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   LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14   

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LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14 (https://dejure.org/2016,51400)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14 (https://dejure.org/2016,51400)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. März 2016 - 17 Sa 1608/14 (https://dejure.org/2016,51400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 117 Abs. 2 BetrVG, § 7 Luftsicherheitsgesetz, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b, c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 106 GewO, § 106 Satz 1 GewO, Verordnung (EG) Nr. 859/2008, § 9 Abs. 4 lit. a MTV, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 7 LuftSiG, § 20 MTV, § 259 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106
    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

  • rechtsportal.de

    GewO § 106
    Wirksamkeit der Versetzung des in Berlin, Hamburg und Düsseldorf stationierten fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    cc) Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes im Sinne eines Einsatzortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - AP GewO § 106 Nr. 22) .

    ee) Die Versetzung verstößt jedoch gegen § 106 GewO, weil die hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26) nicht dargelegt hat, dass sie billigem Ermessen entspricht.

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 26. September 2012 -10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a.O.).

    (3) Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    Soweit nach der Rspr. des BAG einer solchen Entscheidung erhebliches Gewicht zukommen kann, steht dies allerdings im Kontext zu dargelegten wirtschaftlichen Erwägungen von beträchtlicher Tragweite, die auch geeignet sind, der Maßnahme ein ausreichendes Maß an Plausibilität zu verleihen und sie deshalb nicht als missbräuchlich oder willkürlich erscheinen zu lassen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    Auch die Zuweisung eines anderen regelmäßigen Arbeitsorts kann ausreichen, was vor allem bei Arbeitnehmern der Fall ist, die ihre regelmäßige Tätigkeit nicht in einer ortsgebundenen betrieblichen Organisation erbringen (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 377/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 29).

    Die organisatorische Zuordnung der Mitarbeiter des fliegenden Personals zu einem konkreten Flughafen und eine etwaige teilweise Eingliederung in dessen Organisationsstruktur begründen bei ihnen gerade keinen gewöhnlichen Arbeitsort (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 377/08 - a.a.O.; BAG 18. November 2008 - 9 AZR 815/07 - EzA AWbG NW § 7 Nr. 32; BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 8).

    Etwa erforderliche Übernachtungskosten hat nicht die Beklagte, sondern der Arbeitnehmer zu tragen (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 377/08 - a.a.O.).

    Dazu gehört, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 377/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 29; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - a.a. O.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    Der Einsatzort hat nämlich eine andere Bedeutung (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18).

    Eine einseitige Veränderung dieses Einsatzortes, der den Beginn der für die Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitstätigkeit bestimmt, ist eine Versetzung (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a. O).

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 26. September 2012 -10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a.O.).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht als willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG - 10 AZR 1082/12 - 13.11.2013; Aufgabe von LAG Frankfurt/M. - 17 Sa 1024/10 - 28.03.2011).

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    Auch dieser Gesichtspunkt ist damit im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, wobei allerdings auch nach der Rspr. des BAG die Zweckmäßigkeit einer Neuordnung der Stationierung keiner Kontrolle zu unterziehen ist und insoweit lediglich eine Missbrauchskontrolle stattfindet (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - a.a.O.).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    Damit ist ein Klageantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit einer Versetzung noch als zulässig anzusehen (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - a.a.O.) .

    bb) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

    ff) Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nr. 28; Volltext juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    bb) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

    cc) Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes im Sinne eines Einsatzortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - AP GewO § 106 Nr. 22) .

    (3) Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    Insoweit ist schon nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit zu entnehmen, ab welchem Zeitpunkt eine Verpflichtung der Beklagten bestehen soll und wird die Verurteilung zu einer von vornherein unmöglichen rückwirkenden Beschäftigung des Klägers in der Vergangenheit mit umfasst (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - AP BGB § 615 Nr. 138).

    bb) Soweit die Anträge nicht nur künftige Beschäftigung erfassen, sondern auch Beschäftigung in der Vergangenheit, ist die Klage unbegründet, da auf eine unmögliche Leistung gerichtet (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - a.a.O.) .

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    bb) Die auf Vornahme einer künftigen Handlung gerichteten Klage ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn der Anspruch bereits entstanden ist und den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - NZA 2015, 201) .

    (2) Die Besorgnis der Leistungsverweigerung zum Fälligkeitstermin lässt sich noch nicht allein daraus ableiten, dass die Beklagte mit vertretbarer Argumentation die Auffassung vertritt, der Stationierungsort der Klägerin sei Frankfurt am Main (ähnlich BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - a.a.O.) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    aa) Eine sog. "überflüssige" Änderungskündigung liegt nicht vor (hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 152 m.w.N.) .

    (a) Das Änderungsangebot enthält neben der erstmaligen Einführung einer doppelten Schriftformklausel in die individualvertraglichen Regelungen (hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - a.a. O.; LAG Hessen 8. März 2013 - 14 Sa 891/12 -LAGE KSchG § 2 Nr. 70) u.a. eine auflösende Bedingung für den Verfall oder Entzug der behördlichen Erlaubnisscheine oder für eine Feststellung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass die Klägerin die nach § 7 LuftSiG erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1608/14
    ee) Die Versetzung verstößt jedoch gegen § 106 GewO, weil die hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26) nicht dargelegt hat, dass sie billigem Ermessen entspricht.

    Dazu gehört, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 377/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 29; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - a.a. O.).

  • LAG Hamburg, 19.03.2015 - 7 Sa 79/14

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Billiges Ermessen bei

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

  • LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1195/14
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 733/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 537/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12

    Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen -

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

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