Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 611 Abs. 1 BGB
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei erfolgloser Teilnahme - IWW
§ 310 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 BGB, § ... 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 307 Abs. 1, 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 Ziff. 2 BGB, § 158 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 88 BetrVG, § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 75 BetrVG, § 158 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei erfolgloser Teilnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2
Rückzahlungsklausel bei erfolgloser Teilnahme - rechtsportal.de
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei erfolgloser Teilnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlungsklausel bei erfolgloser Fortbildung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Wann müssen Arbeitnehmer Fortbildungskosten zurückzahlen?
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ca 388/13
- LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Angemessen und billigenswert ist jedoch eine Rückzahlungsklausel nur, wenn der Abbruch bzw. die erfolglose Beendigung der Ausbildung aus der Sphäre des Arbeitnehmers kommen (…so für eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rückzahlung von Fortbildungskosten in jedem Fall einer vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung vorsieht: BAG vom 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 17; BAG vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 17 f.).Zudem käme dies einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion gleich (BAG vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rz. 19 m. w. N. und BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 29 ff., vgl. auch BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - Rn. 28 ff. zu einer zu weiten Rückzahlungsklausel die vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungstatbestände nicht berücksichtigt).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Zudem käme dies einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion gleich (BAG vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rz. 19 m. w. N. und BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 29 ff., vgl. auch BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - Rn. 28 ff. zu einer zu weiten Rückzahlungsklausel die vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungstatbestände nicht berücksichtigt). - BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06
Regelungskompetenz der Betriebsparteien
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Dies ergibt sich schon daraus, dass die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gem. § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer verpflichtet sind und sie diese nur beschränken dürfen, wenn die getroffene Regelung zur Erreichung ihres Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist (BAG vom 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 24).
- BGH, 29.06.1981 - VII ZR 299/80
Beweis für die Einhaltung einer Zusicherung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Nach dieser Vorschrift ist, wer aus einem Rechtsgeschäft Rechte herleitet, für den Bedingungseintritt, hier das vom Arbeitnehmer zu vertretende Nichtbestehen der Abschlussprüfung, beweispflichtig (BGH vom 29. Juni 1981 - VII ZR 299/80 - Rn. 13). - BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12
Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Angemessen und billigenswert ist jedoch eine Rückzahlungsklausel nur, wenn der Abbruch bzw. die erfolglose Beendigung der Ausbildung aus der Sphäre des Arbeitnehmers kommen (so für eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rückzahlung von Fortbildungskosten in jedem Fall einer vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung vorsieht: BAG vom 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 17;… BAG vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 17 f.). - BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Darüber hinaus benachteiligt die vertragliche Rückzahlungsklausel den Kläger auch deshalb unangemessen, weil sie nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers als Grund für den nicht erfolgreichen Abschluss abgestellt (BAG vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - Rn. 21; so auch Düwel, DB 2008, 406 (409)). - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Liegt der Abbruch bzw. das Nichtbestehen der Abschlussprüfung an personenbedingten Gründen (Krankheit) oder fehlenden persönlichen Eigenschaften (BAG vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02) hat der Arbeitnehmer den Eintritt der Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) nicht schuldhaft herbeigeführt. - BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
aa) Nach der Rechtsprechung des BAG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtswirksamkeit einer Rückzahlungsklausel (BAG vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - Rn. 67 m. w. N.). - BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08
Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BAG vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn 48). - BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Liegt der Abbruch bzw. das Nichtbestehen der Abschlussprüfung an personenbedingten Gründen (Krankheit) oder fehlenden persönlichen Eigenschaften (BAG vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02) hat der Arbeitnehmer den Eintritt der Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) nicht schuldhaft herbeigeführt. - BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77
Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der …
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach …
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …