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   LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12   

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https://dejure.org/2013,13377
LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12 (https://dejure.org/2013,13377)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12 (https://dejure.org/2013,13377)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 17 Sa 1708/12 (https://dejure.org/2013,13377)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unterzeichnung eines Kündigungsschreibens mit dem Zusatz "ppa" durch einen Prokuristen, der nach der Eintragung in das Handelsregister über Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer und einem anderen Prokuristen verfügt und gleichzeitig nach Arbeitgebervortrag ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unterzeichnung eines Kündigungsschreibens mit dem Zusatz "ppa" durch einen Prokuristen, der nach der Eintragung in das Handelsregister über Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer und einem anderen Prokuristen verfügt und gleichzeitig nach Arbeitgebervortrag ...

  • IWW

    § 174 BGB
    § 174

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 174 BGB
    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kündigung durch Personalleiter mit Gesamtprokura mit dem Zusatz "ppa”

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Prokurist mit beschränkter Prokura benötig eine Vollmacht, um wirksam kündigen zu können

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Zurückweisung des Kündigungsschreibens eines Personalleiters trotz Prokura!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
    Innerhalb welcher Zeitspanne die Rückweisung zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 08.12.2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, DB 2012, 579).

    Ohne das Vorliegen besonderer Umstände ist jedoch die Zurückweisung nach einer Zeit von mehr als einer Woche nicht mehr als unverzüglich anzusehen (BAG 08.12.2011 a.a.O. Rn. 34).

    Liegt diesem Schreiben keine Originalvollmachtsurkunde bei, kann die Zurückweisungserklärung vom Kündigenden nach § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen werden (BAG 08.12.2011 a.a.O. Rn. 27).

    Der Arbeitnehmer muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der konkreten Person des Stelleninhabers in Kenntnis gesetzt werden (BAG 08.12.2011 a.a.O. Rn. 30; 14.04.2011 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
    Dazu gehört auch der Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter des Unternehmens (BAG 11.07.1991 - 2 AZR 107/91 - Rn. 36, DB 1992, 895).

    Das Gericht verkennt nicht, dass die Inkenntnissetzung von einer Bevollmächtigung zum Ausspruch von Kündigungen auch darin liegen kann, dass der Arbeitgeber einem bestimmten Mitarbeiter durch Bestellung zum Leiter der Personalabteilung in eine Stelle beruft, mit der regelmäßig das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25, BAGE 137, 347; 11.07.1991 a.a.O. Rn. 46).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten enthält § 51 HGB jedoch keine gesetzliche Formvorschrift im Sinne des § 125 Satz 1 BGB (BAG 11.07.1991 a.a.O. Rn. 38).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
    Das Gericht verkennt nicht, dass die Inkenntnissetzung von einer Bevollmächtigung zum Ausspruch von Kündigungen auch darin liegen kann, dass der Arbeitgeber einem bestimmten Mitarbeiter durch Bestellung zum Leiter der Personalabteilung in eine Stelle beruft, mit der regelmäßig das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25, BAGE 137, 347; 11.07.1991 a.a.O. Rn. 46).

    Das Inkenntnissetzen nach § 174 Satz 2 BGB muss darum ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein (BAG 14.04.2011 a.a.O. Rn. 23).

    Der Arbeitnehmer muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der konkreten Person des Stelleninhabers in Kenntnis gesetzt werden (BAG 08.12.2011 a.a.O. Rn. 30; 14.04.2011 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122) besteht ein Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses dann, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen.
  • ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12

    1. Wird ein Interessenausgleich mit Namensliste eingereicht, so muss letztere ein

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
    Die Sozialauswahl habe sie mit dem Betriebsrat in Anlehnung an das Punkteschema in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.2009 (2 AZR 418/07, NZA 2009, 1023) vorgenommen.
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2013 - 17 Sa 1708/12 - aufgehoben.
  • LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
    Wie das LAG Hamm im Urteil vom 16.5.2013 (17 Sa 1708/12, zitiert nach juris) unter Hinweis auf die Entscheidung des BAG vom 08.12.2011 (6 AZR 354/10) ausgeführt hat, muss die Zurückweisung zwar nicht sofort erfolgen; dem Erklärungsempfänger ist vielmehr eine gewisse Zeit zur Überlegung und Einholung des Rates eines Rechtskundigen darüber einzuräumen, ob er das einseitige Rechtsgeschäft wegen fehlender Bevollmächtigung zurückweisen soll; ohne das Vorliegen besonderer Umstände ist jedoch die Zurückweisung nach einer Zeit von mehr als einer Woche nicht mehr als unverzüglich anzusehen.
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