Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 4 KSchG, § 14 Abs 2 KSchG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung - ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag - leitender Angestellter - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung der Arbeitsverhältnisse eines leitenden Angestellten auf Antrag der Arbeitgebers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösung der Arbeitsverhältnisse eines leitenden Angestellten auf Antrag der Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Außerordentliche Kündigung des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe
- berlin.de (Pressemitteilung)
Landesarbeitsgericht löst Arbeitsverhältnis des Direktors Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen Zahlung einer Abfindung auf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kündigung eines Abteilungsleiters
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Kündigung des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.01.2011 - 56 Ca 15207/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZN 365/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11
Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Kündigung lediglich sozialwidrig und nicht auch aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist; leidet die Kündigung an weiteren rechtlichen Mängeln, besteht keine Veranlassung, dem Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.2001 - 2 AZR 176/00 - NZA 2002, 1277 ff.; Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104 ff.).Schließlich muss die Personalkompetenz einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausmachen und darf nicht "nur auf dem Papier stehen"; sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - a.a.O., m.w.N.).
Maßgeblich ist vielmehr, ob sie von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen und damit als Teil der Tätigkeit des Klägers qualitativ nicht unwesentlich ist (BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - a.a.O. zu II. 2. c) bb) der Entscheidungsgründe).
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
Auflösungsantrag - leitender Angestellter
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11
Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Kündigung lediglich sozialwidrig und nicht auch aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist; leidet die Kündigung an weiteren rechtlichen Mängeln, besteht keine Veranlassung, dem Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.2001 - 2 AZR 176/00 - NZA 2002, 1277 ff.; Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104 ff.). - BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11
Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - NZA 2012, 143 ff., m.w.N.). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11
Nur wenn bereits im Vorhinein zu erkennen ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich ausgeschlossen ist, kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung eines vergleichbaren Fehlverhaltens sozial gerechtfertigt sein (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - NZA 2012, 1025 ff., m.w.N.).
- LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16
Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG
Dementsprechend kann der Arbeitgeber, der auch vorsorglich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hat, den Auflösungsantrag nach § 14 Abs. 2 KSchG nicht mit Erfolg stellen, wenn die vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung - wie vorliegend - nicht nur sozialwidrig im Sinne des § 1 KSchG wäre, sondern auch aus anderen Gründen - wie hier wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG - unwirksam ist (…vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 44;… Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris, Rdnr. 46 f.;… LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.01.2013 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11, juris, Rdnr. 52;… LAG Hamm, Urt. v. 25.11.1999 - 4 Sa 448/99, juris, Rdnr. 111; so auch Horn NZA 2012, 186, 188).