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   LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06   

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LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 (https://dejure.org/2007,3489)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 (https://dejure.org/2007,3489)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2007 - 17 Sa 1604/06 (https://dejure.org/2007,3489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen Erkenntnisse über das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen Erkenntnisse über das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitsbummelei; Ordnungsgemäße Anhörung eines Personalrats vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung; Notwendigkeit der Beteiligung einer Gleichstellungsbeauftragten; Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei ...

  • Judicialis

    LPVG/NW § 14; ; LPVG/NW § 29; ; LPVG/NW § 29 Abs. 2; ; LPVG/NW § 65 Abs. 1; ; LPVG/NW § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9; ; LPVG/NW § 72 a Abs. 2; ; LPVG/NW § 72 a Abs. 2 Satz 2; ; LPVG/NW §... 72 a Abs. 3; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 323 Abs. 2; ; BGB § 611; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; LGG/NW § 18 Abs. 2 Satz 1; ; LGG/NW § 18 Abs. 3 Satz 3; ; LGG/NW § 19; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 5; ; TVöD/VKA § 34; ; TVöD/VKA § 34 Abs. 1; ; TVöD/VKA § 34 Abs. 2; ; TVÜ/VKA § 1 Abs. 1; ; TVÜ/VKA § 2 Abs. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Kolonnenmitgliedes bei Verstößen gegen die Arbeitspflicht und fortgesetzter Falschdokumentation der Arbeitszeit - Beginn der Kündigungsfrist bei Detektiveinsatz - rechtmäßige Kontrolle der Arbeitsleistung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Der Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG (Vgl. BAG, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 - DB 1991, 1834).

    Regelungen im Sinne dieser Vorschrift sind nur allgemeine Anordnungen, die Regeln mit allgemeinverbindlicher Wirkung aufstellen, die nicht die Dienstleistung des Beschäftigten selbst betreffen (vgl. Havers, a.a.O., § 72 LPVG/NW, Erl. 65.2; zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG, Beschluss vom 26.03.1991, a.a.O.; Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 734/98 -).

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwerter Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein könnten (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90; BAG, Urteil vom 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 1100; Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Der von jeder Überwachung ausgehende Druck mag zwar bei dem Einsatz von Detektiven stärker sein als bei der Überwachung durch Vorgesetzte (vgl. auch BAG, Beschluss vom 26.03.1991, a.a.O.).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Dies erfordert gegebenenfalls einen ergänzenden Sachvortrag des Arbeitgebers und ermöglicht eine Beweisaufnahme des Gerichtes über die streitigen Tatsachen (vgl. zu § 102 BetrVG BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 - NZA 2005, 1233).

    Hieraus folgt, dass der Kläger sich gemäß § 138 ZPO vollständig über den von der Beklagten vorgetragenen Sachverhalt zu erklären und im Einzelnen zu bezeichnen hat, welche Tatsachen er rügen will oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 - AP Nr. 11 zu § 138 ZPO).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Das Abmahnungserfordernis entfällt nach Art und Auswirkung der Vertragsverletzung, wenn es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offenkundig ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92- EzA § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 5, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 148).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwerter Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein könnten (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90; BAG, Urteil vom 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 1100; Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Das gilt auch, wenn die Pflichtverletzung - wie hier - nicht nur den Leistungs-, sondern auch den Vertrauensbereich berührt (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen; Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - EzA § 626 BGB Nr. 168).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Gemäß § 29 Abs. 2 LPVG/NW muss sich der Personalrat die Kenntnis seines Vorsitzenden als eigenes Wissen zurechnen lassen (vgl. zu § 26 Abs. 2 BetrVG BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 60).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keinen hinreichenden Anlass, neben dem Alter und der Beschäftigungsdauer die ordentliche Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers erneut im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen und damit den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer besser zu stellen als einen Arbeitnehmer ohne diesen Sonderkündigungsschutz bei sich entsprechenden Einzelfallumständen und beiderseitigen Interessen (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 290, 184; Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 95, 65; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - DB 2006, 1849).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwerter Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein könnten (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90; BAG, Urteil vom 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 1100; Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keinen hinreichenden Anlass, neben dem Alter und der Beschäftigungsdauer die ordentliche Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers erneut im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen und damit den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer besser zu stellen als einen Arbeitnehmer ohne diesen Sonderkündigungsschutz bei sich entsprechenden Einzelfallumständen und beiderseitigen Interessen (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 290, 184; Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 95, 65; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - DB 2006, 1849).
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
    Überträgt der Arbeitgeber den Nachweis der täglich bzw. monatlich geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar, der insbesondere dann, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, nicht nur zur ordentlichen Kündigung berechtigt, sondern einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1964 - 2 AZR 211/63 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB; Urteil vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31; zum Missbrauch einer Stempeluhr: Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 755/04 - EzA, § 91 SGB IX Nr. 1, Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2006, 484; KR-Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rdnr. 444).
  • BAG, 26.11.1964 - 2 AZR 211/63

    Angestellte einer gemeinnützigen Stiftung - Krankenhaus - Wirtschaftliche Leitung

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 565/98

    Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Verlassen eines

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • ArbG Köln, 15.07.1998 - 9 Ca 4425/97

    Wirksamkeit der fristlosen und hilfsweise ordentlichen Kündigung eines Barchefs;

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

  • LAG Nürnberg, 28.03.2003 - 4 Sa 136/02
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01

    Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 27.06.1986 - 16 Sa 112/86

    Außerordentliche Kündigung; Entzug der Fahrerlaubnis; Außendienst;

  • LAG Düsseldorf, 02.03.1993 - 3 Sa 1592/92

    Betriebsrat: Umfang des Informationsanspruchs bei Kündigung - Kündigungsgründe

  • LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99

    Kündigung: Wirksamkeit trotz Unterlassen der Mitteilung der sozialen Daten des zu

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    d) Überträgt der Arbeitgeber den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, kann dies einen schweren Pflichtverstoß darstellen, der insbesondere dann, wenn damit ein persönlicher Vorteil angestrebt wird, einen an sich wichtigen Kündigungsgrund abgibt (BAG 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - Juris Rn. 19, LAG Hamm 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 - Juris Rn. 156, vgl. SPV/Preis Rn. 713).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

    das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. März 2007 - 17 Sa 1604/06 - .
  • ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15

    Kündigung wegen des Vorwurfs des Schlafens während der Nachtschicht in einem

    Arbeitsbummeleien eines Arbeitnehmers werden jedoch erst dann zum wichtigen Kündigungsgrund, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Erfüllung der Arbeitspflicht erreichen (LAG Hamm, Urteil vom 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 -, juris, unter I. 1. d) aa) (1) der Gründe, Rdnr. 138).
  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied;

    Höhere Anforderungen können allenfalls dann erforderlich sein, wenn auch der nichtöffentliche Privatbereich des Arbeitnehmers berührt ist (LAG Hamm 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 - Maier/Garding, DB 2010, 559, 561).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10

    Arbeitsbummelei als Kündigungsgrund

    Arbeitsbummeleien eines Arbeitnehmers werden dann zum wichtigen Kündigungsgrund, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Erfüllung der Arbeitspflicht erreichen (vgl. LAG Hamm, 08. März 2007 - 17 Sa 1604/06 - in juris).
  • LAG Hamm, 25.08.2016 - 15 Sa 586/16

    Beharrliche Arbeitsverweigerung; Arbeitsbummelei

    Das trifft zu, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen zu wollen (LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 m.w.N., NZA-RR, 637 unter Hinweis auf  LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 m.w.N., juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08

    Verhaltensbedingte Kündigung, Testkäufe, grundrechtlich geschützte

    Das LAG Hamm hat dementsprechend in einem Fall des Einsatzes eines Detektivs zur Kontrolle der Einhaltung von Arbeitszeiten im Ergebnis eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arbeitnehmers verneint (Urteil vom 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06), und zwar u.a. mit dem Hinweis, der Arbeitgeber könne stattdessen auch selbst heimliche Kontrollen vornehmen.
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