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   LAG Berlin, 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04   

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https://dejure.org/2005,33956
LAG Berlin, 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04 (https://dejure.org/2005,33956)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04 (https://dejure.org/2005,33956)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 (https://dejure.org/2005,33956)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch

    für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch; LAG Berlin 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - zitiert nach juris., LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108, LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMP-GM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt NZA 2005, 547 ).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    30 Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ( LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547 ).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10

    Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a.a.O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).
  • ArbG Magdeburg, 19.03.2010 - 11 Ga 10/10

    Einstweilige Verfügung - Zuordnung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nach

    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a. a. O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69 a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
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