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   LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08   

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LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08 (https://dejure.org/2009,1472)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08 (https://dejure.org/2009,1472)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 17 Sa 1567/08 (https://dejure.org/2009,1472)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT; §§ 69, 74 LPVGNW
    Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten Straßenbauers wegen der außerdienstlich begangenen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten Straßenbauers wegen der außerdienstlich begangenen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines kommunalen Straßenbauers bei außerdienstlichen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (außerordentliche) wegen Zuhälterei und Menschenhandel

  • hensche.de

    Kündigung: Ordentlich, Kündigung: Verhaltensbedingt

  • Judicialis

    BAT § 8 Abs. 1; ; BAT § 8 Abs. 1 Satz 1; ; TVöD-BT-V § 41; ; KSchG § ... 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; LPVG/NW § 69 Abs. 1; ; LPVG/NW § 74 Abs. 1 Satz 1; ; LPVG/NW § 74 Abs. 5; ; BGB § 241 Abs. 2; ; OBG § 1; ; OBG § 3 Abs. 1; ; TVöD-AT § 34 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung eines kommunalen Straßenbauers bei außerdienstlichen Straftaten der Zuhälterei und des Menschenhandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltungsbedingte Kündigung wegen Zuhälterei

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuhälter kann verhaltensbedingt gekündigt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Städtischer Arbeitnehmer wegen Zuhälterei verurteilt - Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kommune ist rechtmäßig

  • anwalt-kiel.com (Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung des wegen Zuhälterei strafrechtlich verurteilten Mitarbeiters durch Kommune ist wirksam

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung des wegen Zuhälterei strafrechtlich verurteilten Mitarbeiters durch Kommune ist wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen Zuhälterei verurteilter Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber gekündigt werden - Verhaltensbedingte Kündigung - Ruf des Arbeitgebers wird geschädigt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit als Zuhälter Verhaltensbedingte Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen "außerdienstlicher" Zuhälterei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte die dienstliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers durch außerdienstliche Vorgänge beeinflusst werden, da die Öffentlichkeit das Verhalten eines öffentlich Bediensteten an einem strengeren Maßstab misst als das privat Beschäftigter ( BAG 08.06.2000 - 2 AZR 638/99, NZA 2000, 1282; 20.11.1997 - 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323).

    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).

    Die Möglichkeit einer Versetzung ist in der Regel nur bei arbeitsplatzbezogenen, aber nicht bei arbeitsplatzunabhängigen Kündigungsgründen zu prüfen (BAG 08.06.2000 a.a.O.).

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte die dienstliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers durch außerdienstliche Vorgänge beeinflusst werden, da die Öffentlichkeit das Verhalten eines öffentlich Bediensteten an einem strengeren Maßstab misst als das privat Beschäftigter ( BAG 08.06.2000 - 2 AZR 638/99, NZA 2000, 1282; 20.11.1997 - 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323).

    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).

  • BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Wie das erstinstanzliche Gericht zutreffend festgestellt hat, galt dieser Grundsatz nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter (vgl. BAG 28.08.1953 - 3 AZR 601/57, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06

    Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).
  • LAG Düsseldorf, 20.05.1980 - 19 Sa 624/79
    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).
  • LAG Hamm, 19.04.2007 - 17 Sa 32/07

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung eines Straßenwärters bei Drogenhandel -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Insoweit unterscheidet sich der Fall des Klägers wesentlich von dem von der erkennenden Kammer mit Urteil vom 19.04.2007 (17 Sa 32/07) entschiedenen Kündigungsrechtsstreit, in dem weder der Arbeitnehmer noch die Presse einen Bezug zu dem öffentlichen Arbeitgeber hergestellt hatten.
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Zweifelhaft ist schon, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz im Hinblick auf die individuelle Ausgestaltung des allgemeinen Kündigungsschutzes bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung zu berücksichtigen ist (verneinend BAG 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79, EzA § 2 KSchG Nr. 4; 22.02.1979 - 2 AZR 115/78, EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; bejahend Thüringer Landesarbeitsgericht 28.09.1993 - 5 (4) Sa 143/93, LAGE § 620 BGB Gleichbehandlung Nr. 1; SPV-Preis, 9. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 319 bis 324; KR-Griebeling a.a.O. § 1 KSchG Rdnr. 233).
  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Zweifelhaft ist schon, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz im Hinblick auf die individuelle Ausgestaltung des allgemeinen Kündigungsschutzes bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung zu berücksichtigen ist (verneinend BAG 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79, EzA § 2 KSchG Nr. 4; 22.02.1979 - 2 AZR 115/78, EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; bejahend Thüringer Landesarbeitsgericht 28.09.1993 - 5 (4) Sa 143/93, LAGE § 620 BGB Gleichbehandlung Nr. 1; SPV-Preis, 9. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 319 bis 324; KR-Griebeling a.a.O. § 1 KSchG Rdnr. 233).
  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
    Auf das Arbeitsverhältnis bezogen bedeutet § 241 Abs. 2 BGB, dass sich der Arbeitnehmer für die Interessen des Arbeitgebers und das Gedeihen des Betriebs einsetzen und alles unterlassen muss, was dem Arbeitgeber oder dem Betrieb abträglich ist (vgl. BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68, AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7; HWK-Thüsing, Arbeitsrecht Kommentar, 3. Aufl., § 611 BGB Rdnr. 347).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Februar 2009 - 17 Sa 1567/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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