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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10 (https://dejure.org/2013,37667)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10 (https://dejure.org/2013,37667)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 17 Sa 2620/10 (https://dejure.org/2013,37667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    GVG § 20 EuGVVO Art. 18 ff. EGBGB Art. 27 ff.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines als Kraftfahrer und Übersetzer beschäftigten Mitarbeiters in ausländischer Botschaft; deutsche Gerichtsbarkeit bei nichthoheitlicher Tätigkeit; Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Ausschluss der Weiterbeschäftigung nach ausländischem Recht

  • Betriebs-Berater

    Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung eines als Kraftfahrer und Übersetzer beschäftigten Mitarbeiters in ausländischer Botschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berufung auf Kündigungsschutz eines in algerischer Botschaft in Berlin tätigen Angestellten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufung auf Kündigungsschutz eines in algerischer Botschaft in Berlin tätigen Angestellten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die Botschaft eines ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland ist als "Niederlassung" im Sinne des Art. 18 Abs. 2 EuGVVO (juris: EGV 44/2001) anzusehen, wenn der dort beschäftigte Arbeitnehmer nicht hoheitlich tätig wird (EuGH, Urteil vom 19.07.2012 - C-154/11 - NZA 2012, 935).

    Der Gerichtshof hat dieses Vorabentscheidungsersuchen durch Urteil vom 19.07.2012 - C-154/11 - NZA 2012, 935 - wie folgt entschieden:.

    Ihre Berliner Botschaft ist jedoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.07.2912 (C-154/11), das auf das Vorabentscheidungsersuchen der Berufungskammer ergangen ist, als "Niederlassung" im Sinne von Art. 18 Abs. 2 EuGVVO anzusehen, was zur Zuständigkeit der deutschen Gerichte führt.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.07.2012 (C-154/11) betrifft Art. 21 Nr. 2 EuGVVO lediglich eine Gerichtsstandsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eröffnet, außer den nach Art. 18 und 19 EuGVVO normalerweise zuständigen Gerichte andere Gerichte anzurufen; die nach Art. 18 und 19 EuGVVO begründete Zuständigkeit kann jedoch nicht aufgrund einer vor Entstehen der Streitigkeit vereinbarte Gerichtsstandsvereinbarung ausgeschlossen werden.

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die Verbindung der Tätigkeiten als Fahrer und Dolmetscher muss vielmehr in nennenswertem Umfang zur Anbahnung und Pflege von Gesprächskontakten beitragen, die der Pflege politischer, kultureller, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Beziehungen dienen, damit die Tätigkeit als insgesamt hoheitlich angesehen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - AP Nr. 5 zu Art. 25 GG).(Rn.2).

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil vom 14.01.2009 auf die Revision der Beklagten durch Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers entsprochen hat, und den Rechtsstreit insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen der Staaten dürfen nicht behindert werden; dies steht der Beurteilung ihres hoheitlichen Handelns durch die rechtliche Prüfung durch ein Gericht entgegen (BAG, Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - AP Nr. 5 zu Art. 25 GG m.w.N.).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

    Kündigung; Internationales Privatrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).

    Er wurde in Euro bezahlt und unterlag dem deutschen Sozialversicherungsrecht, ein Gesichtspunkt, der im Rahmen des Art. 30 Abs. 2 EGBGB berücksichtigt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - a.a.O.).

  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Zwar können häufige Fehlzeiten in der Vergangenheit Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, wenn auch zukünftig mit nicht unerheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist und dies zu erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt, die dem Arbeitgeber auch nach einer umfassenden Interessenabwägung nicht mehr zugemutet werden können (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    a) Ein Arbeitnehmer hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt zu werden, sofern dem nicht schützenswerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

    Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Zwar können häufige Fehlzeiten in der Vergangenheit Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, wenn auch zukünftig mit nicht unerheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist und dies zu erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt, die dem Arbeitgeber auch nach einer umfassenden Interessenabwägung nicht mehr zugemutet werden können (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10
    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06

    Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2013 - 17 Sa 2620/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14

    Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im arbeitsgerichtlichen

    Es ist nämlich nicht ersichtlich, dass sie durch dieses Telefonat und die Weiterleitung der darauf folgenden E-Mail in nennenswertem Umfang zur Anbahnung und Pflege von Gesprächskontakten beigetragen hat, die der Pflege wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem beklagten L. dienten (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 1, 7.2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 17, AP Nr. 5 zu Art. 25 GG; LAG Berlin-Brandenburg 10.7.2013 - 17 Sa 2620/10 - Rn. 52, juris).
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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10 (https://dejure.org/2011,13723)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10 (https://dejure.org/2011,13723)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2011 - 17 Sa 2620/10 (https://dejure.org/2011,13723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • unalex.eu

    Art. 18, 21 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Arbeitssachen - Klagen von bei einem Staat beschäftigten Arbeitnehmern - Gerichtsstandsvereinbarungen in Arbeitssachen - Die Regelung des Art. 21 Brüssel I-VO - Geltung auch für Prorogation eines Gerichts eines Drittstaats

  • Betriebs-Berater

    Botschaft - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?

  • hensche.de

    Arbeitsgerichte: Zuständigkeit, Zuständigkeit: International, Internationale Zuständigkeit, Mahamdia

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für arbeitsgerichtliche Streitigkeit eines Botschaftsangestellten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Botschaftsangehörige und die Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH soll Zuständigkeit deutscher Gerichte für Botschaftsangestellte prüfen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Der Gerichtshof hat dieses Vorabentscheidungsersuchen durch Urteil vom 19.07.2012 - C-154/11 - NZA 2012, 935 - wie folgt entschieden:.

    Ihre Berliner Botschaft ist jedoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.07.2912 (C-154/11), das auf das Vorabentscheidungsersuchen der Berufungskammer ergangen ist, als "Niederlassung' im Sinne von Art. 18 Abs. 2 EuGVVO anzusehen, was zur Zuständigkeit der deutschen Gerichte führt.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.07.2012 (C-154/11) betrifft Art. 21 Nr. 2 EuGVVO lediglich eine Gerichtsstandsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eröffnet, außer den nach Art. 18 und 19 EuGVVO normalerweise zuständigen Gerichte andere Gerichte anzurufen; die nach Art. 18 und 19 EuGVVO begründete Zuständigkeit kann jedoch nicht aufgrund einer vor Entstehen der Streitigkeit vereinbarte Gerichtsstandsvereinbarung ausgeschlossen werden.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

    Kündigung; Internationales Privatrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).

    Er wurde in Euro bezahlt und unterlag dem deutschen Sozialversicherungsrecht, ein Gesichtspunkt, der im Rahmen des Art. 30 Abs. 2 EGBGB berücksichtigt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - a.a.O.).

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil vom 14.01.2009 auf die Revision der Beklagten durch Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers entsprochen hat, und den Rechtsstreit insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen der Staaten dürfen nicht behindert werden; dies steht der Beurteilung ihres hoheitlichen Handelns durch die rechtliche Prüfung durch ein Gericht entgegen (BAG, Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - AP Nr. 5 zu Art. 25 GG m.w.N.).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Dass die Klage der Beklagten über ihren Prozessbevollmächtigten erst am 08.02.2008 zugestellt wurde, hatte der Kläger nicht zu vertreten und ist nach § 167 ZPO unschädlich (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 394/11 - NZA 2013, 227).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Der Arbeitgeber darf danach das Arbeitsverhältnis nur durch Kündigung auflösen, wenn es keine Möglichkeit gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (zur personenbedingten Kündigung: BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 - DB 2008, 2091 f.; zur verhaltensbedingten Kündigung: BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - NZA 2013, 27 ff.; zur betriebsbedingten Kündigung: BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06 - AP Nr. 180 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    An diese Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen, weil das Kündigungsschutzgesetz ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz ist (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - AP Nr. 67 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Das Fehlen des erforderlichen Sachvortrags geht zu Lasten des Klägers, der auch in einem Fall mit Auslandsbezug die tatsächlichen Voraussetzungen für einen geltend gemachten Anspruch darzulegen und ggf. zu beweisen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 963/08 - NZA-RR 2012, 269).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    An diese Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen, weil das Kündigungsschutzgesetz ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz ist (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - AP Nr. 67 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Zwar können häufige Fehlzeiten in der Vergangenheit Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, wenn auch zukünftig mit nicht unerheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist und dies zu erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt, die dem Arbeitgeber auch nach einer umfassenden Interessenabwägung nicht mehr zugemutet werden können (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06

    Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10
    Der Arbeitgeber darf danach das Arbeitsverhältnis nur durch Kündigung auflösen, wenn es keine Möglichkeit gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (zur personenbedingten Kündigung: BAG, Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 - DB 2008, 2091 f.; zur verhaltensbedingten Kündigung: BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - NZA 2013, 27 ff.; zur betriebsbedingten Kündigung: BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06 - AP Nr. 180 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

    Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

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