe in Versorgungsordnungen umso gewichtigerer Rechtfertigungsgründe bedürfen, je schützenswerter das Vertrauen auf die bisher erreichte Rechtsposition ist.

    (BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/08 - aaO; 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 - aaO; 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - 13 Sa 566/10

    Teilwiderruf einer Versorgungszusage eines Gewerkschaftssekretärs - schriftliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Die Bezugnahme auf die Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung ist weder eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 16.02.2010 - 3 AZR 181/00 - EZA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 48; LAG Berlin 17.09.2010 - 13 Sa 566/10 - anhängig BAG, Az: 3 AZR 636/10; juris.de).

    c) Die Erklärungen an die Belegschaft sind nicht wegen fehlender Unterschrift formunwirksam gemäß §§ 125 S. 2; 127 Abs. 1 BGB (LAG Berlin 17.09.2010 aaO).

    Vor diesem Hintergrund dient die "schriftliche Erklärung" in § 26 UR 83/VO 95 nur der Klarstellungs- und Beweisfunktion, sie hat keine konstitutive Bedeutung (LAG Berlin 17.09.2010 aaO).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Das rückwirkende Inkraftsetzen der Gesamtbetriebsvereinbarung führt nicht zu einer echten Rückwirkung, denn die Gesamtbetriebsvereinbarung greift nicht nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein (zur echten Rückwirkung vgl. BVerfG 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 a der Gründe, BVerfGE 95, 64), sondern belässt den Betroffenen ihre Besitzstände aus der Versorgungsordnung uneingeschränkt.

    Für die zulässige unechte Rückwirkung ist kennzeichnend, dass eine vorhandene Rechtsposition nachträglich entwertet wird (zur unechten Rückwirkung vgl. BVerfG 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Eine Feststellung, die von der Beschäftigungszeit nach dem Ablösungsstichtag und der Entwicklung des versorgungsfähigen Arbeitsentgelts abhängig ist, lässt sich aber in aller Regel erst bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Sicherheit treffen (BAG 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 - AP Nr. 36 zu § 1 BetrAVG).

    Die sachlichen Gründe sind deshalb gegenüber den schützenswerten Interessen der Arbeitnehmer abzuwägen (BAG 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 - AP Nr. 43 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Damit ist das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis, das bereits mit Erreichen einer Versorgungsanwartschaft begründet worden ist, durch eine tatsächliche Unsicherheit gefährdet (BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 47 mwN; BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 33 zu vergleichbaren Anträgen).

    Eine konkrete Kenntnisnahme ist nicht erforderlich (vgl. BAG 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 47; BAG 14.12.1993 - 3 AZR 618/93 - BAGE 75, 196, zu II 3 der Gründe).

  • ArbG Duisburg, 30.06.2010 - 2 Ca 1930/09
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
    Duisburg vom 30.06.2010 - 2 Ca 1930/09 - wird kostenpflichtig.

    Der Kläger beantragt, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2010, Az. 2 Ca 1930/09, abzuändern und.

  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99

    Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag

  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94

    Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst

  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 481/04

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Herabsetzung

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2012 - 17 Sa 1184/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 17 Sa 2/15

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Etwas anderes könnte ausnahmsweise allenfalls dann gelten, wenn jegliche weitere Umsetzung des Konzepts durch die Betriebsparteien aufgrund einer im Zeitpunkt des Abschlusses der ablösenden Betriebsvereinbarung grundlegend veränderten wirtschaftlichen Situation willkürlich erschiene (vgl. LAG Düsseldorf 10. April 2012 - 17 Sa 1184/10 - juris).
  • LAG Nürnberg, 03.09.2012 - 8 Sa 327/11

    Altersversorgung - Teilwiderruf

    Die Berufungskammer schließt sich diesen Ausführungen des Erstgerichts an und insbesondere auch den zu gleichgelagerten Fällen ergangenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.04.2012, Az. 17 Sa 978/10 u. 17 Sa 1184/10; des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23.02.2012, Az. 5 Sa 501/10 und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.09.2010, Az. 13 Sa 566/10.
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